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Kommentar US-JustizSkandal im Sinne des Gesetzes

Bernd Pickert
Kommentar von Bernd Pickert

Der Freispruch George Zimmermans in den USA war vorhersehbar. Dieser Skandal ist die Konsequenz verfehlter Politik.

Wut über den Freispruch von George Zimmerman: Oakland, Kalifornien Bild: ap

G eorge Zimmerman ist frei und hat die Pistole zurück erhalten, mit der er im Frühjahr 2012 den 17jährigen Schwarzen Trayvon Martin erschossen hatte. Das Urteil war vorhersehbar – ein Skandal ist es trotzdem.

Die Geschworenen, die in dem Fall so entschieden, trifft hier kaum eine Schuld. Mit der absurden Gesetzeslage in Florida hatten sie kaum eine Chance, Zimmerman wegen Mordes zu verurteilen, wie die Staatsanwaltschaft es gefordert hatte. Denn das „Stand your Ground“-Gesetz, das den BürgerInnen erlaubt, tödliche Gewalt anzuwenden, wenn sie sich bedroht fühlen, dreht die Beweislast um. Nicht der Schütze muss beweisen, dass ihm tatsächlich keine andere Möglichkeit blieb, um sein eigenes Leben zu retten. Sondern die Anklage muss nachweisen, dass er keinen Grund hatte, sich bedroht zu fühlen.

Zimmerman war dem jungen Trayvon Martin gefolgt, offenbar nur, weil der schwarze Teenager mit Kapuzenpulli ihm irgendwie verdächtig vorkam. Vermutlich hätte es nie irgendeinen Kontakt zwischen beiden gegeben, wenn der selbst ernannte Nachbarschaftswächter Zimmermann nicht in seinem Kopf rassistische Vorurteile aktiviert hätte. All dies, was Martins Tod in den Augen vieler zum Lynchmord macht, spielte für die Jury keine Rolle mehr. Für die US-Gesellschaft allerdings schon.

taz
Bernd Pickert

ist Redakteur im Auslandsressort der taz.

Die Kombination aus rassistischen Vorurteilen, laxer Waffenkontrolle und per Gesetz sanktionierter Selbstjustiz wird immer wieder so etwas hervorbringen wie den Tod von Trayvon Martin. Auch George Zimmerman selbst kann nicht wirklich glücklich sein – er wird fortan um sein Leben bangen müssen, auf der Hut vor Racheakten. All das ist die Konsequenz verfehlter Politik.

Mag sein, dass die befriedende Strahlkraft eines schwarzen Präsidenten und die zur Ruhe mahnenden Kommentare vieler schwarzer Meinungsführer diesmal verhindern, dass es wie nach dem Rodney-King-Urteil 1992 zu massenhaften Unruhen mit vielen Toten kommt. Auf lange Sicht aber kann das nicht gut gehen. Wenn den USA der gesellschaftliche Frieden etwas wert ist, gehört „Stand your Ground“ abgeschafft, der massenhafte Waffenbesitz eingeschränkt, das Zusammenleben auf eine andere Grundlage gestellt als waffenstarrende Abschreckung. Der Trend geht in die andere Richtung.

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Bernd Pickert
Auslandsredakteur
Jahrgang 1965, seit 1994 in der taz-Auslandsredaktion. Spezialgebiete USA, Lateinamerika, Menschenrechte. 2000 bis 2012 Mitglied im Vorstand der taz-Genossenschaft, seit Juli 2023 im Moderationsteam des taz-Podcasts Bundestalk. In seiner Freizeit aktiv bei www.geschichte-hat-zukunft.org
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26 Kommentare

 / 
  • BP
    Bernd Pickert

    @viccy

    Schon klar. Ein 17jähriger geht zu einem Geschäft, um Eistee und Süßigkeiten zu kaufen. Auf dem Heimweg wird er von einem unbekannten Mann verfolgt, der eine Waffe hat, nd sich nicht identifiziert. Weil dieser selbsternannte Wachmann entgegen dem Rat der Polizei nicht davon ablässt, den Jugendlichen zu verfolgen (er passt doch zu genau in jenes Schema jugendlicher Gewaltkrimineller, das George Zimmerman im Kopf hat: "Diese Punks, die immer davonkommen" sagt er der Polizei), kommt es zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung, die mit dem Tod des unbewaffneten Jugendlichen endet. Zunächst wird nicht einmal jemand festgenommen, am Ende wird niemand verurteilt. Das ist natürlich kein Skandal, wie käme man denn darauf?

