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Innensenator Jörg Schönbohm (CDU) stellte gestern eine Broschüre des Verfassungsschutzes über „rechtsextremistische Bestrebungen in Berlin“ vor. Das Landesamt für Verfassungsschutz ist eine öffentliche Einrichtung, finanziert aus Steuergeldern, wie auch die Broschüre von den BerlinerInnen bezahlt wird. Dies und auch das hohe öffentliche Interesse am Thema „Rechtsextremismus“ läßt meinen, daß eine öffentliche Präsentation der Ergebnisse selbstverständlich ist. Der Innensenator sieht das anders. Mit persönlichen Einladungen bat Schönbohm einen kleinen Kreis zu einem sogenannten „Hintergrundgespräch“ – die taz gehörte nicht dazu. Man habe „die Rahmenbedingungen bewußt so gewählt“, betont der Sprecher des Innensenators, Thomas Raabe. Man betrachte die Vorlage der Broschüre als Privatangelegenheit des Senators, zumal dieser auch die Boulevard-Zeitungen und die Springersche Welt nicht eingeladen habe. Die taz berichtet dennoch. Der Eklat aber bleibt. Das Vorgehen Schönbohms ist eine Fortsetzung der Diepgenschen Reisepolitik, nur genehme Journalisten auf Reisen des Regierenden Bürgermeisters mitzunehmen. Dabei ist die Rechtslage klar. In den 80er Jahren hat die taz in einem Rechtsstreit gegenüber dem Polizeipräsidenten erstritten, daß die taz zu dessen ebenfalls als Privatangelegenheit deklarierten Hintergrundgesprächen eingeladen werden muß. Der General ist noch nicht lange in der Stadt. Im monarchistischen Bonn mag derlei imperiale Geste üblich sein; in Berlin ist für eine solche Amtsauffassung kein Raum. Wer von Hauptstadt spricht, sollte nicht Provinz im Kopf haben. Es könnte beim Thema zudem der Eindruck aufkommen, der Innensenator fürchte kritische Fragen zum Umgang mit dem Rechtsextremismus. Wenn die Presse dazu nicht fragen darf, sollte sich zumindest das Parlament dieses Recht nicht nehmen lassen. Gerd Nowakowski

Bericht Seite 22

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