Kommentar von Kai von Appen über die Übergriffe der Bundespolizeieinheit „Blumberg“ : Finger weg von Prügeltruppen
Ein Polizist, der mit einem Pfefferspray-Sprühgerät „RSG 4“ auf einen Menschen in einem Baum in fünf Meter Höhe schießt, der hat das Ansinnen, ihn abzuschießen. Denn dessen Strahl nimmt erst nach zehn Metern an Intensität ab.
Und ein Polizist, der seinen Kampfstock „Tonfa“ einer Person mit Wucht gegen die Stirn stößt, bricht ein absolutes Tabu und nimmt billigend den Tod in Kauf – nicht umsonst wird der „Tonfa“ zuweilen auch „Totschläger“ genannt. Seinen Einsatz siedeln Polizei-Experten hart unterhalb der rechtlichen Voraussetzung zum Schusswaffengebrauch an.
Leider sind solche Gewaltexzesse durch sogenannte Eliteeinheiten bei Großdemonstrationen keine Seltenheit, gerade wenn sich die Prügelpolizisten unbeobachtet fühlen. Da kann einem wirklich angst und bange werden.
Staatsanwaltschaften und Polizei tun sich immer schwer, gegen dieser Straftäter in Uniform zu ermitteln und sie strafrechtlich zu belangen – schließlich sind es immer noch Kollegen beziehungsweise Hilfspolizisten der Ankläger. Zu diesem Zweck gibt das Instrumentarium der Amtshaftung, um den Opfern auch ohne die Verurteilung einzelner Täter eine gewisse Entschädigung zukommen zu lassen. Solche Verfahren sind ohnehin sehr kompliziert, da die Beweislast allein beim Opfer liegt, das nachweisen muss, dass das rechtswidrige Polizeihandeln absolut ursächlich für den Schaden sein muss.
Daher ist es richtig, die für den Einsatz federführende Polizeibehörde für Übergriffe auch von eingesetzten externen Beamten haftbar zu machen. Vielleicht führt das ja dazu, dass die Einsatzleiter bei den nächsten Großeinsätzen darauf achten, keine der bekannten Prügeltruppen in Amtshilfe zugeteilt zu bekommen. Das würde nicht nur helfen, künftige unschuldige Opfer, sondern auch Regressansprüche gegen die federführende Polizeibehörde zu vermeiden.
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