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Kommentar UN und sexueller MissbrauchZu kurz gegriffen

Andreas Zumach
Kommentar von Andreas Zumach

Die Resolution war überfällig, doch ihre Definition ist ungenau. Sexuelle Ausbeutung von Zivilistinnen durch UN-Personal wird nicht unterbunden.

Blauhelmsoldaten in Bangui in Zentralafrika. Hoffentlich lassen sie die Frauen in Ruhe. Foto: reuters

D ie Resolution des UNO-Sicherheitsrates zur Bekämpfung von sexueller Ausbeutung und Missbrauch durch Mitglieder von Friedensmissionen war seit Langem überfällig. Die Hauptverantwortung für die skandalöse Zunahme dieser Verbrechen in den letzten Jahren, für den Mangel an Maßnahmen zu ihrer Prävention, Aufklärung und Sanktionierung liegt allerdings nicht in der New Yorker UNO-Zentrale.

Sie liegt vielmehr bei den Staaten, die Soldaten, Polizisten und Zivilangestellte für diese Friedensmissionen entsenden. Deshalb ist es neben den neuen Vorschriften für die Entsendestaaten ein besonders großer Fortschritt, dass der UNO-Generalsekretär künftig das Recht, ja die Pflicht hat, Mitglieder von Friedensmissionen nach Hause zu schicken, wenn ihre Entsendestaaten ebendiese Vorschriften nicht erfüllen.

Ein Manko dieser Resolution wie aller bisherigen UNO-Beschlüsse zu diesem Thema ist die unzureichende Definition von „sexueller Ausbeutung und Missbrauch“. Als Opfer und künftig besser zu Schützende werden zwar konkrete Personengruppen benannt, wie „Frauen und Kinder in Flüchtlingslagern“ oder Minderjährige. Doch die häufigste Form von Ausbeutung und damit Voraussetzung für körperliche wie strukturelle Gewalt fehlt: Sexuelle Beziehungen zwischen den – bislang zu 95 Prozent männlichen – Angehörigen von UNO-Friedensmissionen und erwachsenen Frauen aus der Zivilbevölkerung des Einsatzlandes bleiben weiterhin erlaubt.

Derartige Beziehungen erfolgten „einvernehmlich“, behaupten die Regierungen vieler Entsendestaaten, darunter auch die Bundesregierung. Das ist ein Mythos. Tatsächlich ist das Machtgefälle und damit Abhängigkeitsverhältnis zwischen Angehörigen einer UNO-Friedensmission und der Zivilbevölkerung ihres Einsatzlandes in jeglicher Hinsicht noch viel größer als bei der Prostitution in den Entsendestaaten. Die jüngste Resolution der UNO greift deshalb zu kurz.

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Andreas Zumach
Autor
Journalist und Buchautor, Experte für internationale Beziehungen und Konflikte. Von 1988-2020 UNO- und Schweizkorrespondent der taz mit Sitz in Genf und freier Korrespondent für andere Printmedien, Rundfunk-und Fernsehanstalten in Deutschland, Schweiz,Österreich, USA und Großbritannien; zudem tätig als Vortragsreferent, Diskutant und Moderator zu zahlreichen Themen der internationalen Politik, insbesondere:UNO, Menschenrechte, Rüstung und Abrüstung, Kriege, Nahost, Ressourcenkonflikte (Energie, Wasser, Nahrung), Afghanistan... BÜCHER: Reform oder Blockade-welche Zukunft hat die UNO? (2021); Globales Chaos-Machtlose UNO-ist die Weltorganisation überflüssig geworden? (2015), Die kommenden Kriege (2005), Irak-Chronik eines gewollten Krieges (2003); Vereinte Nationen (1995) AUSZEICHNUNGEN: 2009: Göttinger Friedenspreis 2004:Kant-Weltbürgerpreis, Freiburg 1997:Goldpreis "Excellenz im Journalismus" des Verbandes der UNO-KorrespondentInnen in New York (UNCA) für DLF-Radiofeature "UNO: Reform oder Kollaps" geb. 1954 in Köln, nach zweijährigem Zivildienst in den USA 1975-1979 Studium der Sozialarbeit, Volkswirtschaft und Journalismus in Köln; 1979-81 Redakteur bei der 1978 parallel zur taz gegründeten Westberliner Zeitung "Die Neue"; 1981-87 Referent bei der Aktion Sühnezeichen/Friedensdienste, verantwortlich für die Organisation der Bonner Friedensdemonstrationen 1981 ff.; Sprecher des Bonner Koordinationsausschuss der bundesweiten Friedensbewegung.
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1 Kommentar

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  • Sexuelle beziehungen zwischen "...Angehörigen von UNO-Friedensmissionen und erwachsenen Frauen aus der Zivilbevölkerung des Einsatzlandes bleiben weiterhin erlaubt." Was ist daran auszusetzen? Wenn sie so viele junge Männer allein wegschicken, geschieht das doch zwangsläufig. Da das alle wissen, ist es doch gewollt, wenn es nicht sanktioniert wird - oder?