Kommentar: Erkannt, verkannt
■ Warum Hamburgs Verfassungsschützer nicht sehen wollen, was sie gesehen haben
Alljährlich bei der Vorlage des Verfassungsberichtes die gleiche Aufrechnung und die gleiche Abrechnung. Da werden Mitgliederzahlen von Organisationen mit denen des Vorjahres verglichen, um zu dem Schluss zu kommen, dass Entwarnung gegeben werden könne, weil die Zahlen rückläufig sind. Erst auf Nachfragen wird dann eingeräumt, dass zum Beispiel die angeblich desolate DVU – die bei der Bürgerschaftswahl 1997 mit 4,97 Prozent den Einzug ins Parlament nur knapp verfehlte – Hamburg erneut mit Millionenaufwand zur Schwerpunktwahl machen will.
Da kommt der Verfassungsschutz zu der Erkenntnis, dass die militante rechte Szene kaum Zuwachs zu verzeichnen habe, erkennt aber eine neue Subkultur – und schon steigt die Zahl der Körperverletzungen auf das Doppelte, und die Angst vieler HamburgerInnen ist nicht mehr zu leugnen.
Und dann natürlich die obligatorische Gleichsetzung von Links und Rechts, allerdings mit einem wesentlichen Unterschied: Wenn Skinheads einen Menschen aus rassistischen Motiven fast umbringen, bleibt es eine Körperverletzung – egal, ob dabei Waffen eingesetzt worden sind. Wenn Linke aus Protest gegen Abschiebungen Farb- und Brandschläge auf Autos und Gebäude von Personen verüben, die in Abschiebungen involviert sind, werden die Anschläge als Terrorismus eingestuft.
Immer noch werden rechte Gewalttäter meist als Einzelkämpfer präsentiert. Eine Verharmlosung, die Kaderstrukturen zwar erkennt – die Konsequenzen aber verkennt.
Peter Müller / Andreas Speit
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