Kommentar Schwulenverfolgung: Die Furcht ist noch da
Die Rede des Bundespräsidenten zur Verfolgung Homosexueller während und nach der NS-Zeit ist richtig. Doch seine Aussagen greifen zu kurz.
N ichts war falsch an dieser symbolisch zutreffenden Rede. Und doch hätte sie mehr aussagen können, ja sogar müssen. Dass es besonders die beiden christlichen Amtskirchen waren, die erklärtermaßen den von den Nazis wesentlich verschärften Paragrafen 175 im bundesdeutschen Recht bewahrt sehen wollten, weil sie die Tyrannei wider alles nicht ins heterosexuelle Mann-Frau-Kind(er)-Schema gut fanden – geschenkt. Wäre historisch triftig gewesen, aber ein Bundespräsident disst keine Religion, eine christliche sowieso nicht.
Was er aber hätte erwähnen müssen, wäre, dass der Paragraf 175 konkret Zehntausende an Opfern forderte, aber insgesamt als Strafandrohung gegen alle wirkte und wirken sollte: Alle lernten, dass Schwules ein minderer Dreck ist, nicht liebenswert und entwertet gehört.
Der Festakt: Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat für das Unrecht an Homosexuellen auch in den ersten Jahrzehnten der Bundesrepublik um Vergebung gebeten. Bei einem Festakt in Berlin zum 10. Jahrestag des Denkmals für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen sagte Steinmeier am Sonntag, zum Gedenken an die Verfolgung von Homosexuellen müsse auch die Zeit nach 1945 gehören.
Die Worte: „Deshalb bitte ich heute um Vergebung – für all das geschehene Leid und Unrecht, und für das lange Schweigen, das darauf folgte.“ In seiner Rede verurteilte der Bundespräsident zudem eine Verharmlosung der Verbrechen der Nationalsozialisten in Deutschland scharf. „Wer heute den einzigartigen Bruch mit der Zivilisation leugnet, kleinredet oder relativiert, der verhöhnt nicht nur die Millionen Opfer, sondern der will ganz bewusst alte Wunden aufreißen und sät neuen Hass, und dem müssen wir uns gemeinsam entgegenstellen“, sagte er. (dpa)
Der Terror traf viele und zerstörte sie – seine einschüchternden Folgen senkten sich in alle Familien und ihre Mitglieder: Sei keine Schwuchtel – sonst bis du für uns aussätzig.
Es ist daher ein wenig phrasenhaft, wenn Bundespräsident Steinmeier betont, auch nach dem Ende des Nationalsozialismus sei Homosexuellen in Deutschland Unrecht zugefügt worden – in der DDR und in der BDR. In der Bundesrepublik seien mehr als 20 Jahre lang zehntausende Männer auf Grundlage des Paragrafen 175, der homosexuelle Handlungen unter Strafe stellte, „verhaftet, verurteilt und eingesperrt“ worden, so der Bundespräsident. Heute dagegen stünden sexuelle Orientierung und sexuelle Identität aller Schwulen, Lesben und Bisexuellen, aller Queers, Trans- und Intersexuellen „selbstverständlich unter dem Schutz unseres Staates“, so der Präsident weiter.
Steinmeier sagte damit eigentlich nur, was man von ihm erwarten durfte. Woran liegt es sonst, wenn nicht an den homophob vergifteten Verhältnissen in deutschen Familien seit Jahrzehnten, dass sich erst wenige Opfer des Paragrafen 175 entschlossen, das seit einem Jahr geltende Rehabilitations- und Entschädigungsgesetz in Anspruch zu nehmen? Die Furcht ist noch da, Teil (nicht allein) eines deutschen Traumas in Familien.
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