Kommentar Neue EU-Ökoverordnung: Bio braucht neue Regeln
Gut, dass der Entwurf der EU-Kommission für eine Reform der Ökoverordnung perdu ist. Es muss dringend etwas gegen Betrug getan werden.
I st es eine gute Nachricht, dass die EU-Verhandlungen über eine Reform der Regeln für Biolebensmittel vorerst gescheitert sind? Ja – aber wir brauchen dringend einen neuen Versuch.
Der aktuelle Entwurf der Europäischen Kommission für eine neue Ökoverordnung hätte mehr Schaden als Nutzen gebracht. Das zeigt besonders der Vorschlag, dass Biobauern dafür haften sollten, wenn von konventionellen Nachbarfeldern Pestizide herüberwehen. So eine Regelung wäre nicht nur ungerecht gewesen. Sie hätte auch Landwirte abgeschreckt, auf Bio umzustellen. Die Kontrolleure hätten wegen der Fahndung nach Pestizidrückständen weniger Zeit dafür gehabt, andere Biovorschriften wie den Verzicht auf umweltschädlichen Dünger zu überprüfen. Deshalb ist es zu begrüßen, dass der Vorschlag nun tot ist.
Reformiert werden muss das Biorecht allerdings immer noch. Denn es hat gravierende Lücken. Sie erleichtern es Behörden, Kontrollstellen und Firmen, die Aufklärung von Betrugsskandalen zu verschleppen. Wenn in einem Land verdächtige Ware gefunden wird, lassen Auskünfte aus dem Herkunftsstaat mitunter so lange auf sich warten, bis die Lebensmittel verfault sind. Deswegen muss die Verordnung endlich genau vorschreiben, wer in solchen Fällen was zu tun hat – und vor allem: bis wann.
Außerdem muss die EU gegen die zunehmende Industrialisierung auch der Biotierhaltung vorgehen. Eine neue Verordnung könnte zum Beispiel verhindern, dass 30.000 Legehennen unter einem Dach gehalten werden. Schließlich sind solche Massenställe oft problematisch für die Umwelt und erschweren eine gute Betreuung der Tiere. Künftig müssen Bauern auch Zielvorgaben erhalten, wie gesund Biotiere sein müssen. Schließlich haben bei diesem Thema auch viele Ökobetriebe Defizite.
All diese Punkte fehlen im bisherigen Entwurf der Kommission. Jetzt hat sie Gelegenheit, das zu ändern.
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