Kommentar Reisefreiheit Kuba: Die Willkür bleibt
Die kubanische PR hat gute Arbeit geleistet. Denn die neuen Reiseregeln für die KubanerInnen haben mit „Reisefreiheit“ nichts zu tun.
E s ist eine beeindruckende Medienshow, die der kubanische Staat mit der Verabschiedung neuer Migrationsregelungen veranstaltet. Offenbar setzt die kubanische PR-Abteilung darauf, dass sich im Ausland niemand die in der Gaceta Oficial, dem kubanischen Amtsblatt, veröffentlichten neuen Gesetze wirklich ansieht. „Reisefreiheit für KubanerInnen“ soll die Schlagzeile lauten – das klingt schön, stimmt nur leider nicht.
Denn wirklich neu ist eigentlich nur, dass für eine Ausreise die Notwendigkeit wegfällt, ein Einladungsschreiben vorzulegen und die Einzelgenehmigung zu beantragen. Das heißt: Für jene, die schon bislang reisen dürfen, wird es leichter. Die Vorschriften darüber aber, wie ein Pass zu beantragen sei, und vor allem, wem der aus welchen Gründen verweigert werden darf, machen deutlich: Der kubanische Staat gibt hier gar nichts aus der Hand, schon gar nicht die Kontrolle über seine Bürger.
Dass dem so ist, steht sogar in der Präambel der neuen Gesetze, in denen Staatschef Raúl Castro von der Notwendigkeit schreibt, die Abwanderung qualifizierter Arbeitskräfte zu verhindern.
ist Redakteur im Auslandsressort der taz.
Es ist gerade dieses Denken, was die permanente Entmündigung der KubanerInnen durch den eigenen Staat verdeutlicht. Nicht die KubanerInnen selbst dürfen entscheiden, wann sie reisen wollen – der Staat entscheidet, wen er gehen lässt. Daran ändert sich nichts, und die Berufung auf ein nicht näher zu begründendes „öffentliches Interesse“, mit dem die Ausstellung eines Passes oder die tatsächliche Ausreise verweigert werden kann, lässt vermuten, dass die Willkür gegenüber missliebigen Personen bleiben wird.
So hat auch die lange erwartete neue Ausreiseregelung mehr Symbolik als Inhalt – wie so viele Reformen der letzten Jahre unter Raúl Castro.
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