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Kommentar ProfessorengehälterProfessoren helfen Professoren

Kommentar von Christian Füller

Auch der Lehrer bleibt Beamter, abgeschottet von der realen wie der virtuellen Welt, mit dem quasi gesetzlichen Anspruch aufs Rechthaben.

D ie Karlsruher Entscheidung über die Professorengehälter ist an Dreistigkeit schwer zu überbieten. Keine Frage, die neue W-Kategorie von Profs, 2005 unter Edelgard Bulmahn eingeführt, soll ruhig mehr verdienen. Darum geht es aber nicht.

Erstens haben Professoren praktisch über sich selbst geurteilt. Verfassungsrichter kommen ja beinahe ausnahmslos selber von Lehrstühlen. Ihnen war die überfällige Reform des Professorenstandes schon immer ein Dorn im Auge. Jetzt war Gelegenheit, zurückzuschlagen. Der von juristisch geschulten Beamten durchtränkte und beherrschte Staat zementiert seine eigene Macht – und sorgt dafür, dass das auch künftig so bleibt.

Man muss sich die Schlüsselworte des Urteils in den Ohren klingen lassen, um zu wissen, was hier, zweitens, gespielt wird: Alimentationsprinzip, Leistungsgehälter im Sinne des Beamtenrechts. Die Welt verändert sich rasend schnell, niemand kann mehr auf lebenslängliche Beschäftigung hoffen – aber das Verfassungsgericht kramt beamtenrechtliche Prinzipien aus der preußischen Gruft hervor. Alles wird anders – nur die Professoren schützen sich selbst und das "hergebrachte Berufsbeamtentum" vor den Unbilden der Veränderung.

Bild: TAZ
CHRISTIAN FÜLLER

ist Bildungsredakteur der taz.

Vor allem für das Politikfeld mit dem größten Modernisierungsrückstand ist das Urteil ein Desaster: für die Bildung. Karlsruhe sendet das unmissverständliche Signal aus, dass das Berufsbeamtentum an den Hochschulen und Schulen am besten so bleiben soll, wie es immer war: lebenslänglich, mit der spezifischen Leistung, wie sie unter dem Alten Fritz eingeführt wurde, anwesend und loyal zu sein. "Kommt Zeit, kommt Rat, kommt Oberrat" – in diese Richtung zeigt das Karlsruher Urteil wieder. Die zahllosen Beamten-Spezis in den Landesparlamenten werden die Botschaft wohl verstehen: Auch der Lehrer bleibt Beamter, abgeschottet von der realen wie der virtuellen Welt, mit dem quasi gesetzlichen Anspruch aufs Rechthaben.

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28 Kommentare

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  • DD
    Dr. Doom

    Glückwunsch, Herr Füller: ich glaube, das nennt man "Shitstorm", was sie hier mit ihrem Kommentar losgetreten haben...

  • U
    ulschmitz

    nur soviel: Herr Füller "lebt", so könnte man den Eindruck gewinnen, von halluzinierten Klischees & selbstgebastelten Gespenstern, nicht zu vergessen der Popanz des Preußentums. Die "Realitätsferne" (verbeamteter) Lehrer wird dann auch richtig, s. Diskussion um Tablets in Schulen, an angeblich mangelhaften Kenntnissen im IT-Bereich festgemacht.

    Statt Rundumschlags dürfen wir in der TAZ konkrete Vorschläge erwarten: Wie soll das jetzt gehen - in den Unis, in den Schulen (pardon: "in Schule"), wer soll da kommen, wenn alle "Privilegien" abgeschafft sind? Dürfen wir also erwarten, dass in einer Welt à la Füller a) alle LehrerInnen angestellt sind auf der Basis exakt gleicher Grundgehälter? und b) die gleiche Regelung auch für Profs gilt? Gerne, ab morgen! Aber dann wird a) gestreikt (und zwar immer, wenn's gerade nicht passt!), b) wird Schlag 17:00 der Stift (pardon: der PC) "abgeschaltet", c) wird immer dann, wenn's gerade nicht passt, die Schule gewechselt - das wird lustig, wenn sich die reichen Bundesländer eine Horde guter und sehr guter PaukerInnen zusammenkaufen mit extra Privilegien ohne Ende - und Länder wie S-H oder HH oder Bremen schauen können, wo sie noch LehrerInnen z.B. für Mathe und Physik, Chemie bekommen... Aber in einer Welt à la Füller braucht es ja gar keine LehrerInnen mehr, denn die liebe Jugend hat ja Tablets, mit denen sie herumfuchteln kann... und aus der Kulisse klingt leise aber nachhaltig die Ideologie des "We don't need no education.." - In Zukunft darf man doch wohl in der TAZ Texte erwarten, die weniger Ressentiments enthalten und lehrreiche sowie durchführbare Gegenvorschläge zum aktuellen Ist-Zustand bringen.

