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Danke Herr Rath,
endlich stellt es mal jemand Klar. Ich habe selbst in einem der großen türkischen Verlage in Deutschland gearbeitet. Genau wie sie es auf den Punkt bringen, niemand dort kennt sich mit den Rafinessen der Akreditierung bei Gerichtsberichterstattungen aus. Der Begriff "Windhundrennen" in diesem Zusammenhang war doch für viele Bundesbürger (und mir selbst) sicherlich neu.
Ein Defizit bei den türkischen Medien. Zu Berichten gäbe es sicherlich viel, auch über und von meinen Landsleute selbst. Hoffen wir sie (türkische Medien) ziehen davon eine Lehre.
Es bleibt unverstaendlich, wie die E-Mails fuer die Akkreditierung verspaetet herausgehen konnten und damit ohne Not eine Problematik geschaffen wurde, die eine Vefassungsklage noetig machte.
Einfach den Prozeß nach Stammheim verlegen, da ist Platz für alle...
Da hat die Justiz in KA ein weises Urteil gefällt und dem OLG in M Wege zur Vernunft aufgezeigt, und Aufhebung oder Unterwanderung der Gewaltenteilung war nicht nötig.
Das passt natürlich gewissen Faktenhubern
und Schreihälsen nicht, die bisher sosehr auf Gewaltenteilung und Unabhängigkeit der Justiz bestanden haben. Somit erklären sie das Urteil für "politisch". Es gab eine Klage und zu dieser wurde in Karlsruhe ein Urteil gefällt. Juristisch einwandfrei.
Wie zu erwarten war, empoert diese richtige Entscheidung Wir-wissen-was-wahr-ist-Fundamentalisten, da sie aufklaerungsresistent das Geschehn nur gefiltert durch folgende Dogmen wahrnehmen:
1. Alles Vorderasiatische ist immer schuld und alles was passiert ist immer gegen sie, die ´minorisierte Mehrheit´gerichtet.Bsp: Als ein Totschlaeger sich in der Tuerkei verbarg wurde ihm staastsgarantierte Straffreiheit postuliert, kaum ist er hier, wird gegen ´Kuscheljustiz´ bei uns gemault.
2.Die Justiz ist immer Taeterlieb, ausser beim Vorgehen gegen gesinnungs- oder abstammungsmaessig Nahestehende, dann ist sie immer hart und gemein.
Nur eine
Taeter-Opfer-Vertauschung waere daher fuer sie akzeptabel, also Freispruch und Verdienstkreuz fuer die Angeklagte und Entfernung aller, die ins Fadenkreuz der Nazis geraten koennen, denn ohne potentielle Opfer keine Taeter.
Es ist gut, dass das Bundesverfassungsgericht dieser doch recht bewussten und gleichzeitig empörenden Praxis des OLG München ein Ende gesetzt hat. Niemand kann mir erzählen, dass den Richtern die bewusst und begründet gewählte Praxis im Kachelmann-Prozess unbekannt war.
HIer bekamen also die türkischen Reporter nicht die gleichen Vorabratschläge. Sie wurden zum Teil auch erst verspätet informiert - wegen angeblich durch das Gericht unverschuldeter Fehlversendung von Emails. Das bedarf in meinen Augen noch Aufklärung und mutmaßlich Bestrafung. Derzeit deutet aber nichts auf eine korrekte Strafverfolgung hin.
Wow! Das Bundesverfassungsgericht fällt ein politisches Urteil - und die Taz jubelt. Was ist das denn für ein Rechtsverständnis?
Ich hätte ja die Frage stellen wollen, ob die Verspätung türkischer Medien vielleicht von diesen selbst inszeniert wurde. Skandale machen sich schließlich für Medien fast immer in Auflage bemerkbar. Aber sollte das Gericht tatsächlich Journalisten vorab mit Tipps versehen haben, dann muss die Frage gestellt werden:Mit welcher Absicht bekamen die türkischen Medien, obwohl deren berechtigtes Interesse ja wohl auch einem Durchschnittsbürger verstehbar sein dürften, keine Hinweise???
Dieser Prozess beginnt mit einem (kleinen) Skandal, mal sehen, ob er mit einem (großen) Skandal endet.
Niederlage für das königlich bayrische Amtsgericht. Gut so!
Wenn man 100 Anwälte mit Migrationshintergrund fragen würde: Wie viel Prozent der deutschen Richter vor deutschen Gerichten BRAUNE mit der Maske eine Demokraten sind, würde man die Antwort 68 % erhalten.
Solange dies der Fall ist, wird jeder Migrant/In keine Vertauen mehr in die Urteile der deutschen Richter haben. Nicht nachdem, was sich hier die OLG-Richter aus München geleistet haben! Oder hat irgendein deutsche/r Politiker/In die Courage hier einmal gründlich und wissenschaftlich an den Wurzeln des Übels forschen zu lassen? NEIN.
Über das Urteil wird sich das OLG am meisten freuen.
Durch die falsche Auswahl der zu kleinen Räumlichkeiten fing der Schlamassel an, das ist und bleibt der Hauptgrund. Als dann noch das Auswahlverfahren so danebenging (fast keine ausländischen Journalisten, Fehler bei E-Mail), war alles vorbei. Egal, wie sich die Verantwortlichen nun verhalten hätten, man hätte zu recht etliche Bedenken einwenden können. Es gab weder ein Vor noch Zurück.
