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Kommentar von Benno Schirrmeister über Hamburgs verwirrten WirtschaftssenatorSenator gegen Grundgesetz

Darf sich eine Handelskammer (HK) zum Grundgesetz bekennen? „Klaro“, werden Sie sagen. Wozu denn sonst? Hamburgs Wirrkopfsenator Michael Westhagemann (parteilos) aber denkt darüber ganz anders.

Der nämlich – Senat contra Handelskammer, das spielt nie auf Sachbearbeiterebene – lässt seine Behörde Sturm laufen gegen einen Beschluss des HK-Plenums vom 6. Februar. Der hatte den Gründungskonsens der Bundesrepublik bekräftigt: „Wir dürfen es nicht zulassen, dass jüdische oder ausländische UnternehmerInnen oder MitarbeiterInnen erneut in Deutschland diskriminiert werden“, so hatte es die Resolution formuliert. „Wehret den Anfängen!“ Schlimm?

Oh ja, findet die Behörde: So etwas dürfe das Plenum nicht beschließen, weil der HK „kein allgemeinpolitisches Mandat“ zustehe, hat sie als Rechtsaufsicht der Kammerspitze geschrieben, verbunden mit der Aufforderung, die Entschließung rückgängig zu machen. Das ist peinlich. Denn wahr ist zwar, dass sich die HK in politische Auseinandersetzungen nicht als Partei einmischen darf. Sie darf zum Beispiel nicht für eine Seite bei einem Volksbegehren agitieren. Das hat das Verwaltungsgericht 2015 festgestellt – und dieses Urteil muss Westhagemann, der damals noch in der Handelskammer aktiv und Chef-Lobbyist gegen den Rückkauf der Energienetze war, gekränkt haben. Er stand ja auf der Verliererseite. Motiviert das die Stellungnahme?

Egal. Denn so oder so bleibt sie ein Kurzschluss: Mit ihrer Resolution hat die HK nur die Treue zu allgemeinen Gesetzen und zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekräftigt. Die basiert darauf, dass die Würde des Menschen unantastbar ist und niemand wegen seiner Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft benachteiligt werden darf.

Das ist nicht verhandelbar, also eben nicht politisch, sondern nur allgemein: Es definiert, was in Deutschland einschließlich Hamburg neutral bedeutet und worauf Staatsbedienstete, inklusive Senator*innen, einen Eid leisten müssen. Wer versucht, der Handelskammer Staatstreue zu verbieten, sollte eher vom Verfassungsschutz beobachtet werden, als Mitglied einer Landesregierung sein.seite

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