  • O
    oranier

    Eine gewisse historische Bildung ist dem Autor ja nicht abzusprechen. Aber wofür hier der "Alte Fritz" nicht alles herhalten muss! Staatsdiener im Dienste der Fürsten mit entsprechender Treueverpflichtung und Alimentierung gab es auch schon vor und neben ihm, das brachte die politische Entmachtung des Adels in den asolutistischen Flächenstaaten und dessen Ersatz durch bürgerliche Rechtsgelehrte für die Verwanltung mit sich, aber Füller hat natürlich insofern recht, als Friedrich vor seinem Tod 1786 noch eben 1794 das "Allgemeine Preußische Landrecht" verabschiedete, in dem die "Rechte und Pflichten der Diener des Staates" definiert wurden.

  • O
    oranier

    Solche Sätze, wie "Auch der Lehrer bleibt Beamter, abgeschottet von der realen wie der virtuellen Welt, mit dem quasi gesetzlichen Anspruch aufs Rechthaben", sind nichts als unqualifizierte Hetze und Unsinn. Vielleicht leben Journalisten weniger abgeschotten von der "realen Welt", und woraus besteht diese? Aus Autofabriken, Migrantengettos, Kindergärten? Unsere "Welt" ist diversifiziert und spezialisiert, und eine Schule ist nicht minder "real" als eine Zeitungsredaktion, und wenn Welt der Schule von der realen Welt abgeschottet wäre, wäre sie doch eine virtuelle Welt, oder? Wie könnte sie dann von dieser ebenfalls abgeschottet sein? Der"gesetzliche Anspruch aufs Rechthaben" ist eine böse Verleumdung eines vielleicht schulgeschädigten Redakteurs, der gerne Recht hätte, ohne sich darum zu bemühen.

     

    Zusammengefasst: Mir sind Lehrer, die Recht haben, auch wenn sie beamtet sind, allemal lieber als Journalisten, die undifferenzierte und unqualifizierte Artikel schreiben.

     

    Der Kommentar von Füller hat insgesamt einen völlig falschen Zungenschlag. Er möge sich einmal den Bericht seines KollegenChristian Rath ansehen, um erstens zu konstatieren, dass das vom Gericht kritisierte Besoldungsrecht für Professoren, die Kultur statt Ökonomie zum Gegenstand haben, zu prekären Beschäftigungsverhältnissen tendiert, und dass das Gericht eben nicht die beamtenrechtlichen Prinzipien "aus der preußischen Gruft" für Professoren zementiert, sondern ausdrücklich hervorhebt, dass der Staat diese nicht verbeamten müsse.

     

    Aber Differenzierungen stehen Leuten, die nichts als hetzen und verunglimpfen wollen, allemal im Wege. Ein Ausdruck, wie "preußische Gruft" oder der Satz "Der von juristisch geschulten Beamten durchtränkte und beherrschte Staat zementiert seine eigene Macht" sprechen da eine deutliche Sprache: "durchtränkt" steht für verseucht oder vergiftet, und der monolithische "von Beamten beherrschte Staat" ist hier logischer Unsinn, stammt doch eben die kritisierte Besoldungsreform von Beamten im Verbund mit sparwütigen Politikern.

     

    Falscher Zungenschlag heißt: Ich bin als vernünftiger und an Gleichheit orientierter Zeitgenosse durchaus für die Abschaffung des Beamtentums und den Ersatz durch tarifrechtliche Regelungen. Aber die Zielrichtung müsste sein, den übrigen Beschäftigten die Arbeitsplatzsicherheit und arbeitsrechtlichen Absicherungen zu erstreiten, die Beamte heute haben, und nicht dafür einzutreten, dass diese ins Prekariat abrutschen.

     

    "Die Welt verändert sich rasend schnell" ist ja eine ganz neue Weisheit, die wir Füller danken sollten, aber "niemand kann mehr auf lebenslängliche Beschäftigung hoffen" ist eine völlig ungemäße neoliberale Schlussfolgerung aus dieser Platitüde. Die Welt hat sich auch zur Zeit der Industrialisierung schon rasend schnell verändert, was nicht verhindert sondern erfordert hat, dass Tarifvereinbarungen und Kündigungsschutzbestimmungen lange Zeit verhindert haben, dass die arbeitenden Menschen zur bloßen Dispositionsmasse jeweils konjunktureller Bedingungen degradiert wurden. Das ist aber seit Jahren die Tendenz, und die gälte es zurückzudrängen und nicht durch die Einbeziehung weiterer Schichten zu befördern.

     

    P.S. Der Schreiber dieser Zeilen ist weder Lehrer, noch Richter, noch Beamter, sondern Antizyniker.

  • PD
    Prof. Dr.

