Kommentar Konflikt Israel-Libanon : Rechtsstaat im Unrecht
Die Hisbollah, die Israel als Erzfeind betrachtet, ist mit friedlichen Mitteln nicht zu besiegen. Doch Israel darf sich dabei nicht ins Unrecht setzen.
Bild: reuters
E s war eine Frage der Zeit. Die schiitischen Extremisten der Hisbollah mussten sich rächen für den Mord an ihrem Kommandanten in Syrien, Dschihad Mughnijeh, der vor gut einer Woche dem gezielten Bombenabwurf seitens der israelischen Luftwaffe zum Opfer fiel.
Mit den Angriffen auf den Norden Israels könnte man jetzt zu dem wackligen Waffenstillstand zurückfinden, der von einem nicht ganz ausbalancierten Gleichgewicht des Schreckens gehalten wird. Aber die Grenzregion zwischen Israel und dem Libanon steht permanent unter Spannung.
Die Hisbollah ist für Israel ein feiger und gemeiner Feind, den weder der Kampf um Land motiviert noch der Wunsch auf Selbstbestimmung und einen eigenen Staat. Ihn treibt einzig religiöser Fanatismus. Höchste Priorität hat, laut Charta der Bewegung, der Kampf gegen den „Erzfeind“ Israel, den „kleinen Teufel“ im Vergleich zum „großen Teufel“, den USA.
Die Existenz des Staates Israel genügt den schiitischen Kämpfern, die, finanziert von der Regierung in Teheran, allzu bereitwillig ausziehen, Juden zu morden. Diesem Gegner ist mit friedlichen Mitteln nicht beizukommen.
Dennoch darf sich Israel nicht ins Unrecht setzen. Der Angriff des israelischen Exekutionskommandos in Syrien, dem außer Mughnijeh noch fünf weitere Hisbollah-Kämpfer und Angehörige der iranischen Revolutionsgarden zum Opfer fielen, ist genauso völkerrechtswidrig wie umgekehrt der Beschuss aus dem Libanon oder aus Syrien auf Israel.
Es mag aus militärischer Perspektive nur logisch erscheinen, in dem Moment, wo ein Gelingen garantiert ist, die zu jagen, von denen Gefahr droht. Trotzdem darf sich ein Rechtsstaat so nicht verhalten. Wer auf die Solidarität der westlichen Demokratien baut, muss sich an die Spielregeln halten.
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