Kommentar: Richter, spitzt die Finger!
Richter sollten ihre Nebentätigkeiten sensibler wählen, um ihre Unabhängigkeit zu wahren.
W as soll daran problematisch sein, wenn eine Richterin, die über Mietrecht urteilt, nebenher auch Seminare über das Mietrecht hält? Schließlich verrät sie dort keine geheimen Tricks und Hintertüren, sondern informiert über das Recht, das öffentlich gesprochen wird und das zudem für Mieter und Vermieter gleich ist. So könnte man denken.
Doch ein Problem wird daraus, wenn solche Seminare sich hauptsächlich an Vermieter richten und wenn sie nur gegen hohe Gebühren zugänglich sind. Das theoretisch gleiche Recht wird nämlich in der Praxis ungleich, wenn sich nur die eine Seite die kompetente Beratung durch einen für das Thema zuständigen Richter leisten kann, während die andere Seite auf weniger fachkundigen Rat angewiesen ist.
Wiedersehen vor Gericht
Und was ist eigentlich bei einem Wiedersehen vor Gericht? Wenn der Vermieter erst dafür zahlt, um im Seminar eines Richters zu lernen, wie man eine Mietminderung oder eine Räumungsklage durchsetzt? Und später hat der Richter darüber zu urteilen, ob die von ihm selbst empfohlenen Mittel rechtmäßig sind oder ob sein Seminar das Geld nicht wert war? Wer darin kein Problem sieht, der muss schon ein ungewöhnlich festes Vertrauen in die innere Unabhängigkeit von Menschen haben.
Mit abstrakten Regeln lässt sich die Befangenheit nicht immer leicht fassen. Manchmal ist Fingerspitzengefühl hilfreicher. Dazu braucht es Richter, die vorsichtiger prüfen, welchen Auftrag sie annehmen, und sei er noch so gut dotiert. Richter, die von selbst verzichten. Weil sie wissen, dass nicht alles, was rechtlich erlaubt ist, auch moralisch richtig sein muss.
Der Bericht zum Thema: Richter wollen keine Schelte
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