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Kommentar über AltersdiskriminierungAbsurde Argumente

Kommentar von Petra Schellen

Schon mit Blick auf die Fitness ist es sinnfrei, Über-40-Jährige nicht mehr umzuschulen

E igentlich möchte man nicht schon wieder auf eine Institution eindreschen, die gesellschaftspolitisch unsinnig argumentiert. Allerdings scheint man im Fall des 58-jährigen Ex-Druckers, der sich jetzt endlich zum Behindertenbetreuer qualifizieren darf, dazu genötigt.

Denn nicht nur, dass es mit Blick auf körperliche und geistige Fitness absurd ist, Menschen jenseits der 40 – so die Aussage der Oldenburg-Bremischen Rentenversicherung – keine Umschulung mehr zuzugestehen. Auch rechnerisch ergibt die Argumentation, man tue dies „aus Verantwortung für kommende Generationen“, keinen Sinn. Denn der Mann will ja arbeiten und Geld verdienen – also Steuern zahlen und dem Gemeinwesen etwas zurückgeben. Genau das fordert die Politik doch permanent von denjenigen, die nicht arbeiten.

Zudem könnte es sein, dass Harald Braun dank entsprechender Qualifikation die Hinzuverdienst-Grenze für die Teilerwerbsrente überschreiten wird. Dann könnte die Rentenversicherung ihre Zahlungen kürzen und hätte ganz konkret etwas gewonnen. Dies alles scheint sie nicht durchgerechnet zu haben.

Auch hat sie nicht bedacht, dass es durch den demographischen Wandel künftig immer mehr 60-Jährige geben wird. Arbeitgeber und Werbewirtschaft haben das noch nicht recht begriffen, aber wenn es die Rentenversicherung, die sich qua Amt mit dem Alter befasst, nicht tut: Wer denn dann?

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Redakteurin
Seit 2000 Redakteurin der taz am Standort Hamburg. Schwerpunkte: Kultur und -politik, Drittes Reich, Judentum, Religion allgemein.
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3 Kommentare

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  • WB
    Wolfgang Banse

    Qualifikationen sollten beführwortet werden.

    Umschulungen wenn sie denn auch dem Nutzen dienen,dass in diesem Bereich Arbeitskräfte gebraucht werden,sollten durch geführt werden,aiuch über das 40.Lebensjahr hinaus.Der Kostenfaktor bei Umschulungen sollten nicht im Vordergrund stehen,sondern der Mensch,der seine Leistungskraft unter beweiß stellen möchte und auf dem ersten allgemeinen Arbeitsmarkt seine Frau beziehungsweise sein Mann atehen möchte.

  • B
    beka

    Nach heutigem Stand des Renteneintrittsalters mit 67, hat man ab 40 noch den größeren Teil der Berufstätigkeit vor sich.

     

    Das Argument ist nicht nur absurd, sondern widersinnig und dumm!

  • P
    PeterWolf

    Die Argumentation wäre ja durchaus korrekt, wenn er z. b. auf Dachdecker hätte umschulen wollen.