Kommentar: Exzeß ohne Folgen
■ Schulbehörde behindert Pädagogik
Es war kein Zufall, daß der Schüler von der Hamburger Straße, der in England sein Messer zückte und fünf Mal zustach, ein „Ausländer“ im Sinne der Polizeistatistik ist: Kein Holländer, kein Kannadier, sondern einer von den klassischen „benachteiligten“ Ausländerkindern Bremens. Einer, der offensichtlich so wenig Selbstbewußtsein hat, daß er bei einer Belastung mit Agressivität reagiert und zur Ergänzung seiner Fäuste immer ein Messer zu benötigen meint. Gewaltbereite Jugendliche sind die „Looser“ unserer Gesellschaft, sagt uns die aufgeklärte Kriminalitätsforschung, die Klassenfahrt nach Hastings mit ihrem blutigen Ende bietet geradezu idealtypischen Anschauungsunterricht dafür.
Der Fall muß an der Schule „aufgearbeitet“ werden, damit die MitschülerInnen daraus lernen können. Zu diesem Aufarbeiten gehört auch die „Schulstrafe“ – sie markiert die Grenze dessen, was toleriert wird. Anstatt aber dem türkischen Schüler seinen Abschluß unbürokratisch zu organisieren, damit er nicht noch mehr zum „Looser“ wird, setzt die Behörde aufgrund ihrer eigenen „Verfahrenspobleme“ die pädagogische Reaktion der Schule außer Kraft. Sie erweist damit der betroffenen Schule einen Bärendienst. War nicht einmal die „Autonomie“ der Schulen gesetzlich beschlossen worden, damit die Schule ihren pädagogischen Prozeß ohne die Verfah-renspobleme der Behörde organisieren kann? Klaus Wolschner
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