    Sehr geehrter Herr Füller,

     

    bevor Sie Kommentare in einer als gut recherchierten und der Wahrheit verpflichteten Tageszeitung veröffentlichen und womöglich dafür noch ein Honorar einstreichen, sollten Sie sich zunächst einmal den Inhalt dieses Urteils durchlesen, und, falls Ihr Horizont zum Verstehen nicht ausreicht, es sich von einem Fachmann erklären lassen. Wäre die taz ein wissenschaftliches Fachjournal, so wäre Ihr Beitrag (für den Sie als Wissenschaftler kein Honorar bekämen sondern im Extremfall noch Publikationskosten zahlen müssten) jedenfalls abgelehnt worden. Pech gehabt, so wird das nichts mit der Berufung und hoffentlich auch nicht mit der Festanstellung bei einer Zeitschrift, die von ihren Journalisten etwas mehr als undifferenzierte Hau-drauf-Rhetorik erwartet.

    Im Folgenden die Kritikpunkte:

    "Erstens haben Professoren praktisch über sich selbst geurteilt. Verfassungsrichter kommen ja beinahe ausnahmslos selber von Lehrstühlen. Ihnen war die überfällige Reform des Professorenstandes schon immer ein Dorn im Auge. Jetzt war Gelegenheit, zurückzuschlagen."

    Hier fehlt die Quellenangabe für diese Behauptung. Wie im Gerichtsurteil zu lesen ist, werden die Verfassungsrichter nach der alten C-Besoldung bezahlt und haben keinen persönlichen Vorteil aus diesem Urteil. Gegen leistungsbezogene Zulagen hat kein Professor etwas einzuwenden, dass eine Reform im Pronzip richtig war, ist auch unstrittig. Es wurde jedoch davon ausgegangen, dass das durchschnittliche Professorengehalt weiterhin dem der C-Besoldung entspricht. Faktisch kommt die W.-Besoldung aber einer Gehaltskürzung um 25% gleich, da die Universitäten meist nur Grundgehälter mit üppigen Leistungszulagen von 25 Euro pro Monat bezahlen. Welche andere Berufsgruppe würde solche Gehaltskürzungen hinnehmen? Und was soll der Ausdruck "Zurückschlagen"? Sind wir im wilden Westen? Können Sie Ihre Aussage etwas präzisieren?

    "Alimentationsprinzip, Leistungsgehälter im Sinne des Beamtenrechts. Die Welt verändert sich rasend schnell, niemand kann mehr auf lebenslängliche Beschäftigung hoffen – aber das Verfassungsgericht kramt beamtenrechtliche Prinzipien aus der preußischen Gruft hervor. Alles wird anders – nur die Professoren schützen sich selbst und das "hergebrachte Berufsbeamtentum" vor den Unbilden der Veränderung."

    Haben Sie jemals eine Uni von innen gesehen? Sagen Ihnen die Begriffe "Bologna-Reform", Reakkreditierung, HSP2020 etwas? Wenn ja, wie kommen Sie dann zu der Behauptung, Professoren seien keinen Veränderungen ausgesetzt?

    Und: besitzen Sie genug Phantasie, um sich die Konsequenzen vorzustellen, die einträten, wenn die ganze Forschung und Lehre in Deutschland nur noch von Postdocs mit kurzfristigen Zeitverträgen geleistet würde? Die Antwort für die Lehre kann ich Ihnen schnell geben: Sie fände gar nicht mehr statt, oder nur noch mit minimalem Engagement.

    Die Forschung? Wissen Sie was das überhaupt ist?

    Und: gibt es eine Berufsgruppe, die die Unsicherheit, die mit kurzfristigen Zeitverträgen oder Stipendien (aus denen keine Rentenansprüche und kein Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Ablauf erwachsen)verbunden ist, besser kennt als Professoren? Aber Ihnen geht es ums Prinzip, Sie sind der Meinung, Wissenschaftlern sollte man halbwegs gesicherte Posten auch im Alter von 45 Jahren (welcher Angestellte hat da nicht einen halbwegs wasserdichte Position die ihn selbst bei Bankrott der Firma noch eine gute Weile über Wasser hielte) grundsätzlich vorenthalten, weil Preußen in die Gruft gehört? Beruhigen Sie sich und hören Sie mit den alten Feindbildern auf, eine Bildungsreform nach bayerischem Vorbild wäre natürlich erstrebenswerter, aber es hindert Sie ja keiner daran, zunächst das Niveau der taz auf das eines durchschnittlichen Fünftklässleraufsatzes in Bayern anzuheben.

    Ich finde, es ist dringend an der Zeit, die Besoldung von Journalisten anzuheben, um in Zukunft etwas gehalt- und niveauvollere Kommentare geboten zu bekommen.

  • PD
    Prof. Dr. Franz Schott

    zu: Professoren helfen Professoren taz vom 15.02.2012

     

    Ist es gerecht, dass ein angehender W2-Professor nicht mehr verdient als ein Studienrat, obwohl er sich über Jahre auf unsicheren befristeten Stellen viel mehr und länger qualifizieren muss? Wer soll denn diese Ungerechtigkeit beseitigen, wenn Beamte nicht streiken dürfen?

