Kommentar NPD-Verbot: Merkel muss mitmachen
Merkel und Friedrich hätten das NPD-Verbotsverfahren verhindern können. Das haben sie nicht getan. Nun sollten sie sich aktiv beteiligen.
M an kann gegen ein NPD-Verbot sein. Und auch die Bundesregierung hätte Nein zu einem Verbot sagen können. Seit mehr als einem Jahr läuft die Debatte, seit mehreren Monaten liegt intern das gesammelte Belegmaterial über die NPD im Kern vor. Hätten Merkel und ihr Innenminister Friedrich ein Verbotsverfahren verhindern wollen: sie hätten laut Stopp rufen können. Doch das haben sie nicht getan – und deshalb müssen sie jetzt mitmachen.
Seit dieser Woche ist klar: Es wird einen zweiten Anlauf geben, die NPD zu verbieten. Nächste Woche wird der Bundesrat dies beschließen, im Frühjahr soll der Antrag beim Verfassungsgericht liegen. Merkel aber will weiter abwarten und sich ebenfalls bis Frühjahr Zeit lassen mit einer Entscheidung, ob ihre Regierung dabei ist.
Das heißt, Merkel überlässt die Ausarbeitung des Antrags den Ländern – ein großer Fehler. Denn die Vorarbeit für das 1.007-seitiges Dossier über die NPD hat vor allem der Bund geleistet. Und beim nächsten, entscheidenden Schritt soll er nun nicht mehr dabei sein? Einleuchtend ist das nicht.
Was passiert, wenn Bund und Länder nebeinanderherwursteln, hat das erste NPD-Verbotsverfahren gezeigt. Damals hatten Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung einen je eigenen Antrag gestellt. Fleißig zitierten sie vermeintlich belastende Aussagen – ohne zu wissen, dass sie von V-Leuten stammten, die mal im Auftrag des Bundes, mal im Auftrag eines Landes die NPD ausspähten. 2003 flog den drei Verfassungsorganen das Verfahren in Karlsruhe um die Ohren.
Dieses NPD-Verbotsverfahren wird das letzte sein, so oder so. Bund und Länder müssen alles tun, dass es so gut wie möglich vorbereitet ist – gemeinsam. Wenn es trotzdem scheitert, ist das nicht schön. Aber noch schlimmer wäre, wenn das Verfahren noch mal wegen Behörden-Murks platzt.
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