Kommentar Urteil Karadžić : Nur 40 Jahre
Das Urteil ist symbolisch zu verstehen. Jetzt hat Karadžić bessere Aussichten, in die Revision zu gehen. Die Opfer seiner Politik können nicht zufrieden sein.
E igentlich steht in fast jedem Land für erwiesenen Mord das Urteil lebenslang an. Wenn man den Mord an Zehntausenden von Opfern zu verantworten hat, offenbar nicht. Angesichts des fortgeschrittenen Alters des Angeklagten könnte man aber milde gestimmt meinen, dass ein Siebzigjähriger 40 Jahre Haft nicht überleben wird, auch wenn die acht Jahre, die er sich schon in Haft befindet, angerechnet werden.
Doch es geht bei diesem Urteil auch um Symbole. Das Zurückweichen des Gerichts von der Forderung der Anklage, eine lebenslängliche Strafe zu verhängen, bietet für Karadžić selbst die Möglichkeit, mit besseren Aussichten als zuvor in die Revision zu gehen. Für die serbische Seite bedeutet das Urteil gegen ihren „Helden“ so eine Art halben Etappensieg, weil man weitermachen kann.
Die Opfer seiner Politik können nicht zufrieden sein. Dass er in zehn von elf Anklagepunkten für schuldig gesprochen wurde, ist zwar bedeutsam und war unumgänglich. Dass aber das Kriegsverbrechertribunal in Den Haag sich, wie schon bei anderen Verfahren vorher, wiederum davor drückte, die Ereignisse von 1992 ins rechte Licht zu rücken, ist schon bedenklich. Die Systematik der Verbrechen der „ethnischen Säuberungen“ zu negieren, als über 2,2 Millionen Menschen vertrieben und mit über 40.000 weit mehr Menschen ermordet wurden als in Srebrenica 1995, hat – durchaus möglich – etwas mit Politik zu tun.
Ob die Ereignisse von damals nun Genozid heißen müssen oder nicht, ist nicht so erheblich. Doch im Sinne der Anklage die Systematik der damaligen serbischen Politik festzustellen, hätte das Gericht durchaus gekonnt. Das hätte allerdings die Legitimität des heutigen serbischen Teilstaates, die „Republika Srpska“, untergraben.
Geht es also darum, Karadžić zwar zu verurteilen, sein Lebenswerk aber, die durch Verbrechen und Vertreibung errungene serbische Herrschaft über fast der Hälfte des Landes Bosnien und Herzegowinas, zu bestätigen?
Dass die ehemalige rechte Hand der Chefanklägerin Carla del Ponte vor der Urteilsverkündung festgenommen wurde, lässt so etwas vermuten. Denn Florence Hartmann hätte protestiert, sie hat in ihrem Buch schon vor Jahren diesen Zusammenhang thematisiert. Auch den Umstand, dass die Verantwortung Belgrads in anderen Prozessen von Den Haag systematisch ausgeklammert wurde. Soll Serbiens Weg in die EU nicht weiter belastet werden?
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