Konsequenzen aus dem Fall Gelbhaar: Grüne geben sich neue Regeln gegen sexuelle Belästigung
Der Umgang mit dem Fall Gelbhaar war für die Partei ein Desaster. Ein neues Statut soll den Umgang mit Vorwürfen sexueller Belästigung klarer regeln.
dpa | Als Konsequenz aus dem zweifelhaften Umgang mit Vorwürfen gegen den damaligen Grünen-Bundestagsabgeordneten Stefan Gelbhaar geben sich die Grünen ein neues Statut gegen sexuelle Belästigung. Das beschloss der kleine Parteitag der Grünen in Sassnitz auf Rügen.
So soll künftig klarer zwischen verschiedenen parteiinternen Stellen und Verfahren unterschieden werden. Die Arbeit von Beschwerdestellen soll auf eine einvernehmliche Einigung zwischen den Betroffenen abzielen und keine Sanktionen verhängen können.
Für Ordnungsmaßnahmen sind hingegen Grünen-Schiedsgerichte zuständig. Sofern es um Straftatbestände wie sexuelle Übergriffe geht, soll auf externe Beratungsstellen und die Möglichkeit zur Strafanzeige hingewiesen werden. Es gibt auch Vorkehrungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten und zur Sicherung der Vertraulichkeit.
Eine interne Kommission hatte der Partei vor rund einem Jahr ein vernichtendes Zeugnis für ihren Umgang mit dem Fall Gelbhaar ausgestellt. Nachdem Belästigungsvorwürfe gegen ihn bekanntgeworden waren, hatte dieser seine Direktkandidatur für den Wahlkreis Pankow für die damals anstehende Bundestagswahl verloren. Gelbhaar wehrte sich gegen die Vorwürfe.
Das damals genutzte Ombudsverfahren leide „an fehlender innerparteilicher Legitimität, an fehlenden Verfahrensstrukturen und einer fehlenden Verfahrensordnung sowie an erheblichen rechtsstaatlichen Defiziten und Definitionsmängeln“, hatte die Kommission festgestellt. Die Nutzung des Ombudsverfahrens für politische Zwecke sei klar erkennbar gewesen. Gelbhaar habe sich nicht erklären und verteidigen können.
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