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Kommentar SparmassnahmenOhne Frauen kürzt sich's leichter

Kommentar von

Petra Schellen

Die Pläne der schwarz-gelben Regierung Schleswig-Holsteins überraschen nicht: Gespart wird beim Sozialen.

S ie überraschen nicht, die Pläne der schwarz-gelben Regierung Schleswig-Holsteins: Gespart wird, wie bisher, mit besonders leichter Hand beim Sozialen. Damit bleiben die Parteien im Norden dem bundesweiten Prozedere treu. Dass man es sich außerdem möglichst bequem machen und bei vermeintlich "Wehrlosen" sparen würde, war ebenso vorhersehbar.

Nicht erstaunlich also, dass es die Blinden - die sich am wenigsten wehren können und zudem wenig Lobby haben - und die Frauenhäuser trifft. Letzteres ist vermutlich nicht nur der Tatsache geschuldet, dass Gewalt gegen Frauen immer noch ein Tabu ist, über das selbst die Betroffenen nicht gern sprechen. Auch ist eine solche Maßnahme - wenn auch politisch wenig korrekt - in einem Kabinett mit gerade mal einer Alibi-Frau problemlos durchzuwinken.

Eine äußerst unsoziale Maßnahme also; wer hier gegensteuern will, muss starke Argumente haben. Die aber liefert die oppositionelle Linksfraktion nicht: Da wird im Fall der Subventionskürzung für Frauenhäuser von "volkswirtschaftlicher Kurzsichtigkeit" gesprochen; da behauptet man, der Ministerpräsident werde die Folgen bald im Landeshaus spüren. Solche Argumente tragen nicht. Denn weder wird das Landeshaus erzittern, noch wird irgendwer den volkswirtschaftlichen Schaden errechnen.

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Petra Schellen Redakteurin

Seit 2000 Redakteurin der taz am Standort Hamburg. Schwerpunkte: Kultur, Zeitgeschichte, Erinnerungskultur, Kolonialismus
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1 Kommentar

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  • C
    Comment

    Wenn hier lediglich Kommentare erscheinen sollten, die wie dieser keine kritische Aussage beinhaltet, dann liegt das an der Zensur die hier betrieben wird.

     

    Eine - zudem unreflektierte - Falschbehauptung (Tabuisierung von Gewalt gegen Frauen) wird in der Onlineausgabe der taz unkommentierbar abgedruckt.

     

    In diesem Zusammenhang möchte ich wiederholt an das Redaktionsstatut, insbesondere §2 (2),(4) der taz erinnern, weil dies offensichtlich noch immer nicht bei allen RedakteurInnen angekommen ist.