  • V
    viccy

    Herr Pickert, wenn man die Kommentare hier so liest, fragt man sich: Wo ist der angebliche Skandal, den Sie herbeischreiben wollen?

  • U
    ungenau

    Es wurde unten schon angemerkt, aber trotzdem hier noch einmal: Das Urteil hatte juristisch wirklich nichts mit dem Stand-Your-Ground-Gesetz von Florida zu tun. Zimmermans Verteidiger hatten vor Prozess die Möglichkeit, hierauf zu plädieren. Dies hätte im Erfolgsfall den Prozess verhindert.

    Auf diese Möglichkeit wurde von der Verteidugung aber bereits Ende April 2013 noch vor Prozessbeginn verzichtet, da es sich nach ihrer Ansicht (!) eben nicht um einen SYG-Fall handelte, sondern um eine gerechtfertigte Notwehr gegen einen konkret stattfindenden Angriff. SYG fan deshalb hier im Prozess keinerlei Anwendung.

    Verhandelt wurde im Prozess die Frage, ob die von Zimmerman angegebene Notwehr gegen einen mutmaßlichen körperlichen Angriff durch Martin als Anlass des Schusses "beyond reasonable doubt" ausgeschlossen werden könne - was dann Zimmermans Verurteilung wegen eines Tötungsdeliktes bedeutet hätte.

    Die Jury konnte auf Basis der Beweislage die vom Angeklagten angegebene Notwehrsituation dann aber nicht zweifelsfrei ausschliessen, weshalb dieser freigesprochen wurde.

     

    Der Artikel oben wirkt entsprechend schlecht informiert - aber das geht in den letzten Tagen ja vielen deutschen Medien so...

  • D
    Düdelü

    Ich habe mit Sicherheit nichts für Waffen übrigen, aber als ich den letzten Satz las, ging mir durch den Kopf:

     

    "Und die Moral von der Geschicht: Werdet so wie wir, sonst isses nischt."

  • DH
    Dr.Klaus Heine

    ...hat Deutschland nicht selbst Rassismus genug?...oder genug durchgeknallte Jugendliche, die anderen Menschen den Schädel "zertreten", weil sie "Bock auf Gewalt" haben? Dass sich die USA noch in manchen Situationen wie im Mittelalter(...auch "Wilder Westen" genannt!) benehmen und immer einen "geladenen Ballermann" mit sich rumschleppen wollen, um sich stark zu fühlen, ist schon schlimm genug. Als ob nicht eine Pfefferspraydose ausreichend wäre. Ein Grund mehr für mich, dieses Land nie mehr zu betreten. Eine Art "Notlandung" in Miami, um nach Südamerika weiterreisen zu können, war schon ein derartig abschreckendes Erlebnis von Arroganz, dass ich dieses Land wirklich nicht brauche. Da ist es egal, ob ein sog.Latino von einem sog.Schwarzen erschlagen wird, oder umgekehrt ein Schwarzer vom Latino erschossen wird. Meine Kinder sind nicht "an der Waffe" groß geworden. Sie haben es nicht vermisst.

  • T
    tommy

    Außer Tramp und dem Anmerkenden haben alle, die bisher ihren Senf abgegeben haben, überhaupt keine Ahnung von dem Fall. Alles spricht dafür, dass Martin brutal auf den am Boden liegenden Zimmerman eingeprügelt hat - also eine klare Notwehrsituation. Zumindest konnte Zimmerman nicht eindeutig ein Verschulden nachgewiesen werden - "im Zweifel für den Angeklagten" gilt in einem Rechtsstaat auch dann, wenn Berufsbetroffene und "Bürgerrechtler" nach einem Urteil in ihrem Sinne schreien.

    Immer wieder erstaunlich und schockierend, wie verbohrt viele "Linke" in ihrer Wahrnehmung sind und konsequent alle Fakten ignorieren, die dieser widersprechen.

  • H
    Herbert

    Das Gesetz "Stand on your ground" ist es, dass falsch ist. Es gehört abgeschafft und die Verbreitung von Waffen muss eingeschränkt werden.