    Die 2005 eingeführte leistungsbezogene Besoldung hat meiner Erfahrung nach nicht zur Qualitätssteigerung der Universitäten geführt (die auch diesbezüglich nicht nachgewiesen ist), sondern zu mehr am Mainstream angepasste Forscher hervorgebracht, weil es oft – im Gegensatz zu Wirtschaft – schwer ist, die akademische Leistung zu messen.

    Und was die lebenslängliche Beschäftigung betrifft: die Unkündbarkeit stärkt die Meinungsfreiheit in der Wissenschaft. Der Theologieprofessor Hans Küng konnte weiter lehren, obwohl ihm die katholische Kirche die Lehrbefugnis entzogen hatte, linke Professoren konnten in der BRD zur Zeit der Berufsverbote nicht entlassen werden.

    Wenn vor diesem Hintergrund Christian Füller schreibt, die Dreistigkeit der Karlsruher Entscheidung über die Professorengehälter sei schwer zu überbieten, dann ist zu fragen, welche schwer zu überbietende Einfalt ihn zu diesem Kommentar geführt hat.

  • O
    O.R.

    Hetz- und Hassartikel Marke Füller gegen Lehrer. Nichts Neues. Mann, was musst Du für eine erniedrigende Schulzeit gehabt haben, Füller. Man muss sich die Schlüsselworte des Beitrages (den letzten Satz) in den Ohren klingen lassen (und mal einen Moment darüber nachdenken), um zu wissen, was hier gespielt wird:

    „Auch der Lehrer bleibt Beamter, abgeschottet von der realen wie der virtuellen Welt, mit dem quasi gesetzlichen Anspruch aufs Rechthaben.“

    Geh doch mal zum Psychologen, statt hier seit vielen, vielen Jahren wertvollen Platz in der Zeitung zu besetzen. Selbstmitleid scheint hier die treibende Feder zu sein. Wie lange lässt sich die taz eigentlich solche Ergüsse noch gefallen?

    Du hast keinen Schimmer, welchen Belastungen wir als Lehrer ausgesetzt sind und worum es uns, bzw. wohl den allermeisten von uns, geht. Die Gestalten, an denen Du Dich abarbeitest, Füller, entstammen Deiner Phantasie.

  • A
    anke

    Meine Güte, Herr Füller, Ihr Realitätssinn lässt aber arg zu wünschen übrig! Haben Sie das mal einem Spezialisten gezeigt?

     

    Die Karlsruher Entscheidung über die Gehälter deutscher Professoren, scheint mir, wird an Dreistigkeit alle Tage überboten. Hundertfach. Von allem und jedem, angefangen bei den Sachbearbeitern in der Agentur für Arbeit über den Polizisten im Demoeinsatz und den darbenden Universitätsprofessor bis hin zum Mitglied des deutschen Bundestages. Es handelt sich dabei um ein Prinzip, wissen Sie? Um einen sichtbaren Ausdruck der soziokulturellen Grundlagen unseres politischen Systems, der überall wieder auftaucht, wenn auch jeweils ganz leicht modifiziert: "Sieh zu", besagt dieser Grundsatz, "dass die Gruppe derer, die dir gefährlich werden könnten, dir nicht gefährlich werden will, dann brauchst du dich mit allen anderen gar nicht erst zu befassen." Solch eine ideelle Basis stabilisiert ein politisches Konstrukt ungemein, auch in Zeiten großer Krisen. Divide et impera - Teile und herrsche!

     

    Nein, hier und heute wird nicht mehr geköpft, verbrannt oder eingekerkert. Hier und heute wird gesiebt, sortiert und gekauft. Oder gleich Recht gesprochen. Je nachdem.

  • GF
    Gesine Fuchs

    Ich kann die Polemik gegen das Urteil hier nicht nachvollziehen.

    Ersten kramen nicht die VerfassungsrichterInnen beamtenrechtliche Prinzipien aus der preußischen Gruft, sondern sie haben geprüft, ob mit den W-Besoldungen das sog. Alimentationsprinzip aus Art. 33 Abs. 5 GG verletzt wird. Es ist ihr Job, dieses Prinzip zu interpretieren.

    Zweitens bedeutet Alimenationsprinzip u. a. angemessene Bezahlung. Und diese Bezahlung ergibt sich nicht nicht aus dem Ansehen des Beamtenstandes, sondern eben auch aus geforderter Ausbildung, Verantwortung und Beanspruchung. Und dafür haben die RichterInnen getan, wovon man in zivilrechtlichen Prozessen zu Entgeltgleichheit und gleichwertiger Arbeit nur träumen kann: sie haben die W-Besoldung mit anderen Besoldungsordnungen verglichen und geguckt, wie Beamte bei gleichwertigen Arbeiten anderswo bezahlt werden; und sie haben mit der Privatwirtschaft verglichen; da der Staat ja die Besten haben wolle, muss er auch konkurrenzfähig sein. Dazu haben sie schließlich auf statistische Daten zurückgegriffen: bei den alten C-Besoldungen verdienten 39% der Vergleichsgruppe (Verantwortung, nötige Qualifikation...) weniger als die Profs, bei den W-Besoldungen nur noch 20%.

