Kommentar ungarisches Mediengesetz: Leider kein Triumph
Die ungarischen Verfassungsrichter haben sich bisher nicht mit Courage hervorgetan. Vermutlich soll das kritische Urteil ein Signal an das Ausland sein.
U ngarns Verfassungsgerichtshof hat Teile des seit Jahresbeginn geltenden Mediengesetzes aufgehoben. Einzelne Bestimmungen verstoßen gegen die Pressefreiheit. Eine Entscheidung, die von Presseleuten in Ungarn und dem Deutschen Journalisten-Verband (DJV) gleichermaßen begrüßt wird. Der DJV feiert den Spruch jedoch nicht als "Sieg für die Pressefreiheit". Denn mit Inkrafttreten der neuen Verfassung in zehn Tagen werde er bedeutungslos.
Da hat der DJV wohl recht. Warum die Verfassungsrichter, die sich sonst nicht durch Entscheidungsfreudigkeit hervorgetan haben, gleichsam in letzter Sekunde Courage zeigen, ist nicht eindeutig zu interpretieren. Mit Jahresbeginn wird das Verfassungsgericht durch erzwungene Frühpensionierungen und die Erweiterung um zusätzliche Mitglieder ganz anders, nämlich noch regierungskonformer, aussehen.
Kritik an den oft schludrig im Schnellverfahren beschlossenen Gesetzen ist dann noch weniger zu erwarten. Also zeigen jetzt Leute, die bald nichts mehr zu sagen haben werden, Premier Viktor Orbán, der infolge der Wirtschaftskrise auch politisch angeschlagen ist, die Zunge.
ist Österreich- und Ungarnkorrespondnet der taz mit Sitz in Wien.
Es gibt aber auch eine andere Deutung, wonach der Spruch - wie alle anderen Entscheidungen bisher - mit Orbán abgesprochen war und als Signal für das Ausland gemeint ist: Seht her, Ungarn ist ein Rechtsstaat. Selbst die EU hatte ja anfangs gegen die Einschränkung der Medienfreiheit protestiert.
Die rechtsnationalistische Regierungspartei Fidesz, die das Mediengesetz stets als Glanzstück der Demokratie verteidigt hatte, war jedenfalls vorab informiert und keinesfalls überrumpelt. Selbst wenn die beanstandeten Artikel nachgebessert werden sollten, muss Orbán keine Abstriche machen. Für die Gleichschaltung der Medien ist die Regierung nicht auf das Mediengesetz angewiesen.
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