Jetzt können sie einige Fehler wiedergutmachen, ohne eine Revision riskieren zu müssen. Immerhin hat man jetzt von ganz oben die "Erlaubnis" bekommen, etwas zu ändern.
Ich hoffe sehr, dass sich jetzt alles beruhigt und der Prozess in Würde beginnen kann. So eine hektische Zeit kurz vor einem großen Prozess ist bestimmt nicht förderlich. Und sehr unnötig.
Der nächste Kommentar von Herrn Rath, der zeigt, dass Herr Rath von der Juristerei absolut null Ahnung hat. Ansonsten würde Herr Rath zumindest wissen, warum und wann eine einstweilige Anordnung ergeht.
War klar.
Spezifisches Interesse.
Aber auch - Karlsruhe weist einen pragmatischen,
Gesichts-wahrenden Aus-Weg.
Chapeau.
Wir wissen ueber die materielle Rechtslage nichts. Es gibt viel komisches, die Oeffentlichkeit dient aber in erster Hinsicht dem Angeklagten, der nicht in einem Geheimverfahren abgeurteilt werden soll.
Minus Wessis halt.
Unglaublich, wie weit der politische Filz auch die Justiz inzwischen unterwandert hat. Na, dann dürfen wir gegen Beate Zschäpe ja vermutlich auch nur einen Schauprozess erwarten.
So stirbt die Freiheit. Auch eine Form von Dekadenz.
"So hat das OLG – entgegen der eigenen Aufforderung, von Nachfragen abzusehen – im Vorfeld verschiedenen deutschen Journalisten Tips gegeben, an welchem Tag und um welche Uhrzeit das Vergabeverfahren beginnen werde." Eben.Darüber wurde schon vor Tagen im Freitag gebloggt.("Akkreditierungsanfragen für NSU-Prozess").
Bleibt die Frage , ob die taz im Vorfeld Tips erhielt.Schließlich stammten die ersten beiden Akkreditierungsgesuche die beim OLG um 8:58 eingingen von 2 taz Journalisten.
In Leipzig-Connewitz erwartete die Polizei am „Tag X“ mit einem absurd teuren Großaufgebot den ganz großen Krawall. Und der kam – wie auf Bestellung.
Kommentar Karlsruhe zum NSU-Prozess: Multikulturelle Amtshilfe
Nicht ganz überraschend hat die türkische Zeitung „Sabah“ in Karlsruhe gewonnen. Es bleibt zu hoffen, dass der Prozess künftig weitsichtiger geführt wird.
FREIBURG taz | Der Erfolg der türkischen Zeitung Sabah am Bundesverfassungsgericht kommt nicht völlig überraschend. Es wäre für Deutschland zu peinlich gewesen, wenn nach einer Nazi-Mordserie mit überwiegend türkischen Opfern dann im Gerichtssaal kein einziges türkisches Medium zugelassen worden wäre. Das hätte nicht nur außenpolitischen Schaden angerichtet, sondern wäre auch innenpolitisch ein verheerendes Signal an die türkisch-stämmige Bevölkerung in Deutschland gewesen – die nach all den Fahndungs- und Ermittlungspannen ohnehin bereits am deutschen Rechtsstaat zu zweifeln begann.
Leider hat sich das Oberlandesgericht (OLG) München nicht selbst zur Korrektur des missglückten Verfahrens bei der Vergabe der Presseplätze in der Lage gesehen. Deshalb musste mal wieder das Bundesverfassungsgericht die Kuh vom Eis holen. In einem Eilbeschluss hat es nun angeordnet, dass zumindest drei türkische Medien an dem Jahrhundertprozess teilnehmen können. Eine notwendige Amtshilfe, mit der erforderlichen multikulturellen Sensibilität.
Diese Entscheidung ist aber nicht willkürlich erfolgt, sondern hatte durchaus auch gute juristische Anknüpfungspunkte. Schließlich gab es handfeste Mängel am Akkreditierungsverfahren für die 50 begehrten Presseplätze.
So hat das OLG – entgegen der eigenen Aufforderung, von Nachfragen abzusehen – im Vorfeld verschiedenen deutschen Journalisten Tips gegeben, an welchem Tag und um welche Uhrzeit das Vergabeverfahren beginnen werde. Diese Medien konnten sich den Termin freihalten, während andere Medien, die mit den Rafinessen der Gerichtsberichterstattung weniger vertraut waren, leer ausgingen. Es war also kein Zufall und auch keine Schläfrigkeit der türkischen Medien, die dazu führte, dass kein einziger türkischer Journalist unter den 50 ersten Rückmeldungen war.
Das Münchener Gericht ist durch die Karlsruher Intervention zum einen zwar desavouiert, zum anderen aber auch entlastet. Mit der Anweisung aus Karlsruhe im Rücken besteht nun jedenfalls keine Sorge mehr, dass die nachträgliche Zulassung türkischer Medien von den Anwälten der Angeklagten Beate Zschäpe in der Revision erfolgreich angegriffen werden könnte. Das Verfassungsgericht kann eben leichter Fehler korrigieren, weil es unter Berufung auf das Grundgesetz die Vorgaben selbst definieren kann.
Angesichts der beengten Raumverhältnisse in München wird es noch einige Konflikte geben. Es ist nur zu hoffen, dass die Münchener Richter den Prozess in Zukunft weitsichtiger und mit mehr Augenmaß führen. Das Verfassungsgericht sollte nicht jedes Mal den Karren aus dem Dreck ziehen müssen.
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Kommentar von
Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1995 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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