Kondomstreit vor Gericht: Nur ein Orgasmus pro Gummi
21 Höhepunkte mit sieben Präservativen? Der Werbespruch eines Kondomherstellers sei Täuschung, sagt eine Düsseldorfer Richterin.
Das Gericht verwies ausdrücklich darauf, dass Kondome medizinische Produkte seien. Es gehe dabei um Schwangerschaftsverhütung und den Schutz vor gefährlichen Geschlechtskrankheiten.
Die Angabe sei irreführend, da der Verbraucher den Aufdruck nicht als humorvollen Hinweis verstehe, sondern sich auf den Orgasmus des Mannes beziehe. So entstehe der Eindruck, dass ein Kondom bis zu dreimal verwendet werden könne. Deswegen sei eine solche Angabe nicht zulässig, sagte Brückner-Hofmann.
Die Berliner Einhorn-Gründer Waldemar Zeiler und Philip Siefer hatten argumentiert, dass zum guten Sex zwei Personen gehörten. Beide könnten dabei mehr als einen sexuellen Höhepunkt haben, in der Summe ergäben sich dann die 21 Orgasmen pro Packung.
Waldemar Zeiler zeigte sich nach dem Verfahren enttäuscht: „Wir sind sicher, dass es der Gegenseite um Wettbewerbsvorteile geht“, sagte der Start-up-Unternehmer. Seine Firma wolle auf keinen Fall, dass Kondome mehrmals verwendet werden. Darauf weise das Unternehmen auf den Verpackungen auch hin.
Balken auf der Verpackgung
Oliver Gothe, Chef des konkurrierenden Kölner Kondomherstellers Fair Squared, sieht das anders: „Natürlich stehen wir auch im Wettbewerb, aber für mich stehen die gesundheitlichen Aspekte im Vordergrund“, sagte er. Die Aussage sei nicht nur falsch, sondern gefährlich. Viele Verbraucher hätten immer noch nicht gelernt, richtig mit Kondomen umzugehen.
Eine klare Kennzeichnung sei deshalb absolut notwendig, um Unfälle und die Übertragung von Krankheiten zu vermeiden. Das Gericht schloss sich schließlich Gothes Argumentation an.
Für die Firma Einhorn ändert sich dadurch erstmal nichts. Das Gericht hatte bereits im September auf Antrag von Fair Squared den Aufdruck des Werbespruchs per einstweiliger Verfügung untersagt. Auf den Verpackungen befinden sich an der Stelle seitdem zwei schwarze Balken. Gegen die Verfügung hatte Einhorn vor dem Düsseldorfer Landgericht Widerspruch eingelegt, woraufhin es zum Prozess gekommen war.
Infolge der Verfügung hatte Einhorn Ende September zu einer Demonstration „gegen Orgasmuslimitierung“ auf dem Pariser Platz in Berlin aufgerufen. Die Firmen Einhorn und Fair Squared sind direkte Konkurrenten auf dem Markt fair und nachhaltig produzierter Präservative.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Nach dem Anschlag in Magdeburg
Rechtsextreme instrumentalisieren Gedenken
Anschlag in Magdeburg
„Eine Schockstarre, die bis jetzt anhält“
Bundestagswahl am 23. Februar
An der Wählerschaft vorbei
Anbrechender Wahlkampf
Eine Extraportion demokratischer Optimismus, bitte!
Exklusiv: RAF-Verdächtiger Garweg
Meldung aus dem Untergrund
Wirbel um KI von Apple
BBC kritisiert „Apple Intelligence“