Kuba ändert Ausreise-Bedingungen: Einige hohe Hürden bleiben
Ab Januar 2013 benötigen Kubaner keine Ausreiseerlaubnis mehr. Ein Pass und ein Einreisevisum des Ziellandes sollen genügen – und Geld.
HAMBURG taz | „Kuba aktualisiert seine Migrationspolitik“, heißt es lapidar in der Dienstagsausgabe der Granma, der Zeitung der kommunistischen Partei Kubas. Ab 14. Januar 2013, so die Ankündigung, müssen ausreisewillige Kubaner nicht mehr bei den Behörden um die Ausreiseerlaubnis, Permiso de Salida genannt, nachsuchen und auch keine Einladungskarte aus dem Ausland mehr vorlegen.
Das klingt wie eine kleine Sensation, denn die Ausreise war bisher für viele Kubaner nahezu unmöglich. Die Ausreiseerlaubnis zu bekommen und obendrein noch eine Einladung vorzuweisen war ein Kraftakt und mit vielen – durchaus kostspieligen – Behördengängen verbunden.
Die kubanische Bloggerin Yoani Sánchez etwa hat in den letzten Jahren neunzehn Anträge auf eine Ausreisegenehmigung gestellt – und nie eine erhalten. Zuletzt im Februar, als sie nicht zu einer Filmpremiere nach Brasilien reisen durfte.
„Kubaner sind wie kleine Kinder, sie brauchen noch die Erlaubnis vom Papa, wenn sie reisen wollen“, erklärte sie damals ironisch. Und wer die Erlaubnis erhielt, wurde kräftig zur Kasse gebeten.
Umgerechnet 150 US-Dollar kostete das Papier. Das können sich die Kubaner nun sparen – wenn sie sich einen Reisepass leisten können. Der soll künftig 100 Dollar kosten und zwei Jahre gültig sein. Der Pass, so die ersten Meldungen, soll künftig ausreichen, um ins Ausland zu reisen – ganz ohne offizielle Ausreiseerlaubnis.
Die Fußangeln
Allerdings: Wer überhaupt einen Pass erhält, bleibt in der Hand der Behörden, und die Fußangeln sind im kubanischen Amtsblatt Gaceta Oficial bereits nachzulesen.
Da stehen in Paragraf 23 des neuen Migrationsgesetzes insgesamt neun Ausnahmen, warum die Erteilung eines Reisepasses verweigert werden kann, unter anderem, „wenn die zuständige Behörde das aufgrund eines öffentlichen Interesses so entscheidet“ oder wenn keine entsprechende Genehmigung „im Sinne des Erhalts qualifizierter Arbeitskräfte" vorliegt.
Wer bereits einen Pass hat, muss diesen darüber hinaus aktualisieren lassen und sich einen „Sicherheitsstempel“ besorgen, damit er von der neuen Regelung profitieren kann. Dieser Stempel kann nach den gleichen neun Kriterien verweigert werden.
Öffentliches Interesse
Und selbst wer Pass und Stempel hat, darf womöglich trotzdem nicht ausreisen, so Paragraf 25, wenn im Einzelfall ein öffentliches Interesse dagegen spricht. Im Klartext: Für alle, die bislang Schwierigkeiten hatten, eine Ausreiseerlaubnis zu bekommen, dürfte es schwierig bleiben.
Ob Kritiker der Regierung wie Yoani Sánchez oder der bekannte Dissident und Wirtschaftswissenschaftler Oscar Espinosa Chepe mit den neuen Bestimmungen bessere Chancen auf Ausreise haben werden, wird sich erst ab Januar zeigen, wenn das Gesetz in Kraft tritt und wenn die reisewillige Yoani Sánchez ihren Reisepass verlängern muss, um den gesetzlichen Neuerungen Folge zu leisten.
Für Oscar Espinosa Chepe ist ohnehin nur eine Option relevant – Reise mit garantierter Wiederkehr. Ein Angebot für immer auszureisen hat der kranke Dissident bereits vor 18 Monaten abgelehnt.
Der Ausweg: Einen Ausländer heiraten
Die Garantie für die Rückkehr ist für viele Kubaner unerlässlich. Davon zeugt auch die hohe Zahl binationaler Hochzeiten, die es in Kuba seit dem Beginn der 90er Jahre gibt – parallel zum steigenden Touristenaufkommen.
Denn wer mit einem Ausländer verheiratet ist, kann ohne größere Probleme hin- und herreisen. Kubaner haben immer Wege zum Reisen gefunden, und etliche tausend Kubaner leben de facto zwischen Europa, Mexiko, Venezuela und der Insel.
Sie verbringen wie Daneya Pérez einen Teil des Jahres in Frankreich beim Mann und den Rest bei der Familie in Kuba. Für sie bietet das neue Gesetz immerhin Vorteile. Sie dürfen fortan 24 Monate im Ausland bleiben – ohne mit rechtlichen Problemen von kubanischer Seite rechnen zu müssen.
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