Kommentar Online-Klauseln: Dein Feind, die AGB
Wer liest den ewiglangen Regelschwachsinn in den Geschäftsbedingungen überhaupt? Es ist Zeit, endlich gegenzusteuern.
W enn dich dein Smartphone fragt, ob du die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) akzeptierst, ist das ein Ober-sticht-Unter-Spiel: Der Superkonzern aus dem Silicon Valley mit seinen Horden von ausgebufften Konzernjuristen hat monatelang an den ewig langen AGB getüftelt – um möglichst viele Daten abzugreifen und dabei jede auch noch so winzige Haftungsmöglichkeit auszuschließen.
Du, lieber User, bist dabei strukturell der Oberloser, das Vögelchen, das nur die eine Möglichkeit hat: die neuen AGB oder rechtlichen Bestimmungen des Software-Updates der App zu fressen – oder eben nicht mehr ihre Dienste zu nutzen.
Besonders frech trieb es erst vor Kurzem WhatsApp: Dort war bereits das Häkchen für die Zustimmung der Weitergabe des Mobiltelefon-Adressbuchs an die Konzernmutter Facebook gesetzt. „Extrem ärgerlich“, findet so etwas der Verbraucherzentralen-Chef Klaus Müller – und hat das sicher noch höflich formuliert.
Unverständlich und schlecht lesbar
Hand aufs Herz: Wer liest den Schwachsinn der Winkeladvokaten überhaupt? Angeblich ersparen wir uns durch das Ja-Klicken statt detaillierten AGB-Studiums pro Jahr 67 (!!!) Arbeitstage. Die unverständlichen und online ohnehin schlecht lesbaren AGB machen den mündigen Kunden samt Daten zum willenlosen Subjekt von Konzerninteressen.
Bitte sofort Schluss damit, am besten auf EU-Ebene! Aus der Empfehlung der Bundesregierung, die wichtigsten Informationen zum Datenschutz parallel im Umfang einer DIN-A4-Seite bereitzustellen, sollte eine Pflicht werden. Die EU-Datenschutzgrundverordnung lässt bereits die Darstellung von Pflichtinfos als Piktogramme zu. Warum ist dies noch kein Zwang?
Und warum sollte es nicht die sogenannten Onepager auch für anderen rechtlichen Krimskrams wie AGB oder Widerrufsbelehrungen geben? Zu komplex? Wirklich? Hallo Facebook-, Google-, Apple-Konkurrenz, huhu Start-ups – übernehmen Sie!
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