Kommentar Urteil zur Stiefkindadoption: Grüße aus Bilderbuchhausen
Deutschland hinkt der Realität und der EU hinterher: Unverheiratete dürfen immer noch nicht die Kinder ihrer Lebenspartner adoptieren.
G ehen Sie doch mal im Kopf durch, wie viele Familien Sie kennen, die dem Muster „Vater-Mutter-Kind-in-Ewigkeit-Amen“ entsprechen. Also Hetero-Paare, die in jungen Jahren heiraten, Kinder bekommen und zusammen alt werden. Die Bilderbücher, die Sie ihren Kindern vorlesen, zählen dabei übrigens nicht.
Wechselnde Beziehungen, neue Partner, Stiefpapas und -mamas, Ko-Elternschaft. Alles längst praktizierte Realität. Politik und Recht richten sich unterdessen weiter nach Familie Mustermann aus Bilderbuchhausen. Und dementsprechend hat der BGH am Montag auch entschieden: Ein unverheirateter Mann kann nicht die Kinder seiner Lebensgefährtin adoptieren. Denn wer nicht verheiratet ist, führe keine „stabile Beziehung“.
Heißt für Stiefpapa: kein Recht, Entschuldigungszettel zu schreiben, keine Auskunftsrechte im Krankenhaus oder bei der Polizei. Heißt für das Kind: keine finanzielle Absicherung, falls Stiefpapa stirbt und es kein Testament gibt.
„Na, dann sollen sie eben heiraten“, wird der eine oder die andere jetzt rufen. „Geht doch schnell und ist nicht mehr so symbolisch aufgeladen wie früher, und man muss die Dinge ja nicht immer weiter verkomplizieren!“
Und was, wenn Stiefpapa schon verheiratet ist? Zum Beispiel mit seinem Lebenspartner, der keine Kinder möchte, weswegen Stiefpapa sich mit Mama zusammen um Maxi kümmert.
Das können Sie sich nicht vorstellen? In den Niederlanden kann man das. Dort dürfen Kinder künftig sogar bis zu vier juristische Eltern haben. Deutschland bleibt derweil das letzte westeuropäische Land, das noch nicht einmal die Ehe gleichgestellt hat. Eine Gesellschaft, so fantasievoll wie eine Mikrowellenbedienungsanleitung.
„Familie ist da, wo Menschen partnerschaftlich füreinander Verantwortung übernehmen“ – das steht in keinem Hippie-Pamphlet, sondern ist Leitsatz von Familienministerin Manuela Schwesig. Zeit, das auch rechtliche Realität werden zu lassen.
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