Kommentar Banken und Verbraucher: Nicht nur ein PR-Gag

Juristisch mag die Verfassungsbeschwerde gegen den Sonderfond Finanzmarktstabilisierung wenig Aussicht auf Erfolg haben. Ein reiner PR- Gag ist sie aber nicht.

Juristisch mag die Verfassungsbeschwerde gegen den Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (Soffin) wenig Aussicht auf Erfolg haben. Trotzdem sollte man sie nicht nur als PR-Gag abtun.

Immerhin verdeutlicht sie noch einmal das moralische und politische Problem des Krisenmanagements: Staatlich unterstützt werden jene, die für die Entwicklung und Ausbreitung der Krise mitverantwortlich sind: die Banken. Hängen gelassen und zur Finanzierung der Hilfen herangezogen werden die Verbraucher, die durch privatisierte Altersvorsorge zu Geldanlagen und zum Kauf von Finanzprodukten gezwungen wurden.

Bei unverkäuflichen Wertpapieren fällt die Ungleichbehandlung besonders auf: Geldinstitute und Anleger tätigten teils die gleichen Fehlkäufe. Dabei verfügten die Banker nicht nur über einen Know-how-Vorsprung, der ihnen größere Verantwortung verleiht. Sie haben die Anleger offenbar auch wissentlich falsch beraten.

Keine Frage: Hier ist eindeutig mehr Anlegerschutz vonnöten. Deshalb den Bankenrettungsschirm auf Privatanleger ausweiten zu wollen würde aber am Ziel vorbeischießen. Warum sollte jeder Geldanleger die Verluste seiner Fehlspekulationen an die Steuerzahler weiterreichen können - egal, ob sie krisenbedingt, aus Dummheit oder aus Gier zustande kamen?

Im Gegenteil muss die Frage sein, warum die Banken das dürfen sollten. Und das demnächst womöglich noch einfacher in einer Bad Bank, zu der der Finanzminister in der kommenden Woche sein Konzept vorstellen will. Auch wenn die Dynamik der politischen Diskussion das insinuiert: Es wäre nicht gleich das Ende des Systems, wenn man mal eine Bank pleitegehen ließe. Das Allermindeste aber ist, dass die Nutzung solcher Abschiebungsaktionen an den Soffin oder die Bad Bank mit sehr hohen Gebühren verbunden wird. Und dass die Banken für alle Ausfälle selbst haften.

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