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Schulterzuck ... die konsequente Fortführung des Kurses der Grünen immer weiter nach rechts. Sie sind kein Teil der Umweltschutzbewegung mehr, sie sind kein Teil der Friedensbewegung mehr, und nun wird sich halt auch bezüglich Asyl der Union angepasst.
Das einzig spannende bei den Grünen wird in den nächsten Jahren die Beantwortung der Frage sein, WIE weit nach rechts der Wind, in den sie ihr Fähnlein hängen, noch trägt.
@Stadtlandfluß
Danke -
Da raucht der in die Jahre gekommene
Schädel -
aber das nenn ich eine saubere Arbeit;
so ist in der taz die Verlogenheit,
die Steigbügelhaltermentalität,
die perfide Kellnerei
der Grünen -
aus Gier nach den Fleischtöpfen;
aber auch die banale Ahnungslosig-
und letztlich Kritiklosigkeit der taz
sauber auf den Punkt gebracht.
Menschen- und Grundrechte -
die alte Weisheit -
werden in kleiner Münze umgesetzt
und eben daran sind die
sogenannten Volksvertreter -
letztlich eine Gesellschaft zu messen.
Und das - tazler - ist euer
Job de Journaille -
mittels sauberer Recherche;
und daran -
findet nicht nur Deniz Yücel -
haperts häufiger;
kurz - Besinnungsaufsätze
war - nunja Oberstufe.
Nichts wurde geändert an der Gesundheitsversorgung!
Die Grünen haben die Öffentlichkeit getäuscht, um ihr Einknicken beim AsylbLG zu rechtfertigen. Die Presse - auch die TAZ - fällt drauf rein.
Die Gesundheitsversorgung kann nach § 264 Abs 1 SGB V schon heute an eine Krankenkasse übertragen und über eine Gesundheitskarte abgewickelt werden.
Hamburg und Bremen machen das schon seit 2005 bzw 2012 nach geltendem Recht. Beide Länder geben Gesundheitskarten nach § 4 AsylbLG iVm § 264 Abs 1 SGB V an alle dort lebenden AsylbLG-Berechtigten aus, und gewähren in großzügiger Rechtsauslegung des § 4 AsylbLG de fakto den gleichen Leistungsumfang wie für gesetzlich Versicherte, siehe ausführlich www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/asylblg/Bremer_Modell_Medizin_AsylbLG.pdf.
Dazu braucht es kein neues Gesetz.
Auch künftig bleibt es den Ländern überlassen, ob sie eine Gesundheitskarte ausgeben. Berlin zB will das nicht. Die Karte bleibt auf die lebensgefährliche Minimalmedizin beschränkt. Am Umfang des Krankenbehandlungsanspruchs nach § 4 AsylbLG wurde im Bundesrat nichts geändert!
Menschenrechtsverletzung durch Krankenkassen statt durch Sozialämter. Die üben dann für die Zweiklassenmedizin.
Man hätte die Gesundheitskarte für alle Länder verbindlich einführen können.
Dazu müsste die bestehende Regelung des § 264 Abs 2 SGB V, die schon jetzt für einen Teil der AsylbLG-Leistungsberechtigten nach einer Wartefrist von 15 Monaten (§ 2 AsylbLG) gleiche Leistungen der Krankenkassen und eine vollwertige Gesundheitskarte bundesweit vorschreibt, auf alle Leistungsberechtigten ausgeweitet werden. Das ist nicht geschehen.
Stattdessen haben die Grünen die 1993 geschaffene lebensgefährliche Minimalmedizin des § 4 AsylbLG im Bundesrat durchgewunken und dauerhaft für die Zukunft festgeschrieben.
Vgl. PE PRO ASYL v. 28.11.14: AsylbLG: Milliarden-Deal auf Kosten der Gesundheit von Flüchtlingen
" Denn mit liberaler Flüchtlingspolitik gewinnt man keine Wähler."
Das nennt man Demokratie.
Nee, das nennt man "erfolgreiche Demagogie" und Vertragsbruch seitens der Kanzlerin, und schlichtweg fehlendes Verständnis von Menschenrechten in der Bevölkerung.
Die Demokratie lässt ja auch oppositionelle Positionen zu. Die Grünen haben sich nur mal wieder selber verkauft das ist demokratiefeindlich.
"Dafür haben die Grünen einer Begrenzung der EU-Freizügigkeit zugestimmt, von der sie selbst sagen, dass sie gegen europäisches Recht verstößt. Ob das ein akzeptabler Kompromiss ist, ist Ansichtssache."
Nee - das ist brilliant. Die warten, bis das Gesetz durch ist, dann wird jemand vor dem EuGH klagen und dieser Teil des Gesetzes kassiert. Damit bekommen die Grünen, was sie wollen, und die Asylanten das, was sie brauchen - bessere Unterbringung und medizinische Versorgung.
