Kommentar Prostitutionsgesetz: Von wegen Schutz der Frau
Die Verhandlungen über ein Prostitutionsgesetz zeigen: Die Union will Sexarbeit am liebsten grundsätzlich verbieten.
Nichts wird in Deutschland ohne Gesetz, Ausführungsbestimmung oder irgendeine Vorschrift geregelt. Auch nicht die Prostitution, ein Gewerbe, das sich von jeher auf seine Weise organisiert. Das muss man nicht gut finden. Aber man sollte realistisch bleiben. Es gibt Bereiche im Leben, die lassen sich nicht gesetzlich festlegen: Körpergewicht, Schulnoten, Müsli am Morgen, die Anzahl der Kinder in der Familie, Liebe, Sex.
Das scheint die Politik anders zu sehen, zumindest bei käuflichem Sex. Seit die Koalition beschlossen hat, das Prostitutionsgesetz von 2002 durch das sogenannte Prostituiertenschutzgesetz abzulösen, verhandeln Union und SPD immer wieder heftig miteinander. Eigentlich sollen mit dem überarbeiteten Gesetz Zwangsprostitution und Menschenhandel eingedämmt werden. Zumindest die Union ist vor allem mit diesem Argument in die Verhandlungen getreten.
Je länger die Verhandlungen dauern zum neuen Gesetz, das schon in seinem Namen mittlerweile den Schutz von SexarbeiterInnen trägt, umso stärker drängt sich der Eindruck auf, dass es eben darum gar nicht geht. Sondern um etwas ganz anderes: Nämlich die Prostitution grundsätzlich zu verbieten.
Was haben eine Kondompflicht für Freier, Anmeldepflichten für SexarbeiterInnen, Standortvorgaben für Sexfahrzeuge mit dem Schutz von Prostituierten zu tun? Warum müssen sie Belehrungen von GesundheitsberaterInnen über sich ergehen lassen, wo doch ihr Körper ihr wichtigstes Gut ist, für das sie selbst am besten zu sorgen wissen?
Kurioserweise ist in den jüngsten Verhandlungen von Zwangsprostitution und Menschenhandel nicht mehr die Rede. Das ist richtig so, denn beides wird anders besser bekämpft. Statt dessen wird um Kleinigkeiten wie die Anzahl von Anmeldeorten gefeilscht. Das ist unehrlich und zeugt eher von einer Doppelmoral, als dass es Frauen schützt.
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