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Kommentar Finanzierung AtomausstiegUnnötige Verzögerung

Statt zu handeln, setzt die Regierung eine Kommission ein, um über die Kosten der Rückstellung zu beraten. Neue Ideen wird das nicht bringen.

Wer finanziert es, wenn die mal abgerissen werden sollen? Darüber berät erneut eine Kommission. Foto: dpa

Eigentlich liegen alle Fakten auf dem Tisch: Schon wenn alles nach Plan läuft, ist unsicher, ob die Energiekonzerne die Kosten für ihre atomaren Hinterlassenschaften tragen können. Zwar hat ein Gutachten gerade ergeben, dass das Vermögen der Unternehmen derzeit groß genug ist, um den Abriss der AKWs und die Endlagerung des Atommülls zu bezahlen. Doch zum einen weiß niemand, ob diese Kosten am Ende nicht viel höher sind als angenommen.

Noch größer ist das Risiko, dass das Vermögen der Energiekonzerne mit jedem Jahr schrumpft und sie eines Tages in die Insolvenz rutschen. Oder dass die Haftungsmasse durch Umstrukturierungen absichtlich verkleinert wird. Den einfachsten und dreistesten Weg, die AKWs einfach in eine neue Tochtergesellschaft auszulagern, verbaut die Regierung jetzt mit einem neuen Gesetz. Doch gegen andere Umgestaltungen hilft es nicht. Und eine schlechte Geschäftspolitik – etwa Investitionen in neue Kohlekraftwerke, die keine langfristige Perspektive haben – lässt sich ohnehin nicht per Gesetz verbieten.

Darum ist es dringend geboten, die Rückstellungen der Konzerne schrittweise in einen insolvenzsicheren, öffentlich-rechtlichen Fonds zu überführen. Nur so lässt sich sicherstellen, dass das Geld noch zur Verfügung steht, wenn es in vielen Jahrzehnten gebraucht wird. Das weiß man auch in den zuständigen Ministerien.

Doch statt zu handeln, setzt die Bundesregierung auf Druck der Union zunächst eine weitere Kommission ein. Deren Zusammensetzung deutet trotz des Kovorsitzenden Jürgen Trittin nicht darauf hin, dass hier revolutionäre neue Ideen entstehen werden.

Sondern eher auf einen Versuch, die notwendigen Schritte weiter zu verzögern oder sogar zu verhindern. Das wäre eine schlechte Nachricht für die SteuerzahlerInnen. Denn sie sind es, die die Rechnung übernehmen müssen, wenn ein Konzern pleitegeht, ohne dass die Rückstellungen gesichert sind.

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