Kommentar Datenschutzbeauftragte: Kein Frieden an der Datenfront
Andrea Voßhoff als Bundesdatenschutzbeauftragte ist eine Fehlbesetzung. Sie war für die Vorratsdatenspeicherung. Das allein ist schon ein Ausschlussgrund.
Hat ein Glaubwürdigkeitsproblem: die neue Datenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff. Bild: dpa
Insgeheim ruht manche Hoffnung auf Andrea Voßhoff, deren Amtszeit als Bundesdatenschutzbeauftragte jetzt begann. Sie könnte, wenn sie wollte, alle verblüffen – gerade weil sie bisher nicht als Bürgerrechtlerin aufgefallen ist.
So wie nur die SPD Hartz IV durchsetzen konnte und die Grünen den Kosovokrieg, so würde in dieser politischen Logik die CDUlerin Andrea Voßhoff die Vorratsdatenspeicherung stoppen.
Schön wär’s. Aber damit ist nicht zu rechnen. Selbst wenn sie wollte, könnte Andrea Voßhoff die anlasslose Massenüberwachung nicht verhindern. Denn als Datenschutzbeauftragte macht sie keine Gesetze und hat auch kein Vetorecht. Sie ist eine wichtige Stimme im Diskurs über Datenfragen, aber keine Entscheiderin.
Und selbst wenn sie könnte, wäre mit einer solchen Volte nicht zu rechnen. Dazu ist Andrea Voßhoff viel zu geradlinig. Sie war bisher für die Vorratsdatenspeicherung und wird es auch als Datenschutzbeauftragte sein.
Und genau deshalb ist Voßhoff auch eine Fehlbesetzung. Wer es gut findet, gewaltige Mengen sensibler Daten von jedem auf Vorrat anzuhäufen, kann einfach keine glaubwürdige Datenschützerin sein.
Deshalb war die Berufung von Voßhoff auch kein geschickter Zug der Union. So wird nicht einmal die Datenfront befriedet, was vielleicht der Hintergedanke war. Denn in die Lücke des glaubwürdigen Datenschützers springen dann Landesbeauftragte wie Thilo Weichert aus Schleswig-Holstein.
Mehr noch: Eine Datenschutz-Beauftragte, die sich für Vorratsdatenspeicherung ausspricht, wird zur Hassfigur der Internetcommunity werden. Sie erschwert somit auch den Dialog mit der Netzgesellschaft, den Innenminister Thomas de Maizière doch so gerne pflegen will, um bei diesen kontroversen Themen nicht nur gegen Mauern zu laufen.
Kommentar Datenschutzbeauftragte: Kein Frieden an der Datenfront
Andrea Voßhoff als Bundesdatenschutzbeauftragte ist eine Fehlbesetzung. Sie war für die Vorratsdatenspeicherung. Das allein ist schon ein Ausschlussgrund.
Hat ein Glaubwürdigkeitsproblem: die neue Datenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff. Bild: dpa
Insgeheim ruht manche Hoffnung auf Andrea Voßhoff, deren Amtszeit als Bundesdatenschutzbeauftragte jetzt begann. Sie könnte, wenn sie wollte, alle verblüffen – gerade weil sie bisher nicht als Bürgerrechtlerin aufgefallen ist.
So wie nur die SPD Hartz IV durchsetzen konnte und die Grünen den Kosovokrieg, so würde in dieser politischen Logik die CDUlerin Andrea Voßhoff die Vorratsdatenspeicherung stoppen.
Schön wär’s. Aber damit ist nicht zu rechnen. Selbst wenn sie wollte, könnte Andrea Voßhoff die anlasslose Massenüberwachung nicht verhindern. Denn als Datenschutzbeauftragte macht sie keine Gesetze und hat auch kein Vetorecht. Sie ist eine wichtige Stimme im Diskurs über Datenfragen, aber keine Entscheiderin.
Und selbst wenn sie könnte, wäre mit einer solchen Volte nicht zu rechnen. Dazu ist Andrea Voßhoff viel zu geradlinig. Sie war bisher für die Vorratsdatenspeicherung und wird es auch als Datenschutzbeauftragte sein.
Und genau deshalb ist Voßhoff auch eine Fehlbesetzung. Wer es gut findet, gewaltige Mengen sensibler Daten von jedem auf Vorrat anzuhäufen, kann einfach keine glaubwürdige Datenschützerin sein.
Deshalb war die Berufung von Voßhoff auch kein geschickter Zug der Union. So wird nicht einmal die Datenfront befriedet, was vielleicht der Hintergedanke war. Denn in die Lücke des glaubwürdigen Datenschützers springen dann Landesbeauftragte wie Thilo Weichert aus Schleswig-Holstein.
Mehr noch: Eine Datenschutz-Beauftragte, die sich für Vorratsdatenspeicherung ausspricht, wird zur Hassfigur der Internetcommunity werden. Sie erschwert somit auch den Dialog mit der Netzgesellschaft, den Innenminister Thomas de Maizière doch so gerne pflegen will, um bei diesen kontroversen Themen nicht nur gegen Mauern zu laufen.
Fehler auf taz.de entdeckt?
Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!
Inhaltliches Feedback?
Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.
Schwerpunkt Überwachung
Kommentar von
Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
Themen