    Aus der Perspektive des Prinzips von gleichem Lohn für gleichwertige Arbeit finde ich diese Entscheidung sehr erfreulich.

  • FS
    Friedrich Schreyer

    Welch ein schwachsinniger Kommentar, der durch keinerlei praktische Erfahrungen an den Unis geprägt ist.

     

    Nehmen wir doch die Chemie - der klagende Prof. war/ist Chemiker ! Wenn man ein Gebiet wie z.b. die Metall-Wasserstoff-Physik/Chemie langfristig erfolgreich bearbeiten will, dann ist das ohne Konstanz und langfristige Verträge,d.h. konkret Beamtentum, fast nicht denkbar. Bevor Hydridspeicher für die BMW/Mercedes-Wagen entwickelt wurden, war eine 20jährige Grundlagenforschgung in Garching im Institut von Rudolf Mößbauer erforderlich.Ohne Kontinuität im Personal, in der Institutsleitung, ist keine erfolgreiche Grundlagenforschung möglich! Oh Mann, Füller!!

  • S
    Sansibar

    Was für ein dummer, anmaßender und ahnungsloser Kommentar Eures Bildungsredakteurs: Christian Füller schreibt seine unreflektierten Neidreflexe nieder und lässt jede analytische Weitsicht vermissen. Zudem belegt Füllers Unterstellung, die Verfassungsrichter hätten sich mit dem Urteil auf eine Kumpanei unter Professoren eingelassen, wie instinkt- und respektlos er gegenüber dem höchsten deutschen Gericht ist.

    Offenbar überschreitet es seinen Horizont, dass die Richter mit dem Grundsatzurteil zu den Professorengehälter indirekt auch die skandalöse Unterfinanzierung des deutschen Universitätssystems brandmarken. Denn die Billig-Profs sind ja nur ein Indikator eines Systems, das bald seit Jahrzehnten immer wieder vor dem Kollaps steht, in den „Lehrveranstaltungen“ zu studentischen Massenaufmärschen verkommen, feste Stellen für das Lehrpersonal aus Prinzip nicht neu besetzt werden und der akademische Mittelbau ein modernes Sklavendasein führt.

    Nicht überholte verfassungsrechtliche Vorgaben sind das Problem, wie Füller glaubt. Ganz im Gegenteil sind diese Vorgaben so etwas wie der „Fels in der Brandung“, der ein weiteres Herunterwirtschaften des Universitätssystems verhindern könnte, indem er eine Art Mindestlohn für Lehrende einführt.

    Mitarbeiter und Studierende stehen der Dumpingspirale an deutschen Universitäten weitgehend machtlos gegenüber. Mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben, wie eine Beamtenbesoldung ausgestaltet sein muss, gehören die Professoren zu den wenigen, die auf einer rechtlichen Grundlage für angemessene Entlohnung streiten können. Das ist nur angemessen, denn als Beamte gehen sie auch große Verpflichtungen gegenüber ihrem Arbeitgeber ein. Es ist zu hoffen, dass dieses Urteil insgesamt Signalwirkung auf die Finanzierung der deutschen Hochschulen haben wird.

  • M
    Mardok

    Lieber Herr Füller,

    bitte begründen, weshalb Lehrer "abgeschottet von der realen wie der virtuellen Welt" sind?

    Ich hab eher den Eindruck, dass sie in ihrem KOmmentar abgeschottet von jeglicher Argumentationsfähigkeit mit dem quasi journalistischen (obwohl das hier eher das unpassende Wort ist, denn mit fundiertem Journalismus hat das nix zu tun)Anspruch aufs Rechthaben agieren

  • R
    r.kant

    So ist es halt in Deutschland, man gönnt anderen Mitmenschen nicht das schwarze unter den Fingernägeln. Ich finde es gut das Professoren mehr Geld bekommen werden. Natürlich wäre es fantastisch wenn das gleiche auch für andere Berufsgruppen gilt, aber nur weil das bei denen nicht ist sollen auch die Professoren weniger bekommen?

  • GF
    Gesine Fuchs

    Ich kann die Polemik gegen das Urteil hier nicht nachvollziehen.

    Ersten kramen nicht die VerfassungsrichterInnen beamtenrechtliche Prinzipien aus der preußischen Gruft, sondern sie haben geprüft, ob mit den W-Besoldungen das sog. Alimentationsprinzip aus Art. 33 ABs. 5 GG verletzt wird. Es ist ihr Job, dieses Prinzip zu interpretieren.

