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Kommentar NPD-VerbotMerkel muss mitmachen

Wolf Schmidt
Kommentar von Wolf Schmidt

Merkel und Friedrich hätten das NPD-Verbotsverfahren verhindern können. Das haben sie nicht getan. Nun sollten sie sich aktiv beteiligen.

Angela Merkel beim Gedenken im KZ Buchenwald. Bild: dapd

M an kann gegen ein NPD-Verbot sein. Und auch die Bundesregierung hätte Nein zu einem Verbot sagen können. Seit mehr als einem Jahr läuft die Debatte, seit mehreren Monaten liegt intern das gesammelte Belegmaterial über die NPD im Kern vor. Hätten Merkel und ihr Innenminister Friedrich ein Verbotsverfahren verhindern wollen: sie hätten laut Stopp rufen können. Doch das haben sie nicht getan – und deshalb müssen sie jetzt mitmachen.

Seit dieser Woche ist klar: Es wird einen zweiten Anlauf geben, die NPD zu verbieten. Nächste Woche wird der Bundesrat dies beschließen, im Frühjahr soll der Antrag beim Verfassungsgericht liegen. Merkel aber will weiter abwarten und sich ebenfalls bis Frühjahr Zeit lassen mit einer Entscheidung, ob ihre Regierung dabei ist.

Das heißt, Merkel überlässt die Ausarbeitung des Antrags den Ländern – ein großer Fehler. Denn die Vorarbeit für das 1.007-seitiges Dossier über die NPD hat vor allem der Bund geleistet. Und beim nächsten, entscheidenden Schritt soll er nun nicht mehr dabei sein? Einleuchtend ist das nicht.

Was passiert, wenn Bund und Länder nebeinanderherwursteln, hat das erste NPD-Verbotsverfahren gezeigt. Damals hatten Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung einen je eigenen Antrag gestellt. Fleißig zitierten sie vermeintlich belastende Aussagen – ohne zu wissen, dass sie von V-Leuten stammten, die mal im Auftrag des Bundes, mal im Auftrag eines Landes die NPD ausspähten. 2003 flog den drei Verfassungsorganen das Verfahren in Karlsruhe um die Ohren.

Dieses NPD-Verbotsverfahren wird das letzte sein, so oder so. Bund und Länder müssen alles tun, dass es so gut wie möglich vorbereitet ist – gemeinsam. Wenn es trotzdem scheitert, ist das nicht schön. Aber noch schlimmer wäre, wenn das Verfahren noch mal wegen Behörden-Murks platzt.

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Wolf Schmidt
Inlandsredakteur (ehem.)
Jahrgang 1979. War bis 2013 in der taz zuständig für die Themen Rechtsextremismus, Terrorismus, Sicherheit und Datenschutz. Wechsel dann ins Investigativressort der Wochenzeitung „Die Zeit“.
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8 Kommentare

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  • R
    robertino

    Wenn die NPD beim zweiten Verfahren wieder nicht verboten wird, ist das eine Blamage für die Antragsteller, die Legitimierung der NPD als regulärer Bestandteil des demokratischen Systems und das Ende des breiten Konsenses gegen Rechts, mithin der Super-GAU.

     

    Warum wird das riskiert, um eine auf dem absteigenden Ast sich befindende, gesellschaftlich isolierte, zugegebenermaßen unerfreuliche Partei loszuwerden? Zumal die NPD ohne das gescheiterte Verfahren von 2003 niemals in Landtage eingezogen wäre und genauso bedeutungslos geblieben wäre wie in den drei Jahrzehnten zuvor.

  • L
    lowandorder

    Taktik ist die eine Kategorie Herr Schmidt.

     

    Aber Strategie die andere.

    Und da haperts bei Ihnen recht arg.

    Alles dazu ist in der K-Leiste gesagt.

     

    Mit ceterum censeo ergänz ich - so a weng

    um @ Holgi, vic rum - noch ein wenig.

    Da spukt in den Köpfen der noch nicht durchgefärbten Demokraten

    das KPD/SRP-Verbot in den Köpfen rum.

    " Da geht was!" - ne, da geht nix! stupid.

    Kalter Krieg & The Wall cames down!

    Vergessen?

     

    Schon damals hatte Karlsruhe bei Old Conny angefragt,

    ob das mit der KPD (einige Mütter und Väter des Grundgesetzes immerhin)

    denn wirklich sein müsse.

    Gut - die SRP wurde draufgesattelt, aber DKP, DFU und andere kryptokommunistischen Ansammlungen: auf ein Parteiverbot ist da niemand (mehr) gekommen.

    Und das war auch das mindeste und gut so.