    Die Amis sind hier noch ein paar Jahrhunderte zurück.

  • H
    Holger

    Ich finde, der Artilel beschreibt das Dilemma mit dem "Stand your ground" zu ungenau: In einem Artikel Zeit-Online oder auch bei Wikipedia ist es ausführlicher beschrieben.

     

    Das Gesetz erlaubt ausdrücklich Gewalt bis hin zu Schusswaffengebrauch, wenn sich jemand bedroht FÜHLT(!), die Bedrohung muss nicht zwingend real sein. Und das Highlight: Bei Notwehr gibt's keine gerichtliche Überprüfung & Zivilklagen sind nicht zulässig. Soviel zu Thema Rechtsstaat.

     

    Zimmerman hat darauf bestanden, in Notwehr gehandelt zu haben; und die örtliche Polizei hat sich anfangs deswegen geweigert, überhaupt Ermittlungen aufzunehmen.

     

    Mir stellt sich einfach die Frage: Wieso fühlt sich ein erwachsener, bewaffneter Mann von einem unbewaffneten, 17 jährigen Jungen bedroht?????

  • DL
    der linksliberale Malte

    Vor Gericht zählte der Tathergang, nachdem der Schütze vor dem Schuss tätlich angegriffen wurde und selbst um sein Leben fürchten musste, irgendwie mehr als die geheime Information der TAZ, die irgendwoher weiss, was im Kopf des Schützen rassistische Denkmuster ausgelöst hat.

     

    Irgendwie habe ich beim Lesen des Artikels nur den Eindruck bekommen, die TAZ will selbst den Rassenhass fördern, und ist weder am Tathergang noch dem Vergleich zu deutschem Recht (Notwehr) interessiert. Schade, die einseitige Berichterstattung.

  • F
    FaktenStattFiktion

    Der Halblatino Zimmermann ist das Opfer von rassistischen Anfeindungen, weil der Angreifer Schwarzer war. Herr Pickert hätte sich kaum um den Fall gekümmert, wenn ein weißer Junkie von einem schwarzen erschossen worden wäre.

     

    Das ist der alltägliche Rassismus der Linken.

  • D
    Damian

    Er ist nicht"weiß" sondern Latino.

  • T
    tommy

    Bodenlos schlechter Kommentar. "Stand your ground" hat m.W. nach bei dem Urteil keine Rolle gespielt - wohl aber, dass so ziemlich alles darauf hin deutete, dass Trayvon Martin dabei war, Zimmermans (der übrigens ein Hispanic und Wähler der Demokraten ist) Schädel mehrfach brutal auf den Asphaltboden zu knallen, Zimmerman also wohl Grund hatte, um sein Leben zu fürchten. Man kann natürlich der Ansicht sein, dass die Waffengesetze der USA dazu führen, dass solche Konfrontationen unnötigerweise tödlich enden. Aber hieraus eine simple Rassismus-Story stricken zu wollen, ist einfach nur lächerlich. Sorry, liebe taz, aber auch "linker" Qualitätsjournalismus sieht ein bißchen anders aus.

    @Tramp: Das Lustige ist, dass Zimmerman nach US-Kriterien gar kein "Weißer" ist, sondern eher eine Art Hispanic, da er eine peruanische Mutter hat (und ich glaube sogar einen afro-peruanischen Großvater oder sowas in der Art - soviel zum anti-schwarzen Rassismus in den Fall).

  • R
    Rasumichin

    Logisch. Eben der Zimmerman, dessen Prom-Date ein schwarzes Mädchen war, hat - natürlich ganz bewusst - "rassistische Vorurteile aktiviert", als er einen unbekannten (zufällig schwarzen) jungen Mann nachts durch sein Viertel streunen sah.

    Die rassistischen Vorurteile sind nicht in den USA zu Hause, sondern in den Redaktionsstuben deutscher selbsternannter Qualitätsmedien. Beim omnipräsenten Amerikahass liest und hört man dann nur, was man eben so lesen und hören will. Beim Todesfall Martin eben nur die Seite der Anklage und nicht die der Verteidigung. Hierzulande musste man intensiv suchen, um auch nur im einen Nebensatz etwas von Notwehr zu lesen.

