Kommentar Homo-Ehe: Eindeutig erfreulich
Das Karlsruher Urteil sagt klar, dass homosexuelle Partnerschaften nicht als geringwertig eingestuft werden dürfen, nur weil aus ihnen keine Kinder hervorgehen können.
F ür Konservative, die ihre Weltanschauung noch immer in den 1950er-Jahren verwurzelt wissen wollen, muss dieser Spruch der Karlsruher RichterInnen wie ein Alptraum gekommen sein: Der Erste Senat hält es für verfassungswidrig, dass homosexuelle Lebenspartner nicht in die Gunst der Renten- und Hinterbliebenenversorgung kommen sollen, die klassische EhepartnerInnen selbstverständlich erhalten.
Der Urteilsspruch ist eindeutig, und das ist erfreulich: Aus dem Umstand, dass das Grundgesetz Ehe und Familie zu schützt, folgt nicht, dass Lebenspartnerschaften beispielsweise finanziell diskriminiert werden dürfen. Im Gegenteil!
Jan Feddersen ist Autor und Redakteur der taz.
Weitere heterosexuelle Privilegien werden fallen: Denn Karlsruhe sagt präzis, dass es nicht anginge, homosexuelle Partnerschaften für geringwertig zu halten, nur weil aus ihnen auf die klassische biologische Weise keine Kinder hervorgehen können. Eine Ehe sei eben nicht notwendig auf Kinder ausgerichtet - auch wenn manche das gerne so hätten.
Fallen muss insbesondere das Ehegattensplitting, denn es begünstigt ein Modell, das aus Paaren Zwangsgemeinschaften macht. Es ist eine Ironie der deutschen Rechtsgeschichte, dass dieses Urteil aus Karlsruhe, provoziert durch eine grün-rote Reformpolitik, nun von einer schwarz-gelben Regierung umgesetzt werden muss. Besonders gut ist: Sie können nicht anders, sonst knallt ihnen, all den Kadern, die auf der sittlichen Payroll des Vatikan stehen, Karlsruhe wieder etwas um die Ohren.
Und die Ehe? Geht nicht unter, sondern blüht erst recht auf. Wie in Schweden. Das Eherecht ist entbiologisiert, auch die protestantische Staatskirche definiert die Ehe nicht mehr als Mann-und-Frau-Kombination, sondern als Liebes- und Verantwortungspakt zweier Menschen. Deutschland ist auf dem Weg dahin. Gut, das!
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