Kommentar Bardot-Urteil: Öfters mal vor Gericht
Drei Menschenrechtsorganisationen hatten erfolgreich gegen Bardots abfällige Äußerungen gegen Muslime geklagt. Verbände in Deutschland sind bei so etwas leider eher zurückhaltend.
In Deutschland muss das Urteil erstaunen. Gerade hat ein französisches Gericht die Exschauspielerin Brigitte Bardot wegen "Volksverhetzung" zu einer Geldstrafe von 15.000 Euro verurteilt. Die militante Tierschützerin hatte in einem offenen Brief über die rituelle Schächtung von Schafen beim islamischen Opferfest geklagt und sich dabei mal wieder abfällig über Muslime geäußert.
Im Vergleich zu dem, was hierzulande zuweilen über Muslime gesagt und geschrieben wird, nehmen sich die Äußerungen der Französin, die mit einem Mitglied der rechtsextremen Front National verheiratet ist, freilich eher harmlos aus: Muslime würden ihr Land "zerstören" und "uns ihre Handlungsweisen auferlegen", hatte sie geschrieben.
Bardot ist eine Wiederholungstäterin und schon mehrfach wegen ähnlicher Delikte verurteilt worden. Das liegt schlicht daran, dass es in Frankreich eine kritische Öffentlichkeit gibt, die solchen Salonrassismus nicht einfach goutiert: Gleich drei Menschenrechtsorganisationen hatten diesmal gegen sie Klage eingereicht.
Muslimische Verbände in Deutschland sind in dieser Hinsicht wesentlich zurückhaltender. Sie halten es für kontraproduktiv, gegen jede unqualifizierte "Islam-Kritik" vor Gericht zu ziehen, weil sie fürchten, sich damit nur den Ruf als notorische Querulanten einzuhandeln oder diesen noch zu verstärken. Sie setzen auf den Dialog mit der Mehrheitsgesellschaft und appellieren an die Vernunft, um Vorurteile aus der Welt zu räumen. Sie sind vermutlich auch schlicht überfordert, um sich gegen jede einzelne Anfeindung zur Wehr zu setzen.
Diese Zurückhaltung ist falsch. Denn es hätte eine zivilisierende Wirkung, wenn muslimische Verbände häufiger vor Gericht ziehen würden, um gegen Beleidigungen und Diffamierungen ihrer Glaubensgemeinschaft zu klagen. Wenn Prominente mit Vorbildcharakter nicht in der Lage sind, zwischen sachlicher Kritik und übler Nachrede zu unterscheiden, dann können ihnen vielleicht die Gerichte dabei helfen. Noch besser wäre es natürlich, würde die deutsche Öffentlichkeit die Muslime damit nicht alleine lassen.
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