Kommentar: Strafvereitelung?
■ Der Ex-Terrorist Klein taugt nicht als Wahlkampfhelfer für die CDU
Die RAF ist tot, die Revolutionären Zellen sind es seit zehn Jahren. Carlos, der Oberterrorist, sitzt lebenslang auf dem Altenteil, und Hans-Joachim Klein entfernte sich schon von der Truppe, als die Erstwähler des übernächsten Wochenendes nicht einmal ein sündiger Gedanke waren. Eigentlich schienen die Zeiten endgültig vorüber, als Bonner Innenminister den Verfassungsschutz gegen die linksgrüne Konkurrenz in Stellung brachten, um vor Wahlen die zuvor in Auftrag gegebenen „Dossiers“ zu lancieren. Und nun dies: Dany Cohn-Bendit als Terroristenhelfer im Bundestagswahlkampf 1998. Die Verzweiflung der hessischen Provinzoppositionellen muß beträchtlich sein, um nach diesem Strohhalm zu greifen.
Was haben sich Cohn-Bendit und andere zuschulden kommen lassen? Sie unterstützten einen Mann, der nicht nur als erster prominenter Linksguerillero aus der Szene ausstieg, sondern diesen Schritt mit der Veröffentlichung mutmaßlicher künftiger Anschlagsziele flankierte. Niemand wird je sagen können, wie viele junge Leute Klein mit seinem spektakulären Abgang und dem Ende der siebziger Jahre veröffentlichten Buch „Rückkehr in die Menschlichkeit“ vom Abtauchen in den Untergrund abbrachte. Sicher ist immerhin, im Knast hätte er es kaum geschrieben, und ohne Cohn-Bendit wäre es nie erschienen.
„Strafvereitelung“, schreien jetzt die Pharisäer, die sich noch nie in ihrem Politikerleben in Gefahr begeben haben, und „Begünstigung“. Interessant wäre es, dazu die Meinung des Regierungsoberamtsrats mit dem – falschen – Namen Hans Benz zu hören. Der Aussteigerbeauftragte des Verfassungsschutzes tat seit Mitte der achtziger Jahre in höherem Auftrag das, was Cohn-Bendit und die Frankfurter Gang schon Jahre zuvor begonnen hatten. Er versuchte, Klein zur freiwilligen Rückkehr zu bewegen. Benz traf den abgetauchten Ex-Guerillero mindestens zweimal, 1988 und 1993, einmal gemeinsam mit Cohn-Bendit. Und der Beamte aus Köln achtete (wie in anderen Fällen) sorgfältig darauf, daß sich die Strafverfolger des Bundeskriminalamts nicht an seine Fersen hefteten.
Strafvereitelung? Juristen mögen darüber nachdenken. Die Auftraggeber des Hans Benz hießen übrigens Friedrich Zimmermann, Wolfgang Schäuble, Rudolf Seiters und Manfred Kanther.
Gerd Rosenkranz Bericht Seite 5
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