Kommentar Integration Österreich: Wiener Blut und Boden
Österreichs Staatsbürgerrechtsnovelle gibt sich modern, ist es aber nicht. Immer noch geht es um Anpassung, nicht um Inklusion.
D ie Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft soll künftig vom Abspielen der Bundeshymne begleitet werden. Die weihevolle Zeremonie vor der Fahne der Republik soll sechs oder zehn Jahre strebsamer Integrationsbemühungen belohnen. Anders als die moderne Migrationsforschung, die die Einbürgerung als Beginn einer erfolgreichen Integration sieht, gilt sie Österreichs Regierung, vor allem der konservativen ÖVP, als krönender Höhepunkt.
Darin unterscheidet sich die eben akkordierte Staatsbürgerschaftsnovelle nicht von der geltenden Gesetzeslage. Österreich stellt nach wie vor auf das Jus Sanguinis ab: Nur wer von Österreichern abstammt, ist auch kraft Geburt Österreicher oder Österreicherin. Ein wirklich modernes Gesetz würde damit Schluss machen, dass Kinder als Ausländer zur Welt kommen und das ihr Leben lang bleiben können, ohne ihr vermeintliches Heimatland je gesehen zu haben.
Der neue Entwurf gibt sich modern und geht doch an der Realität meilenweit vorbei. Die den Zuwanderern abverlangte Einkommensgrenze wird auch von den meisten inländischen Arbeitskräften nicht erreicht. Zuwanderer bekommen selten gut bezahlte Jobs.
Und ehrenamtliche Tätigkeit verliert, wenn sie als Kriterium verordnet wird, ihr wichtigstes Merkmal: die Freiwilligkeit. Außerdem sind Fälle bekannt, dass Zuwanderer von bodenständigen Vereinen wie der Freiwilligen Feuerwehr gar nicht aufgenommen wurden.
Immer noch geht es um Anpassung und nicht um Inklusion, die auch der alteingesessenen Bevölkerung etwas abverlangt. Es bedarf keiner prophetischen Fähigkeiten, vorauszusagen, dass in wenigen Jahren eine neue Novelle fällig sein wird. Hoffentlich gibt man sich dann nicht mit kosmetischen Eingriffen zufrieden, sondern hört auf Leute, die etwas von der Materie verstehen.
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