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Kommentar zum BBI-UrteilKeine Gleise am Himmel

Christian Rath

Kommentar von

Christian Rath

Das Bundesverwaltungsgericht macht deutlich, dass Planungen öffentlich sein müssen. Das gilt unabhängig von den Klageaussichten der Betroffenen.

B ei der Planung zum neuen Berliner Flughafen ist vieles schiefgegangen – nicht nur der Brandschutz. Auch die Bürgerbeteiligung muss mit einem großen Makel leben. Jahrelang gingen die Planer offiziell von geraden Flugrouten aus, obwohl schon vieles auf geknickte Routen hindeutete.

Das Bundesverwaltungsgericht hat nun festgestellt, dass die Planer nicht die Absicht hatten, die (neu von Fluglärm betroffenen) Bürger von Kleinmachnow bei Berlin auszutricksen, sondern nur Verzögerungen vermeiden wollten. Vielleicht stimmt ja beides, das wird sich vermutlich nicht mehr aufklären lassen.

Wichtiger ist deshalb eine zweite Feststellung des Leipziger Gerichts: Auch wenn von Beginn an die richtigen Routen genannt worden wären, hätte der Flughafen rechtlich nicht verhindert werden können. Die Kleinmachnower können also nicht behaupten, sie seien damals per Täuschungsmanöver um einen Sieg vor Gericht betrogen worden.

Christian Rath

ist rechtspolitischer Korrespondent der taz.

Für die Zukunft wichtig ist die Klarstellung der Richter, dass Flugrouten sich schnell ändern können. Der Verkehrsweg Himmel hat nun mal keine Gleise. Deshalb müssen gegen einen neuen Flughafen auch alle potenziell Betroffenen im Einzugsbereich klagen können. Das ist keine „Perversion des Planungsverfahrens“, wie industrienahe Kreise meinen. Geklagt wird schließlich sowieso, auf ein paar Klagen mehr kommt es da nicht an.

Es ist für die Akzeptanz schaffende Wirkung eines Gerichtsverfahrens aber sicher gut, wenn die später Betroffenen von Beginn an dabei waren. Manche Klagen bringen ja auch Teilerfolge, etwa die Klage gegen den Berliner Flughafen 2006. Hätten die Kleinmachnower schon damals geklagt, hätten auch sie das hier erstrittene Nachtflugverbot miterrungen.

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Christian Rath

Christian Rath Rechtspolitischer Korrespondent

Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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1 Kommentar

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  • L
    lowandorder

    " Auch die Bürgerbeteiligung muss mit einem großen Makel leben. Jahrelang gingen die Planer offiziell von geraden Flugrouten aus, obwohl schon vieles auf geknickte Routen hindeutete."

     

    Conny Adenauer- dunnemals: "...junger Mann, da wissen Sie mehr als ich."

     

    Wenn ich den Buschtrommeln trauen darf, haben die Leipziger Richter vor Wut in die Tischkante gebissen

    (im Beratungszimmer versteht sich) als sie ziemlich spät gewärtigt haben, daß sie während des gesamten Verfahrens zuvor mit geraden Routen an der Nase herumgeführt worden waren. Und die Planer nicht nur lange zuvor andere Routen als zu realisierende festgelegt hatten, sondern sich in den Akten ein entsprechender Vermerk findet, daß dies aber bitteschön nicht nach außen getragen werden solle.

     

    Da das Gericht von den Interessen der Verfahrensbeteiligten unabhängig alle, insbesondere aber auch das öffentliche Interesse zu schützen und seiner rechtlichen Überprüfung zu unterziehen hat, halte ich die Nichtevaluierung der verschiedenen Routenvarianten mit Verlaub für einen gravierenden Anfängerfehler.

     

    Die Klein Manchoer vor´s Loch zu schieben, halte ich demgegenüber für wohlfeil.