Kommentar Flüchtlings-Sozialarbeit: Flüchtlinge ohne Anwalt
Freie Sozialarbeiter könnten die Missstände in der Unterbringung von Flüchtlingen kritisieren, die Land und Kommunen geschaffen haben.
E s ist aus verschiedenen Gründen problematisch, in Flüchtlingsunterkünften an Sozialarbeitern zu sparen. Zum einen fehlt, was Niedersachsen früher im eigenen Landesrecht verankert hatte: Integrationshilfe. Wer Flüchtlinge in Unterkünfte weit außerhalb von Stadtzentren allein lässt, der nimmt ihnen die Chance, in Deutschland anzukommen. Und tut der Gesellschaft keinen Gefallen.
Sozialarbeiter könnten Flüchtlingen Perspektiven geben. Sie funktionieren aber auch als unabhängige Instanz gegenüber den Betreibern der Unterkünfte. Von freien Trägern beschäftigt, könnten sie Kritik an der Unterbringung formulieren und die Menschen in ihrem Anliegen unterstützen, für bessere Bedingungen einzutreten – die Missstände öffentlich machen, die Land und Kommunen geschaffen haben. Gerade diese Helfer werden nicht bezahlt. Aus Sicht der Verantwortlichen mag das verständlich sein. Es ist aber auch ein Armutszeugnis für demokratische Verwaltungen.
Zuletzt sollte es aus einer Grundhaltung der Menschlichkeit selbstverständlich sein, denen zu helfen, die Flucht und Verfolgung hinter sich haben. Diejenigen, die es bis nach Deutschland geschafft haben, haben auf dem Weg oft ihr Leben riskiert. Die meisten Flüchtlinge sind deshalb traumatisiert, haben Angehörige verloren oder zurückgelassen. Vor allem die Kinder und Jugendlichen unter ihnen verdienen jemanden, der ihnen hilft.
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