     

    Und - @Holger, vic - genau: Karlsruhe wird den Deubel tun

    und sich gerade in so einer Frage von den Europäischen Gerichten (erneut) abwatschen zu lassen.

    Einmal Berufsverbot-K.o. reicht denen allemal.

     

    Einfach mal über den Tellerrand schauen.

    Wenn das Grundgesetz schon überfordert!

  • S
    Synoptiker

    Man muss in der Demokratie alles hinterfragen! Warum positioniert sich die Justiz, deutsche und europäische, so gegen ein NPD-Verbot. Man kann sogar noch weiter fragen: Warum lassen deutsche und europäische Politiker und Regierungen rechte Fanatiker

    und rechtes Gedankengut so frei agieren? Das kann doch nicht alles Zufall sein! Komme niemand mit dem Argument der Rechtsstaatlichkeit, bei den geschehenen Morden in Deutschland und Europa...lächerlich!Für mich ist hier purer Nationalismus am Werk, auch unser deutscher Innenminister denkt in gewissen rechtskonservativen Strukturen. Sonst hätte er sich längst anders in der Verfassungsschutz-Krise verhalten!

    Besonders enttäuscht dürften viele Mitbürger von unserem Bundestagspräsidenten und seinen Äußerungen zum NPD-Verbot sein. Das Gesamt-Bild fügt sich so wunderbar zusammen. Wo bleibt der staatliche Lernprozess, wo zeigt die deutsche Richterschaft und die weisungsgebundenen Staatsanwälte, dass sie den Anfangen wehren wollen? Es ist bereits 5 nach 12.00 Uhr!

  • RO
    Rick O'Sheh

    Alles ganz falsch! Es ist gut, daß es die NPD gibt. Die Abkürzung des Namens der Partei entspricht der Abkürzung einer offiziellen Geisteskrankheit (bzw. Persönlichkeitsstörung) der ICD 10 Liste, nämlich der "Narcistic Personality Disorder" - aka NPD. Bei Wikipedia steht zudem zu lesen "it was historically called megalomania, and it is closely linked to egocentrism." Die Partei benennt und bekennt sich klar gemäß dem, was sie tatsächlich ist. Narzistische Persönlichkeitsstörung, Größenwahn, Selbstzentriertheit. Ich wünschte mir, alle Parteien würden sich so offen zu ihrer eigenen inneren Krankhaftigkeit bekennen! Da weiß Mensch doch klar, woran Mensch ist!

  • RS
    Ramona Spanker

    Schon wieder ist in Thüringen ein führender NPD-Mann als staatlicher Spitzel aufgeflogen. Das Landesamt für Verfassungsschutz wurde jetzt zum dritten Mal erwischt.

     

    http://www.jungewelt.de/2012/12-07/048.php

  • H
    Holger

    Lieber Herr Schmidt,

     

    ein neues Verbotsverfahren wird nicht an Frau Merkel scheitern und auch nicht daran, dass Bund und Länder aneinander vorbeiarbeiten. Jedem, der sich mit dieser Sache ernsthaft auseinandergesetzt hat, wird schnell klar, dass dieses Verbot vor allem am internationalen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg scheitern wird, sofern man der NPD keine aktive Terrorismusunterstützung nachweisen kann und das kann man Stand heute nicht. Das weiss Frau Merkel genauso gut wie jeder einzelne Innenminister der Länder. Doch die holen lieber die Brechstange raus und riskieren, dass diese Partei noch präsenter in den Medien vertreten ist und ggf. endgültig juristisch legitimiert ist - dabei ist diese Partei momentan eindeutig auf dem absteigenden Ast. Was intern besprochen wurde, wissen wir nicht, aber Herr Friedrich hat für meinen Geschmack bislang deutlich durchklingen lassen, dass er gegen einen neuen Verbotsversuch ist, ebenso wie unsere Justizministerin oder unser Bundestagspräsident. Das haben die Länder ganz bewusst ignoriert und sind für mich jetzt schon die Hauptschuldigen, denn ein Verbot ist mehr als unwahrscheinlich und die Initatoren, also die Ministerpräsidenten und Innenminister der Länder, sollten wenigstens so ehrlich sein und den Menschen die realitischen Chancen für so ein Verbotsverfahren nennen.

     

    Schönen Gruß,

    Holger H.

  • B
    Bachsau

    In einer Demokratie "muss" niemand mitmachen, wenn es darum geht, eine Partei zu verbieten, liebe TAZ. Unabhängig davon, was man von der NPD hält.

  • V
    vic

    Merkel und Friedrich wollen das NPD-Verbot nicht. Doch anstatt das zu kommunizieren, zieht man sich das Tarnkleidchen über und bewegt sich nicht.

    Merkeltypisch halt.