    Zweitens bedeutet Alimenationsprinzip u. a. angemessene Bezahlung. Und diese Bezahlung ergibt sich nicht nicht aus dem Ansehen des Beamtenstandes, sondern eben auch aus geforderter Ausbildung, Verantwortung und Beanspruchung. Und dafür haben die RichterInnen getan, wovon man in zivilrechtlichen Prozessen zu Entgeltgleichheit und gleichwertiger Arbeit nur träumen kann: sie haben die W-Besoldung mit anderen Besoldungsordnungen verglichen und geguckt, wie Beamte bei gleichwertigen Arbeiten anderswo bezahlt werden; und sie haben mit der Privatwirtschaft verglichen; da der Staat ja die Besten haben wolle, muss er auch konkurrenzfähig sein. Dazu haben sie schließlich auf statistische Daten zurückgegriffen: bei den alten C-Besoldungen verdienten 39% der Vergleichsgruppe (Verantwortung, nötige Qualifikation...) weniger als die Profs, bei den W-Besoldungen nur noch 20%.

    Aus der Perspektive des Prinzips von gleichem Lohn für gleichwertige Arbeit finde ich diese Entscheidung sehr erfreulich.

  • P
    peter

    Der Kommentar ist m. E. einer Zeitung mit journalistischem Anspruch unwürdig.

    Anders als suggeriert können sich die Richter nicht einfach ein anderes Gesetz nehmen und danach urteilen. Professoren sind Beamte, es greifen die entspr. Gesetze (ganz ohne in Preußen zu kramen). Dies zu ändern ist der Judikative nicht möglich (selbst dem BVerfG). Eine Abschaffung des Beamtentums im Bildungswesen oder eine Änderung des Beamtenrechts wäre Aufgabe der Legislative, d. h. der Parlamente in Ländern und Bund. Diese Zusammenhänge werden hier einfach ignoriert, weil sich sonst so schlecht gegen die konservativen Jura-Bonzen hetzen lässt.

  • F
    fhirsch

    Ich verstehe ihre anti-staatliche Sozialisation und ich glaube auch, dass die Verbeamtung an sich, inclusive seltsamer Vergünstigungen wie die Beihilfe zur privaten(!) Krankenversicherung eine schwer erträgliche Ungerechtigkeit darstellen.

     

    Jetzt ging es aber um das Urteil selber, und da muss man einfach sagen: 4000 Euro Brutto sind zuwenig für die gigantische Belastung, der ein(e) deutsche® Professor(in) ausgesetzt sind. Das Leistungsprinzip wurde nie auch nur annähernd in eine faire Regelung umgesetzt, und ich bezweifle, dass das überhaupt möglich ist.

  • U
    Uli

    Der Kommentator hätte differenzieren sollen: Ob Lehrer Beamte sein sollen oder nicht, entscheidet nicht das Bundesverfassungsgericht, sondern die jeweilige Landesregierung. Und egal, ob Beamter oder nicht, eine angemessene Entlohnung ist in jedem Fall angebracht. Aus diesem Grund begrüße ich das Urteil.

  • S
    snö

    Holla, Christian Füller hat ja einen richtigen Frust auf Beamten. Ich glaube aber trotzdem nicht, dass die Mehrzahl von Beamten 'abgeschottet von der realen Welt' leben, schon gar nicht die meisten Lehrer. Und ich finde es auch richtig, dass jemand, der viel Zeit und Mühe (mit entbehrungsreichen Phasen) in seine Ausbildung gesteckt hat, auch Aussicht auf eine gesicherte Anstellung hat. Sonst geht nimeand mehr diesen Weg. Ob am Ende eine Verbeamtung stehen muss, weiß ich nicht, viele Wissenschaftler fühlen sich sowieso nicht nur der deutschen Besoldungsstruktur vebrunden sondern könnten sich auch eine Position im Ausland vorstellen. Viele Professor/innen in Deutshcland verdienen gut, aber im Vergleich zu anderen Topkarrieristen (Ärzte/Juristen/Geschäftsführer) doch ziemlich wenig. Wenn man will, dass trotzdem gute Leute in solche Positionen kommen, dann sollte man auch eine gute (nicht nur auskömmliche) Bezahlung bieten. Die W-Besoldung war da kein Schritt in die richtige Richtung. Zusätzlich wäre auch zu überlegen, ob man den Unis nicht mehr Geld und Stellen im Mittelbau ermöglicht, um Alternativen für zum Proffesorenstatus für wissenschaftler zu bieten, die sich von befristeter zu befristeter Stelle hangeln.

  • C
    Clan

    ,,Die Seilschaft sichert ihre Pfründe!" Geht es um die eigene Clique, so wirft sich das BVG sofort ins Zeug.Geht es um die gemeine Bevölkerung so kommt die Winkeladvokaten-Trickserie zum tragen. Man denke nur an die Hartz IV-KLAGE, deren Ergebnis, der von der Leyen, alle Wege der Manipulation offen ließ. Klüngel,eben: Man kennt sich man hilft sich.