@Cededa Trpimirović Alles klar. Auf unsere Grünen, diese Schlitzohren, ist halt Verlaß. Mit so einer Strategie haben sie ja auch schon S21 gestoppt.
Ihr Wort in die grünen Gehörgänge -
ob die das wohl wissen?
wer´s glaubt -
zahlt´n Thaler.
"…Grünen einer Begrenzung der EU-Freizügigkeit zugestimmt, von der sie selbst sagen, dass sie gegen europäisches Recht verstößt. Ob das ein akzeptabler Kompromiss ist, ist Ansichtssache.…"
Nein - eine Rechtsfrage, die es zu klären gilt.
Ansonsten finden sich damit -
auch die Grünen - &wiedermal&auch hier -
im historischen Schulterschluß mit
einer ins tausendjährige mündenden
Bewegung -
beginnend spätestens in den 20ern -
und die mit der blutigen Spur
der cordons sanitäre
in europe - nahost - usa -
noch längst nicht zu Ende ist.
Na - Mahlzeit.
@Lowandorder Jo, alles Nazis außer Lowi.
@D.J. Nicht alle. Aber weit mehr, als Sie zugeben würden.
Die „Welt“ nennt die Bundesnetzagentur eine neue Zensurbehörde. Das ist ein unnötiger Aufschrei gegen eine normale rechtsstaatliche Aufgabe.
Kommentar Neues Asylgesetz: Lautlos eingeknickt
Die Grünen haben der Einschränkung der EU-Freizügigkeit zugestimmt. Denn mit liberaler Flüchtlingspolitik gewinnt man keine Wähler.
Brunswick, August 2014. Flüchtlinge trocknen ihre Wäsche – in der Unterkunft ist dafür kein Platz Bild: dpa
Sind die Grünen käuflich? Der Eindruck könnte sich aufdrängen, wenn man sieht, wie geräuschlos der Bundesrat am Freitag das Paket durchgewunken hat, das die Bundesregierung zu Flüchtlingen und zur EU-Freizügigkeit geschnürt hat. Eine Milliarde Euro hat der Bund den Ländern für die nächsten zwei Jahre versprochen, damit sie ihre Flüchtlinge besser unterbringen und versorgen können.
Dafür stimmten auch rot-grün-regierte Länder den durch ein Verfassungsgerichtsurteil notwendig gewordenen Verbesserungen beim Asylbewerberleistungsgesetz sowie den umstrittenen Maßnahmen gegen eine angeblich drohende „Armutswanderung“ aus Osteuropa zu. Das ist pikant.
Als die Bundesregierung im August ihre Pläne zur Verhinderung von angeblichem „Sozialmissbrauch“ durch EU-Zuwanderer vorstellte, da sprachen die Grünen noch von „blankem Populismus“ und davon, damit werde „die europäische Idee in die Tonne“ getreten. Und nun dieser Sinneswandel?
Tatsache ist: Für eine Verbesserung bei der Gesundheitsversorgung von Asylbewerbern haben die Grünen diese bittere Pille geschluckt. Auf ihr Drängen hin sollen Flüchtlinge bald überall Gesundheitskarten bekommen können, so wie es in Bremen und Hamburg bereits Praxis ist. Dafür haben die Grünen einer Begrenzung der EU-Freizügigkeit zugestimmt, von der sie selbst sagen, dass sie gegen europäisches Recht verstößt. Ob das ein akzeptabler Kompromiss ist, ist Ansichtssache.
Ganz überraschend ist es aber nicht, dass die Grünen so lautlos eingeknickt sind. Schon bei der Einschränkung des Asylrechts für Flüchtlinge vom westlichen Balkan hatte sich Baden-Württembergs Ministerpräsident Kretschmann erst kürzlich recht biegsam gezeigt. Den Schikanen gegen EU-Einwanderer, die sich die CSU ausgedacht hat, stimmt seine Partei jetzt ebenfalls zu.
Die profane Wahrheit ist wohl: Auch die Grünen wissen, dass man mit einer liberalen Flüchtlings- und Einwanderungspolitik allein keine Wahlen gewinnt. Darum genießt das Thema auch bei ihnen keine Priorität mehr.
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Kommentar von
Daniel Bax
Redakteur
Daniel Bax ist Redakteur im Regieressort der taz. Er schreibt über Politik und Popkultur – inbesondere über die deutsche Innen- und Außenpolitik, die Migrations- und Kulturpolitik sowie über Nahost-Debatten und andere Kulturkämpfe, Muslime und andere Minderheiten sowie über die Linkspartei und das neue "Bündnis Sahra Wagenknecht" (BSW). 2015 erschien sein Buch “Angst ums Abendland” über antimuslimischen Rassismus. 2018 folgte das Buch “Die Volksverführer. Warum Rechtspopulisten so erfolgreich sind.”
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