Kommentar Drohnen: Fürchtet den Sensenmann!
Die Bundesregierung plant den Kauf der US-amerikanischen Drohne „Reaper“. Darüber sollte man sich aufregen. Und zwar jetzt.
E ine ganz große Welle hat der Begriff „Voranfrage“ zuletzt gemacht, als eine solche von der Bundesregierung wohlwollend beschieden wurde: Mitte 2011 wurde bekannt, einer Lieferung von Leopard-Panzern nach Saudi-Arabien stehe nichts Regierungsamtliches entgegen.
Nun sind die Panzer bis heute nicht offiziell bestellt, geschweige denn geliefert. Doch geht die Diskussion darüber, wer eigentlich was an die frauenverachtende Ölmonarchie am Golf verkaufen darf, bald ins dritte Jahr.
Als nun der Verteidigungsminister Thomas de Maizière Anfang dieser Woche mitsamt einer Medienentourage seinen US-Kollegen Chuck Hagel in Washington besuchte, wurde durch eine Spiegel-Online-Information bekannt, dass die USA wohl eine Voranfrage der Bundesregierung positiv bescheiden wollten, wonach Deutschland eine Kampfdrohne erwerben dürfe.
Das angefragte Modell heißt Predator B oder auch Reaper („Sensenmann“) und wird von den USA, bestückt mit Hellfire-Raketen, etwa in Afghanistan oder Pakistan bereits seit Jahren zur Terroristentötung eingesetzt. Doch bedeutet „Voranfrage“ eben, wie am Beispiel der Leoparden für Saudi-Arabien gesehen, noch lange nicht „Kauf“.
Es bedeutet, dass die Bundesregierung bei möglichen Lieferanten fragt, was denn wohl dies und das so kosten – und in welchem Zustand es geliefert würde. Es ist daher falsch zu glauben, noch in diesem oder im kommenden Jahr würde eine Reaper von einem deutschen Luftwaffenstützpunkt abheben.
Es ist aber richtig davon auszugehen, dass die Bundesregierung eine Kampfdrohne haben will, dass die Entscheidung dafür von langer Hand vorbereitet wird und es sich lohnt, sich darüber aufzuregen, genau jetzt.
Denn zwar hat de Maizière bereits öffentlich erörtert, dass er die Drohne für eine ethisch vertretbare Kriegswaffe hält, sofern sie mit und gemäß Bundestagsmandat gebraucht wird. Er hat aber immer noch nicht gesagt, welche Art Einsatz ihm genau vorschwebt, welches die Tötungsszenarien sind, in die so eine Drohne passen soll.
Aus Afghanistan will die Nato abziehen; vergleichbare Einsätze soll es nach dieser teuren und aufreibenden Erfahrung so bald nicht geben, heißt es. Wenn die Bundesregierung ihre eigene Lehre aus Afghanistan ernst nimmt, dass die wenigsten Konflikte sich militärisch lösen lassen – so müsste sie erst einmal ein Indiz vorweisen, wie eine Reaper den zivilen und demokratischen Staatsaufbau irgendwo in der Welt schon voran gebracht hat.
Mindestens aber muss sie beantworten, wie sie das Risiko eindämmen möchte, dass demnächst jeder macht- und rachsüchtige Vorgartenfürst Kampfdrohnen über seinen Kontinent schickt. Bewaffnete Drohnen sind nicht bloß irgendeine Waffe, die auch noch gekauft wird. Wir können bei dieser technischen Entwicklung nicht abseits stehen, argumentiert die Bundesregierung.
Doch gerade weil Drohnen das Kampfgeschäft der Zukunft sein könnten, müssen sie kontrolliert werden. Wer sie haben will, sollte sich lieber über Rüstungskontrollverträge beugen, statt bloß mit dem Grundgesetz zu wedeln.
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