Kommentar Bundeswehr für Poilzeiaufgaben: Ein Schiff als Weltpolizei
Vieles spricht für einen pragmatischen Umgang mit den Bundeswehreinsätzen. Wichtig ist, dass die Bundeswehr eine Parlamentsarmee bleibt.
E s wirkt ein bisschen größenwahnsinnig. Seit Monaten diskutieren deutsche Wehrexperten, ob und wie die deutsche Marine zur Piratenjagd vor Somalia eingesetzt werden soll. Immer neue Entführungsaktionen von deutschen Frachtschiffen und Seglern befeuern die Debatte. Derzeit ist die Marine der Bundeswehr im Rahmen der Antiterroraktion mit nur einem Aufklärungsflugzeug vor Ort. Ab September soll wieder ein Kriegsschiff ans Horn von Afrika verlegt werden.
Christian Rath ist Korrespondent für Rechtsfragen bei der taz.
Doch wer glaubt schon, dass dieses Schiff an der über 3.000 Kilometer langen Küste von Somalia etwas ausrichten kann? Von den Kriegsschiffen der USA, Frankreichs oder Kanadas, die bereits gegen Piraten eingesetzt werden dürfen, sind keine Wundertaten bekannt. Im Gegenteil: Die Aktivität der Piraten nahm in den letzten Monaten sogar zu.
Es scheint also doch eher um eine innenpolitische Debatte zu gehen. Soll die Bundeswehr stets, wenn es gerade praktisch erscheint, neue Aufgaben bekommen? Oder halten wir an einer aus historischen Gründen beschränkten Truppe fest?
Für den pragmatischen Umgang mit der Bundeswehr spricht, dass jede Begrenzung mittlerweile künstlich wirkt. Deutsche Soldaten sind schon seit Anfang der 90er-Jahre an zahlreichen Krisenherden der Welt aktiv gewesen. Und natürlich haben sie dabei auch Polizeiaufgaben wahrgenommen, wie etwa derzeit im Kosovo. Auch der Antiterroreinsatz vor der somalischen Küste, bei dem vor allem Schiffe durchsucht und begleitet werden, ist letztlich eine Art Polizeitätigkeit.
Entscheidend ist, dass die Bundeswehr ein Parlamentsheer bleibt und das Völkerrecht einhält. Das heißt: Letztlich muss der Bundestag nach öffentlicher Debatte entscheiden, welche Aufgaben deutsche Soldaten am Horn von Afrika übernehmen. Völkerrechtlich ist der Einsatz gegen Piraten dabei unproblematisch.
Die Einbindung in internationale Aktionen der UNO, der Nato oder der EU hebelt zwar Beschränkungen des Grundgesetzes aus, stellt aber zugleich auch sicher, dass Deutschland keine machtpolitischen Alleingänge betreibt.
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