Kommentar Netzausbau : Geschickter Versuch
Der Übertragungsnetzbetreiber Tennet erforscht mit seiner Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht die Rahmenbedingungen für künftige Stromleitungsprojekte.
M it der Hochspannungsleitung von Ganderkesee nach St. Hülfe wird der Um- und Ausbau des Stromnetzes in Niedersachsen eingeleitet. Sie ist die erste längere Überlandleitung im Rahmen der Energiewende, die konkret geplant werden könnte. Damit ist sie ein Pilotprojekt in mehrfachem Sinne. Kein Wunder, dass der Übertragungsnetzbetreiber Tennet hier die Rahmenbedingungen für künftige Projekte auslotet, indem er vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zieht.
Tennet versucht zum einen auszuloten, wie scharf die Zähne des Energieleitungsausbaugesetzes (Enlag) tatsächlich sind. Wo endet die wirtschaftliche Zumutbarkeit für Energienetzbetreiber? Wie sind die Machtverhältnisse zwischen den Genehmigungsbehörden und den Netzbetreibern?
Die Behörden stehen unter dem Druck der angestrebten Abkehr von der Atomkraft und von fossilen Energieträgern. Planungen zu verzögern, können sie sich mit Blick auf den Klimaschutz nur in begrenztem Maße leisten. Es ist zu hoffen, dass das Urteil aus Leipzig schnell für Klarheit sorgt.
Besonders geschickt ist der Versuch Tennets, die niedersächsischen Genehmigungsbehörden in die Pflicht zu nehmen nach der Devise: Wollt Ihr unbedingt eine Erdverkabelung, dann zwingt uns dazu. Damit wären die Behörden zumindest politisch verantwortlich für künftige Pannen - ganz abgesehen von einer möglichen Haftung.
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