  • N
    Nasrim

    Lieber Christian Füller,

     

    was für ein polemischer Artikel!

     

    Die Informationen, die Sie NICHT bringen, reiche ich hier mal nach:

     

    Es ist international einmalig, dass der Professor weniger verdient als der Lehrer, den er ausgebildet hat! Das ist hier in Deutschland aber bisher der Fall.

     

    Nirgendwo gibt es ein Lehrdeputat von 9 Stunden pro Woche. In England und Amerika sind es höchstens 4 Stunden in vergleichbaren Positionen.

     

    In Skandinavien, Amerika und anderswo lacht man über die Besoldung hier. Auch die Schweiz zahlt wesentlich mehr.

     

    Man kann von einer Proletarisierung dieses Berufsstandes sprechen. Mit der Nebenwirkung, dass nun die Frauen in die minder attraktiven Positionen nachdrücken "dürfen".

     

    Wenn Deutschland konkurrenzfähig sein will, sollte es die Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft nicht verschlechtern!

     

    Die taz-LeserInnen haben besseres verdient als nur verbales draufhauen.

  • P
    Peter

    "Die Welt verändert sich rasend schnell, niemand kann mehr auf lebenslängliche Beschäftigung hoffen."

     

    Genau! Befristete Arbeitsverträge für alle. Familienentwurzelung und "Flexibilität" bei den Arbeitsbedingungen auch für den letzten Bereich der Gesellschaft.

     

    Soziale Sicherheit? Von Gestern! Aufbau eines familiären und sozialen Umfeldes - preußisch! Planungssicherheit und Lebensziele - sowas von altmodisch! Versorgungssicherheit und Familie - also wirklich!

     

    Schön, dass sich die Taz nun endgültig zum Sprachrohr der hemmungslosen Globalisierung und Kapitalisierung der Gesellschaft einsetzt.

     

    Mal ganz davon abgesehen dass jedes Jahr zahllose Spitzenkräfte aus Industrie UND Forschung/Ausbildung nach Kanada, Nordeuropa oder in die USA abwandern - dort müssen wirklich preußische Zustände an den Universitäten herrschen!

     

    Ich musste hier ja schon eine Menge Müll ertragen, der direkt aus den Kolumnen der FAZ oder schlimmer noch der ZEIT stammen könnten. Aber das schlägt dem Fass wirklich den Boden aus. Ab jetzt liegt taz.de auf der Liste geblockter Webseiten.

     

    Pfeuteufel, schämt euch was ihr raubtierkapitalistische Schmierfinken!

  • J
    Jan

    Es hätte nicht geschadet, wenn Christian Füller sich ein wenig mit der Realität an deutschen Hochschulen auseinandergesetzt hätte, bevor er diesen klischeetriefenden Kommentar in die Tasten gehauen hat. Selten so einen hahnebüchenen Unsinn gelesen.

  • M
    Michael

    Ich glaube, das Problem in Schule und Universität ist nicht der Beamtenstatus der Lehrenden.

     

    Im Gegenteil: An der Universität gibt es im Mittelbau inzwischen kaum noch unbefristete Stellen. Projekt- und Anstellungszeiten von sechs Monaten bis zu zwei Jahren sind die Regel. Damit lässt sich kaum noch Substanz aufbauen. Hat ein Projekt begonnen, schreibt man an den Anträgen für das nächste. Und Arbeitsrechte? Haha.

     

    Und in der Schule? Für engagierte Lehrer hat der Beamtenstatus durchaus Vorteile. Als Problem sehe ich z.B. eher die demotivierenden Systembedingungen im Arbeitsalltag: Als ich für einige Zeit von außerhalb kommend an die Schule wechselte, war ich geschockt und beschämt, wie der Staat und Gesellschaft ihre Lehrer und die nachfolgende Generation behandeln.

  • K
    Kalle

    Na, mag ja sein... aber dann muss man eben auch auch so konsequent sein, das Beamtentum ganz abzuschaffen.

     

    Das Beamtentum einerseits bestehen lassen und sich dann andereseits beschweren, wenn Andere sich beschweren, dass sich nicht an die damit verbundenen Regeln gehalten wird:

     

    auf so eine "Argumentation" braucht man erst gar nicht weiter einzugehen.

  • 2
    2cents

    Schon mal mit der Materie befaßt, Herr Füller? Die Professoren im Bundesverfassungsgericht sind meilenweit von den armen W2-Würstchen entfernt, über deren Gehälter sie jetzt abgestimmt haben. Ich kann da keine Dreistigkeit erkennen.

    In der Sache geht es darum, ob der deutschen Wissenschaft mit den derzeitigen Gepflogenheiten der W-Besoldung geholfen ist; da gibt es viel abzuwägen. Dieser Artikel hilft dabei nicht gerade.