  • KT
    Kein Tramp

    Er wurde freigesprochen .So was nennt sich Rassismus,der

    Täter ist ein Weisser,das Opfer ein Farbiger.

  • B
    Bachsau

    Mit ein bisschen mehr Selbstjustiz könnte man auch in Deutschland einiges zum Positiven bewegen. Eine Beweislastumkehr rechtfertigt das natürlich nicht. Aber man hat den Staatsanwalt ja gehört: "it [das Justiz-System] is the best in World". Typisch us-amerikanische Arroganz.

  • S
    Skepsis

    Das Argument mit dem Rechtsstaat ist zwar ein gutes, aber nicht zu Ende gedacht. Der Staat hat bewiesen, dass ein Rechtsgut verletzt wurde: Es gibt einen Toten und keine Zweite Meinung darüber, dass Herr Zimmermanns Schuss kausal dafür ist.

    Die Notwehr als Rechtsfertigungsgrund muss bewiesen werden. Siehe das Urteil vom BGH am 30. Oktober 2007 - VI ZR 132/06. Hier kann das Urteil nachgelesen werden: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=c5b1fec300d8d5faf40c5f9eff7bdd7b&nr=42009&pos=0&anz=1

  • I
    Irmi

    Oder weil das Opfer nur ein Schwarzer war, ist der Weiße unschuldig ????

  • M
    Micha

    Natürlich muss die Anklage beweisen, dass der Angeklagte sich rechtswidrig verhalten hat, um ihn einzusperren?! Wäre bei NOtwehr in Deutschland nicht anders... Wie stellt sich die taz das denn vor? Kann man in Zukunft auch taz-redakteure bis zum Beweis ihrer Unschuld wegpsperren lassen?

  • BL
    Übliche Lügen

    - gebrochene Nase? Hatte Z., nicht TM.

     

    - Platzwunden? Hatte Z., nicht TM.

     

    - Nassen Rücken weil er beim Kampf unten lag? Hatte Z., nicht TM.

     

    - Spuren von Schlägen an der Faust? Hatte TM, nicht Z.

     

    - Der Tatort war in Nähe des Autos. Passt zu Z's Aussage, dass er

    auf dem Weg zurück um Atuo war.

     

    - TM hatte 4 Minuten zwischen zwei Anrufen, um 100 Meter nach Hause zu

    gehen. Warum ging er nicht dorthin, während Z ihm nicht mehr folgte?

     

    -Tm beschimpfte laut schwarzer Zeugin Z. rassistisch als Cracker. Nicht Z. TM als Nigger.

     

    Alles egal. Die üblichen schwarzen wie weißen Rassisten welche sich Antirassisten nennen, die kennen nur ihre Theoriewelt. Die "Journalisten" bei uns auch.

    Man muß sich nur die Berichterstattung zu Jonny am Alex oder zu Kirchweyhe ansehen. Die gleichen Lügner. In den USA gibt es aber keine politsch korrekt eingesetzten Richter sondern eine Jury aus Bürgern. Bei dem Mörder O.J. Simpson wurde Schwarzen erlaubt weiße Frauen zu ermorden. Jetzt dürfen sich Latinos wehren auch wenn der Angreifer schwarz ist.

     

    So tragisch der Vorfall ist, der Freispruch ist das einzig vertretbare Urteil.

  • V
    vic

    Tramp,

    um diese Art "Rechtsstaat" gab es im frühen Amerika den Sezessionskrieg. Florida lebt leider noch in Südstaatentradition.

    Täter war Martin nur im Kopf des Schützen- solche Leute sollten keine Waffe besitzen.

  • BJ
    Bill Jenkins

    Ein Latino erschießt einen Afroamerikaner....., das ist doch gelebtes Multikulti....

  • W
    wim

    @ Tramp

     

    Mit dem "Rechtsstaat" ist es wie mit anderen Religionen: Jeder hat eine andere Vorstellung davon, manchmal auch sehr bizarre.

     

    Wenn Sie aber "Recht" meinen, dann irren Sie sich.

    Der Angeklagte hat einen Menschen erschossen. Das ist bewiesen. Seine Rechtfertigung, es wäre "Notwehr" gewesen, muß er beweisen.

     

    Wenn letzteres nicht mehr gilt, dann ist mit dem Recht etwas faul, und somit auch mit dem Staat.

