Kommentar Geflüchtete und Zahlen: Kinder brauchen ihre Eltern

Bei den Sondierungen war das Thema Familiennachzug besonders umstritten. Doch Menschenrechte kennen keine Obergrenze.

Menschen stehen im Dunkeln zusammen. Sie halten Plakate in ihren Händen

Flüchtlinge demonstrieren Anfang November vor dem Bundesinnenministerium Foto: dpa

Die Debatte über den Familiennachzug war ein unwürdiges Geschacher auf dem Rücken von Geflüchteten. Auch wenn Parteien Kompromisse schließen müssen, sie dürfen sich nicht außerhalb verfassungs- und menschenrechtlicher Grenzen bewegen. Weder das Grundrecht auf Asyl noch die Europäische Menschenrechtskonvention noch die Genfer Flüchtlingskonvention kennen eine Obergrenze. Das Parteiensystem in Deutschland rückt nach rechts. Doch aus Angst vor Rechtspopulisten kann man nicht Grund- und Menschenrechte über Bord werfen.

Besonders umstritten war in den Sondierungen der Familiennachzug. Manche Vorschläge waren aus unserer Sicht hartherzig, grundgesetz- und völkerrechtswidrig. Die FDP wollte den ­Familiennachzug zu subsidiär Geschützten für weitere zwei Jahre auszusetzen und danach im Rahmen eines Einwanderungsgesetzes bei Erfüllung der Familiennachzugsvoraussetzungen wie Lebensunterhaltssicherung erlauben. Jetzt schon sind die Flüchtlingsfamilien de facto mehr als drei Jahre getrennt – eine Praxis, die das Bundesverfassungsgericht bereits 1987 als grundgesetzwidrig verurteilt hat. Norbert Blüm hat Recht, wenn er das Verbot von Familiennachzug mit einer „staatlich erzwungenen Scheidung“ gleichsetzt.

Von Flüchtlingen darf auch nicht die Lebensunterhaltssicherung als Voraussetzung für den Nachzug verlangt werden. Flüchtlingsfamilien werden oft Hals über Kopf getrennt. Es ist unmenschlich, nur denen den Nachzug der Angehörigen zu erlauben, die deren Lebensunterhalt sichern können. Das ist die Ökonomisierung des humanitären Flüchtlingsrechts nach Nützlichkeit.

Gerade wenn Kinder betroffen sind, sind solche Vorschläge auch ein glatter Verstoß gegen das Völkerrecht. Kinder brauchen ihre Eltern. Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention verlangt den Vorrang des Kindeswohls. Die Politik findet keine menschenrechtlichen Lösungen – für die Rechte von Flüchtlingen muss jetzt die Zivilgesellschaft kämpfen.

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