Kommentar Nazigegner in Dresden: Deeskalieren strafbar - für Linke
Die Marsch der Nazis wurde in Dresden von einer großen Zahl Gegendemonstranten aufgehalten. Jetzt aber ihre Rädelsführer vor Gericht zu zerren, ist sehr abstrus.
N ach Jahren der braunen Okkupation des Gedenkens an die Bombardierung Dresdens verhinderten im Vorjahr mehr als zehntausend Bürger erstmals einen Marsch der europäischen Rechten. Wenige Wochen vor dem nächsten Gedenktag soll nun gegen einige "Rädelsführer" der friedlichen Gegendemonstrationen Anklage erhoben werden. Man spürt die Absicht und man ist verstimmt, um es mit einem alten Nazigegner zu sagen.
Formaljuristisch wären solche Klagen vielleicht sogar korrekt. Dann aber bitte nicht nur gegen die herausgepickten Linken-Fraktionsvorsitzenden der Landtage von Sachsen, Thüringen und Hessen. Denn alle Teilnehmer haben damals mit ihrer Courage eine genehmigte Demonstration der Nazis "gesprengt".
Die Polizei gab wegen der großen Zahl der Gegendemonstranten schlichtweg die Absicht auf, den Neonazis ihre Marschroute freizuräumen. Die Staatsanwaltschaft Dresden begründet ihr selektives Vorgehen mit der besonderen Verantwortung politischer Spitzenfunktionäre.
Michael Bartsch ist Sachsen-Korrespondent der taz.
Dem Thüringer Bodo Ramelow wird sogar sein deeskalierender Vermittlungseinsatz im engen Kontakt mit der Polizei vorgeworfen. Dies beweise seinen Einfluss auf die Menge, heißt es in abstruser Weise. Anderen Abgeordneten, gegen die das Verfahren eingestellt wurde, wird hingegen eine hohe sittliche Motivation bescheinigt.
Solche juristischen Verrenkungen gefährden den im Vorjahr mühsam gefundenen Dresdner Gegenkonsens. Die Absicht, mit einer Anklage linke Frontleute zu paralysieren, liegt auf der Hand. Und wenn ausgerechnet Oberstaatsanwalt Jürgen Schär als konsequentester Verfolger rechtsextremer Umtriebe neben den Einstellungsverfügungen auch die Klagen verfassen muss, lässt das auf Einflussnahme von ganz oben schließen.
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