  • T
    Timson

    @ Tramp

     

    Rechtsstaat hin oder her das Opfer bleibt Opfer. Der Junge hat sich ja schließlich nicht selbst aus Spaß erschossen oder darum gebeten. Er wollte Saft und Dropse holen und hatte nen Hoodie an. Den Rest kann man nachlesen und sich die aus meiner Sicht gegebenen Missatände im US-recht selber zusammenreimen. Stand your ground...

     

    Leute wie Sie sollten erstmal lernen Opfer und Familie nicht noch im Nachgang zu verhöhnen, heißt die Anführungsstriche und die doofen Sprüche können Sie sich sparen. Ich wünsche Ihnen, dass Sie niemals in so eine Situation kommen, auch wenn es Ihrem Charakter wahrscheinlich dienlich wäre.

     

    Danke, Bitte!

  • A
    Anmerkender

    Nur mal so:

     

    Auch im Rahmen des deutschen § 32 StGB ( Notwehr) gilt der Grundsatz "Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen" .

     

    Wer sich selbst oder auch einen Dritten einem rechtswidrigen Angriff ausgesetzt sieht (oder wenn ein solcher Angriff unmittelbar bevorsteht) darf gegen den Angreifer notfalls auch mit tödlicher Gewalt vorgehen, wenn nur so der Angriff mit Sicherheit beendet werden kann.

    Der Notwehr Übende muss keinerlei Risiko eingehen um den Angreifer zu schonen.

     

    Deshalb darf auch nach deutschem Recht ganz ohne Frage tödliche Gewalt zur Notwehr eingesetzt werden.

     

     

    Im Fall Zimmermann gab es Augenzeugen, die berichteten, dass vor dem Todesschuss der Getötete auf Zimmermann kniete und auf diesen einschlug. Wer letztlich die gewalttätige Konfrontation begann konnte wohl nicht nicht mit Sicherheit aufgeklärt werden.

     

    Bei einer solchen Sach- und Beweislage wäre auch in Deutschland eine Entscheidung im Zweifel für den Angaklagten sehr sehr nahegelegen.

     

    Und dass Zimmermann den ihm verdächtig vorkommenden jugendlichen verfolgte mag zwar fragwürdig sein, führt aber nicht dazu, dass er sich nicht hätte zur Wehr setzen dürfen falls er angegriffen wurde, wofür wie oben gesagt einiges sprach und was nicht eindeutig wiederlegt werden konnte.

     

    Dass Zimmermann, der übrigens selbst als Latino einer Minderheit angehört und die Demokraten wählte, ein Rassist ist wird immer wieder behauptet ist aber durch nichts belegt und letztlich für seine Strafbarkeit nicht von entscheidender Bedeutung.

  • MM
    mensch meier

    @ Tramp:

    Nein, dass ist nicht Rechtsstaat. Das ist das Recht auf willkürliches Erschießen durch falsche Gesetze!

     

    Rechtsstaat = der Verstoß gegen ein Gesetz muss nachgewiesen werden

     

    hier: Das Gesetz stellt auf ein subjektives Gefühl als Rechtfertigung für Mord ab.

    Ein subjektives Gefühl ist als schon per Definition nicht zu widerlegen.

    Also: passen Sie auf, dass sich nicht irgendjemand in den USA von Ihnen bedroht fühlt - vielleicht durch Ihre blosse Existenz. Dann sind Sie vielleicht tot, bevor Sie überhaupt merken, dass ein Problem besteht.

     

    Eine rechtsstaatlich gebotene Abwägung zwischen den unterschiedlichen privaten Interessen gibt es nicht.

     

    Hier ist das Recht auf Leben zum Glück höherwertig als ein subjektives Bedrohungsgefühl...

  • T
    Tramp

    "Nicht der Schütze muss beweisen, dass ihm tatsächlich keine andere Möglichkeit blieb, um sein eigenes Leben zu retten. Sondern die Anklage muss nachweisen, dass er keinen Grund hatte, sich bedroht zu fühlen."

     

    Sowas nennt sich Rechtsstaat: Die Schuld muss dem Angeklagten nachgewiesen werden, nicht er hat seine Unschuld zu beweisen.

     

    Aber natürlich ist er schuldig: Er ist ein Weisser und das "Opfer" ein Schwarzer.