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Kommentar über Religionsfreiheit durch SchulpflichtDank sei Gott für weise Richter

Kommentar von Benno Schirrmeister

Durch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bremen zur Schulpflicht hat die Religionsfreiheit gewonnen. Die nämlich ist kein Herrschaftsrecht superfrommer Eltern.

B REMEN taz Gewonnen hat – die Religionsfreiheit. Die Religionsfreiheit ist nämlich kein Herrschaftsrecht superfrommer Eltern. Sie ist ein individuelles Recht. Und dieses hat das Oberverwaltungsgericht Bremen gestärkt: Sein erster Senat hat gegen einen evangelikalen Familienvater aus Bremerhaven entschieden, dass dieser – Glaube hin, Fanatismus her – seine Kinder an einer Klassenfahrt teilnehmen lassen musste.

Sieben volle Jahre hat das Familienoberhaupt wie besessen für sein vermeintliches Recht gekämpft, sieben Jahre, im Laufe derer die drei Kinder, um deren Klassenfahrten gestritten wurde, allesamt die Volljährigkeit erreicht haben. Auf die angebotenen Kompromisse – sogar die Möglichkeit, die Jugendlichen allabendlich zu Gebet, Andacht und Kasteiung aus dem Schullandheim abzuholen, wäre ihm eingeräumt worden – ist der Mann nicht eingegangen. Selbstredend hat er die erstinstanzliche Niederlage vor drei Jahren nicht akzeptiert. Es ist ein wahrer Segen, wenn nun das Oberverwaltungsgericht die Sache beendet – und dabei die Fehlbarkeit jener Vaterfigur so deutlich macht, dass auch Heranwachsende den Verdacht bekommen können, er habe sich verrannt. Schließlich ermöglichen erst Zweifel an vorgegebenen Autoritäten Heranwachsenden, sich für familiäre Glaubenstraditionen zu entscheiden – oder gegen sie, sprich: ihre Religionsfreiheit wahrzunehmen.

Wenn aber die Religionsmündigkeit laut Gesetz mit 14 Jahren einsetzen soll, liegt es im Interesse des Staates – und ist sogar fast seine moralische Pflicht – der dafür notwendigen Reflexionsfähigkeit ein Einlasstürchen zu öffnen, wenigstens doch in die Köpfe der jüngsten jener zwölf Geschwister!

Denn, was Gott gefällt, mein frommes Kind, das weiß kein Mensch. Der Staat aber braucht als Demokratie selbstbewusste, entscheidungsfreie und in ihren Überzeugungen autonome Menschen – mündige BürgerInnen. Lenkbare Geschöpfe aber sind fürs Gemeinwesen keine kleine Gefahr.

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Reporter und Redakteur
Jahrgang 1972. Seit 2002 bei taz.nord in Bremen als Fachkraft für Agrar, Oper und Abseitiges tätig. Alexander-Rhomberg-Preis 2002.
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2 Kommentare

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  • S
    Sabine

    Guter Artikel, danke!

  • Man kann es auch anders sehen: Sieben Jahre hat dieser lächerliche Psychopath seine Kinder indoktrinieren und schurigeln dürfen, weil unser ach so säkulares Rechtssystem im Grunde immer noch nicht verhindert, dass "Religionsfreiheit" de facto Eigentumsrechte an Kindern begründet. (Dass Gerichtsverfahren in diesem Lande so lange dauern, ist ein Skandal für sich.)

     

    Dies war kein Fall für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, sondern für die Vormundschaftsgerichte.