Kommentar Fracking-Gesetz: Im falschen Film
Umweltminister Altmaier (CDU) reagiert auf die Proteste gegen Erdgasförderung. Aber vor einem wirksamen Gesetz drückt er sich.
D ie Zivilgesellschaft ist in Sachen Umweltschutz deutlich weiter als die schwarz-gelbe Bundesregierung. Immer erst dann, wenn die Abgeordneten vor Ort zu nachdrücklich von Bürgerinitiativen berichten oder die Meinungsumfragen zu eindeutig sind, reagiert Berlin. Das war so bei dem Verbot von gentechnisch verändertem Mais (mit dem die CSU eine Landtagswahl retten wollte), ebenso beim Atomausstieg. Jüngstes Beispiel ist das Gesetz zur Schiefergasförderung, das die Bundesregierung jetzt vorgelegt hat.
Der Widerstand gegen Fracking ist in den betroffenen Gebieten riesig. Und er enthält alle Elemente, die ihn für Regierungen problematisch machen: klare Bedrohungsszenarien (das Grundwasser wird vergiftet, Erdbeben ausgelöst), starke Bilder (zum Beispiel im Dokumentarfilm „Gasland“) und ein eindeutiger Gegner: die ohnehin verrufene Öl- und Gasindustrie. Wer sich trotzdem noch für Fracking ausspricht, lebt entweder in Kansas oder ist BASF-Chef.
Das Fracking-Gesetz ist also nicht vom Willen nach mehr Ressourcenschutz getrieben, sondern von einem guten Schuss Populismus. Sonst würde Schwarz-Gelb nicht ein eigenes Frackinggesetz vorlegen, sondern nähme endlich das undemokratische Bergrecht in Angriff. Trinkwasserschutz und eine Beteiligung der Öffentlichkeit wären dann zukünftig bei jedem Vorhaben, Rohstoffe zu gewinnen, garantiert.
Heike Holdinghausen ist Redakteurin im Ressort Wirtschaft und Umwelt der taz. Ihre Schwerpunkte liegen bei der Chemikalien-, Rohstoff- und Abfallpolitik.
Die Menschen, die rund um den Kali-Bergbau in Thüringen und Hessen leben oder in den Kohlegebieten von Brandenburg und Nordrhein-Westfalen, können ein Lied davon singen, dass sich Landschaften auch ganz ohne Fracking vergiften und zerstören lassen. Ihre Bürgerinitiativen machen bislang offenbar die falsche Öffentlichkeitsarbeit. Oder es fehlt noch der richtige Film.
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