Kommentar: Krähen unter sich
■ Von Bock-Verfahren ausgehebelt
Ist die Bremer Justiz in der Lage, den schwerwiegenden Vorwurf der „Strafvereitelung im Amt“ gegenüber einem der ihren ohne Ansicht der Person ordentlich aufzuklären? Am Anfang schien es so, als das Begehren des früheren Oberstaatsanwaltes von Bock und Polach, das Verfahren geräuschlos mit einer Geldbuße aus der Welt zu schaffen, abgelehnt wurde. Die Folge war für Gericht und interessierte Prozeßbeobachter ermüdend: In langwierigen Verhandlungen mußte für diverse „kleine Fälle“ im Nachhinein geklärt werden, ob vor Jahren eine Verurteilung wahrscheinlich gewesen wäre, wenn von Bock ermittelt hätte. Von Bock hat sich in unzähligen Sitzungen des Gerichts engagiert und exzellent selbst „verteidigt“. Indizien dafür, daß schwerwiegende Fälle von dem offenbar überforderten Staatsanwalt „verschlampt“ worden sind, gab es bisher nicht.
Wenn nun ein Landgericht feststellt, von Bock habe Anspruch auf einen Pflichtverteidiger, dann kann dahinter schlechterdings nicht die Hypothese stehen, das Vergehen müsse als schwerwiegend eingestuft werden. Im Gegenteil: Die Drohung, alle kleinen Zeugen erneut vernehmen zu müssen, erhöht den Druck, die Sache doch auf dem kurzen Dienstweg zu erledigen. Von Bock wird den Preis nun noch unter sein altes Angebot, Einstellung des Verfahrens gegen 35.000 Mark, drücken können. Dann gilt also am Ende doch: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Klaus Wolschner
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