Kommentar TTIP-Handelsgericht: Gabriel will nur minimalen Fortschritt
Der Kompromissvorschlag von Wirtschaftsminister Gabriel streicht einige Nachteile der Schiedsgerichte. Aber auch er will eine Paralleljustiz für Konzerne.
E s ist ja schön, dass sich die Pro-TTIP-Fraktion bewegt. Aber Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriels Kompromissvorschlag zum Investorenschutz im geplanten Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA ist nur ein minimaler Fortschritt.
Der Entwurf des SPD-Chefs streicht zwar mehrere Nachteile der obskuren Schiedsgerichte, die Investoren anrufen können, wenn sie sich durch staatliche Entscheidungen benachteiligt sehen: Klagen würden öffentlich verhandelt statt wie bei den meisten bisherigen Schiedsverfahren im Verborgenen. Die Regierungen und nicht die Investoren suchten die Richter aus. Gegen ein Urteil wäre zudem Berufung möglich.
Doch dieser EU-US-Investitionsgerichtshof würde immer noch über der normalen Justiz stehen. Wenn ein Konzern etwa vor dem Bundesverfassungsgericht mit einer Forderung wahrscheinlich scheitern würde, könnte er sich anschließend dennoch vor dem TTIP-Gericht durchsetzen. Dieser Rechtsweg wäre ein unnötiges Privileg für Unternehmen.
Schließlich haben sowohl die USA als auch die EU-Länder hoch entwickelte Rechtssysteme. Wenn US-Investoren ihre Rechte durch Beschlüsse beispielsweise deutscher Behörden verletzt sehen, dürfen sie vor einem ordentlichen Gericht der Bundesrepublik klagen. Dort können Unternehmen mit einem fairen Verfahren rechnen. Ähnliche Möglichkeiten haben deutsche Investoren in den USA – auch ohne TTIP-Gerichtsbarkeit.
In korruptionsgeplagten Entwicklungsländern mit schlecht funktionierender Justiz ist das oft anders. Deshalb hat die Bundesrepublik 1959 das erste Investitionsschutzabkommen mit Pakistan geschlossen. Dort hatten deutsche Anleger Angst, willkürlich enteignet zu werden. Aber die EU und die USA sind eben nicht Pakistan.
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