  • SW
    S. Weinert

    Meine Güte...! Gibts es bei der taz keine Redakteure mehr, die ihren Job verstehen? Die, wenn sie über ein Urteil des BVerfG schreiben zumindest in der Lage sind, dieses Urteil zu lesen und ansatzweise zu verstehen? Dann würde der geneigte Leser zumindest nicht mit derart verschwörungstheoretischem Blödsinn traktiert, der seinerseits an Dreistigkeit kaum zu überbieten ist.

     

    Sie haben also "zurückgeschlagen", die bösen Professoren, die auf der Bank des BVerfG sitzen - das die meisten von ihnen Honorarprofessoren sind, die erst durch ihre Tätigkeit am Verfassungsgericht zu dieser Würde kamen... egal, Wahrheit würde die schöne Verschwörungs-Illusion nur stören.

    Und die "Schlüsselworte" Alimentationsprinzip, Leistungsgehälter im Sinne des Beamtenrechts - das haben sich die Richter nicht ausgedacht, es steht nun einmal so im Gesetz und genau dieses haben die Richter am BVerfG nun einmal anzuwenden!

    Und in welcher Form ein Unterschied zwischen "W2" und "C2" Macht zementieren soll, wird wohl für alle außer dem Verfasser ein Rätsel bleiben...

     

    Dabei ist dem Verfasser anscheinend entgangen, dass in dem Urteil (ab Randnummer 160 nachzulesen) der Abkehr der im GG in Art. 5 Abs. 3 sichergestellten Unabhängigkeit der Hochschulen vor staatlicher Einflussnahme ein Riegel vorgeschoben wird. Denn die Reform hatte zwei unschöne, aber von der Öffentlichkeit weitgehend kaum beachtete Nebenwirkungen: Zum einen wurde eine Zweiteilung der Lehrgebiete in "lukrativ" und somit (auch mit Zusatzgeldern) zu fördern (Rechtswissenschaften, BWL, Medizin u.a.) und "nicht lukrativ" (Judaistik, Kulturpoetik u.a.) geschaffen, was dem Art. 5 GG diametral entgegen steht. Zum anderen ist gerade in der (lebenslangen) Verbeamtung und ausreichenden Alimetierung die Sicherung zu sehen, dass geeignetes Personal als Professoren an die Universitäten gelangt und dort frei und unabhängig von äußeren Einflüssen forschen kann. Dies war nach der Reform nicht mehr unbedingt gegeben.

     

    Wer aber mehr noch eine Abkehr vom Berufsbeamtentum fordert, gehört meiner Ansicht nach eher in das Lager der Neocons, denn dadurch würde der wissenschaftliche Forscher (bei "unangenehmen" Ergebnissen) zum Spielball der politischen Einflüsse. Was wäre wohl zu der Zeit geschehen, als Uni-Wissenschaftler erstmals Erkenntnisse hinsichtlich des Klimawandels, der Erderwärmung und der zugrunde liegenden Einflüsse der Industrie publizierten? So mancher Politiker wäre (vermutlich nach sanftem Druck aus der Lobby-Szene) in Versuchung geraten, auf der politischen Klaviatur einen Abschuss der "Querulanten" zu betreiben - und wäre dafür womöglich noch gelobt worden.

    Es gibt einen Grund, weshalb die Verfassung den Berufsgruppen der Richter, Wissenschaftler, Künstler und Journalisten wichtige Vorteile und somit Unabhängigkeit garantiert. Man stelle sich vor, die Presse würde unter staatliche Aufsicht gestellt und bei jedem redaktionellen Fehler wäre eine Entlassung möglich - 95 Prozent aller Journalisten wären arbeitslos (80% davon zu recht, aber das ist eine andere Geschichte) und das Pressesystem würde verkommen. Ist es nicht das, was gerade an Ungarn kritisiert wird...?

     

    Nein, hier bleibt abschließend nur festzuhalten, das ein gutes Urteil des Bundesverfassungsgerichts schlecht und falsch kommentiert wurde. taz zum angewöhnen!

  • K
    Klara

    Stimmt, man braucht nur das nötige Gewicht und die richtigen Unterstützer und dann klappt es, das vermeintliche Recht durchzusetzen. Überall in der sonstigen Arbeitswelt, hört man nur: nichts ist mehr sicher und bloß bescheiden sein, sonst kommt es noch schlimmer. In meiner Branche, der Weiterbildung, haben wir auch studiert, sind ebenfalls, meist mit größtem Einsatz, als Dozenten tätig, doch bei einem völlig unsicheren Arbeitsverhältnis bleibt am Monatsende kaum mehr als der Harzt 4 Satz. Doch wen sollte unsere Klage interssieren?

  • L
    Lexi

    Ein sehr treffender Kommentar. Leider auch sehr wahr.