Kommentar: Gewalt ohne Fäuste
■ Jetzt müssen die Gerichte entscheiden
Trotz des Verbotes des NPD-Aufzuges durch Sebaldsbrück muß damit gerechnet werden, daß die „nationalen Demokraten“ am Samstag marschieren werden. Schwer läßt sich mit den Argumenten, die in der Presseerklärung des Stadtamtes genannt werden, ein Unterschied zu ähnlichen Verbots-Versuchen in Magdeburg oder Dresden erkennen. Dort glaubten die Gerichte nicht, daß die Polizei der Gewalt von NPD oder Gegendemonstranten nicht Herr werden kann. Sie stellten das Recht auf Versammlungsfreiheit über die Gefahr für die öffentliche Ordnung. Tatsächlich hatte die Polizei die Veranstaltungen, als sie dann stattfanden, weitgehend im Griff.
Das Stadtamt und die Innenbehörde haben strategisch eine Entscheidung lange hinausgezögert. Damit ist der zeitliche Rahmen für die gerichtliche Gegenwehr der NPD jetzt begrenzt. Die gleiche Taktik führte auch in den anderen Bundesländern nicht zum Erfolg.
Bei der Verbotsentscheidung werden sich die Gerichte jetzt wie Justitia die Augen zubinden müssen. Die NPD ist eine legale Partei, daher darf die politische Haltung der NPD rechtlich nicht als Argument für ein Demonstrations-Verbot herhalten. Doch selbst wenn die NPD-Kader laut Internet bedenken sollen, daß sie Deutsche sind und entsprechend gesittet auftreten sollen: Auch von einer militärischen Marschformation geht bereits Gewalt aus. Da müssen nicht erst die Fäuste fliegen. Christoph Dowe
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