Kommentar Repression gegen NGOs: Autoritäre Muster
Deutsche Umwelthilfe, Attac und das ZPS: In der Republik wird es salonfähig, mit zivilgesellschaftlichen Aktivisten rigoros umzuspringen.
E in Gericht gräbt einer linken NGO finanziell das Wasser ab, weil die zu politisch sei. Nein, das ist nicht in Polen passiert. Eine gut organisierte Ökogruppe pocht auf strikte Einhaltung geltender Normen – eine Regierungspartei will prompt die Gesetze ändern, um sie außer Gefecht zu setzen. Nein, das ist kein Fall aus Orbáns illiberaler Demokratie. Eine Gruppe politischer Aktionskünstler, die für medienwirksame Spektakel bekannt sind, wird von einer Staatsanwaltschaft als kriminelle Vereinigung verfolgt. Nein, es geht nicht um Pussy Riot.
Diese drei Fälle sind in den letzten Wochen in der Bundesrepublik passiert. Eine Staatsanwaltschaft in Thüringen ermittelt gegen das „Zentrum für politische Schönheit“ wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung. Das Zentrum hatte neben dem Haus des AfD-Politiker Höcke eine Miniaturversion des Berliner Holocaustmahnmals gebaut und behauptet, den AfD-Rechten ausspioniert zu haben, und dies sogleich widerrufen.
Offenkundig war Letzteres einer jener mehr oder weniger geschmackssicheren Versuche der Gruppe, die Grenze zwischen Kunst und realer Aktion bis zur Unkenntlichkeit zu verwischen. CDU-Politiker hatten damals Ermittlungen gefordert, ein eifriger Staatsanwalt machte Ernst. Man muss die Aktionen des Zentrums, die die mediale Aufmerksamkeitsökonomie reibungslos bedienen, nicht mögen. Aber darum geht es nicht: Die Unterstellung, dass das Zentrum eine kriminelle Vereinigung ist, gegründet, um „Straftaten zu begehen“, ist nicht nur irgendwie überzogen.
Darin offenbart sich eine Mischung aus politischer Willfährigkeit und Ignoranz gegenüber der Kunstfreiheit, die typisch für autoritäre Regime ist und wie ein Dementi jeder liberalen Demokratie wirkt. Die böse Pointe ist, dass bei Ermittlungen nach Paragraf 129 möglich ist, was der Gruppe unterstellt wurde: Überwachung.
CSU gegen die Umwelthilfe
Die beiden anderen Fälle sind weniger spektakulär, nähren aber auch gewisse Zweifel am rosaroten Selbstbild der liberalen Bundesrepublik. Die Deutsche Umwelthilfe hat juristisch Fahrverbote für Dieselautos durchgesetzt und Autokonzerne und die Union damit zur Weißglut gebracht. Die CDU will der Organisation die Gemeinnützigkeit aberkennen – damit sie nicht mehr klagen kann. Gemeinnützigkeit zu attestieren ist nicht Sache der Regierung, sondern der Finanzämter. Die CSU plant nun neue Gesetze, um die nervige Umwelthilfe ruinieren zu können.
Dies ist ein klassisches autoritäres Modell, um missliche politische Probleme zu lösen. Weil die Regierung unfähig ist, sich in der Dieselaffäre gegen Autokonzerne durchzusetzen, will man die Kritiker ins Aus drängen. Allerdings ist das erst mal nur ein Wunschtraum der Union. Die DUH hat bis 2023 die Bescheinigung, gemeinnützig zu sein, in der Tasche.
Der dritte Fall: Der Bundesfinanzhof hat Attac, den linken Globalisierungskritikern, die Gemeinnützigkeit entzogen. Begründung: Wer eine Finanztransaktionssteuer fordere, verfolge nur tagespolitische Ziele. Und die dienen nicht dem Gemeinwohl, anders als Karnelvalsvereine. Das Urteil mag durch die Buchstaben der entsprechenden Abgabenverordnung notdürftig gedeckt sein. Aber den Versuch, die Gefahren der globalen Finanzindustrie zu entschärfen, zu Tagespolitik und einem nicht förderungswürdigen Privatvergnügen zu deklarieren, verrät schrillen Unverstand.
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Die drei Fälle sind je eigen, die Akteure verschieden. Aber sie haben etwas gemeinsam. Stets sollen als störend empfundene zivilgesellschaftliche Aktivitäten eingedämmt und verdrängt werden. Ja, der Vergleich mit autoritären Regimen, mit Putin und Orbán, ist überzogen. Denn es gibt hier eine von der Regierung unabhängige Justiz und eine kritische Öffentlichkeit. Eine Mehrheit für eine „Lex Umwelthilfe“ ist nicht in Sicht. Und Attac kann hoffen, vor dem Bundesverfassungsgericht recht zu bekommen. Das ist ein Unterschied ums Ganze. Mulmig wird einem trotzdem.
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