piwik no script img

Kommentar EU-Verfahren gegen UngarnDoppeltes Spiel

Eric Bonse
Kommentar von Eric Bonse

Eine klare Mehrheit hat für das EU-Strafverfahren gegen Ungarn gestimmt. Doch noch fehlt der politische Wille, die Aufgabe auch anzugehen.

Offenbar meinen es die Konservativen nicht ernst beim Umgang mit Ungarn Foto: reuters

M an musste sie zum Jagen tragen. Erst in letzter Minute haben sich Christdemokraten und Konservative im Europaparlament zum EU-Strafverfahren gegen Ungarn und seinen rechten Regierungschef Viktor Orbán bekannt. Auch Manfred Weber, der Fraktionsvorsitzende der Europäischen Volkspartei EVP, und Parlamentspräsident Antonio Tajani haben bis zuletzt gezögert.

Doch nun, da sich eine klare Mehrheit für das EU-Verfahren ausgesprochen hat, müssen auch Taten folgen. Es kann nicht sein, dass Tajani den historischen Parlamentsbeschluss beiläufig an den Ministerrat weiterreicht, als hätte er mit der ganzen Angelegenheit nicht zu tun. Seine Aufgabe ist es jetzt, Druck zu machen und die Abgeordneten gegen Angriffe aus Ungarn zu verteidigen.

Aber dazu hat der Vertraute des früheren italienischen Skandal-Premiers Silvio Berlusconi offensichtlich keine Lust. Der Brief, mit dem er den Rat auffordert, das Artikel-7-Verfahren voranzutreiben, lässt keinen politischen Willen erkennen, schnell zu Entscheidungen zu kommen. Im Gegenteil, er liest sich wie eine lästige Pflichtübung. Das überrascht nicht: Schließlich haben Tajanis Parteifreunde von Forza Italia genau wie die meisten CSU-Abgeordneten gegen das Rechtsstaatsverfahren gestimmt. Und bis heute hält die Europäische Volkspartei an der Zusammenarbeit mit Orbáns Fidesz-Partei fest.

Offenbar meinen es die Konservativen nicht ernst mit Demokratie und Rechtsstaat in Ungarn. Sie wollen das EU-Verfahren hinauszögern – und Orbán weiter die Stange halten. Es ist ein doppeltes Spiel, das dem Vorreiter der „illiberalen Demokratie“ hilft und die Entscheidung des Europaparlaments ins Leere laufen lässt. Das dürfen die anderen Parteien nicht durchgehen lassen. Sie müssen den beginnenden Europawahlkampf nutzen, Tajani und Weber an ihre Pflichten zu erinnern.

Bei Rechtsstaat und Demokratie darf es keinen Rabatt geben, hat Weber bei seiner Entscheidung für ein Rechtsstaatsverfahren gesagt. Höchste Zeit, den CSU-Politiker an seine Worte zu erinnern. Wenn er tatsächlich als Spitzenkandidat der EVP in die Europawahl ziehen will, darf er nicht länger lavieren.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Eric Bonse
EU-Korrespondent
Europäer aus dem Rheinland, EU-Experte wider Willen (es ist kompliziert...). Hat in Hamburg Politikwissenschaft studiert, ging danach als freier Journalist nach Paris und Brüssel. Eric Bonse betreibt den Blog „Lost in EUrope“ (lostineu.eu). Die besten Beiträge erscheinen auch auf seinem taz-Blog
Mehr zum Thema

2 Kommentare

 / 
  • 8G
    83492 (Profil gelöscht)

    "Eine klare Mehrheit hat für das EU-Strafverfahren gegen Ungarn gestimmt."



    Äh, nein, keine klare Mehrheit. Nach dem ZEIT-Artikel [1] ist die 2/3 Mehrheit nicht klar erreicht. Es hängt davon ab, wie die Enthaltungen gewertet werden.

    "Die erforderliche Zweidrittelmehrheit sei nur deshalb zustande gekommen, weil die Stimmenthaltungen nicht mitgezählt worden seien. ... Bei der Abstimmung im Europaparlament war eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. In der Regel werden bei der Ermittlung des Ergebnisses die Stimmenthaltungen nicht berücksichtigt. Bei dem Votum hatten 448 Abgeordnete für die Auslösung des Sanktionsverfahrens gestimmt, 197 dagegen. 48 hatten sich der Stimme enthalten. "



    [1] www.zeit.de/politi...ktionen-anfechtung

  • Meines Erachtens ist es etwas blauäugig zu erwarten, dass sich die Konservativen an der Stelle ins eigene Fleisch schneiden. Der Impuls bzw. Druck muss auch im Parlament von den Parteien kommen, die den Stein ins Rollen gebracht haben. Die Konservativen, die sich ganz offen für ein Strafverfahren ausgesprochen haben, sind dann automatisch unter Zugzwang.

    -"Christdemokraten und Konservative"



    Ist das nicht ein wenig als würde man Bello und den Hund rufen?