Kommentar Asylrechtsreform: De Maizière auf Siegeskurs
Die Regierung will das Bleiberecht neu regeln. Mit dem Kampf dagegen könnten die Grünen das Debakel um die „sicheren Herkunftsstaaten“ wiedergutmachen.
W enn am Freitag die Innenminister von Bund und Ländern zu ihrer Herbstkonferenz in Köln zusammentreffen, stehen nicht weniger als acht Punkte auf der Tagesordnung, die sich um Flüchtlingsfragen drehen. Das derzeit wohl wichtigste asylpolitische Vorhaben aus dem Hause von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) aber soll nicht diskutiert werden: „Das Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung.“
Die Bundesregierung ist der Meinung, die Reform gehe die Länder nichts an. Am 3. Dezember verabschiedete das Kabinett den Entwurf, kommendes Jahr soll der Bundestag sein Plazet geben. Die Ausklammerung des Bundesrats erspart den Grünen nach den Debatten um die „sicheren Herkunftsstaaten“ die nächste Zerreißprobe in Sachen Asylpolitik. Denn das neue Gesetz hat es in sich.
Eigentlich setzt es eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um: Eine Amnestie für Menschen mit unklarem Aufenthaltsstatus. Nach jüngster Zählung geht es um mehr als 35.000 Menschen, die seit über fünf Jahren mit einer Duldung in Deutschland leben. Unter ihnen sind viele Familien und auch Kinder, die hier geboren wurden. Es ist ein elender Schwebezustand: Sie haben kein Recht, in Deutschland zu bleiben, abschieben kann der Staat sie aber nicht. Gründe dafür kann es viele geben: Staatenlosigkeit, Krieg, unklare Identität, ihre Herkunftsländer nehmen sie nicht zurück, Reiseunfähigkeit.
Die Haltung der CDU dazu lautete lange: Der Staat darf diese Leute nicht mit einem Bleiberecht dafür belohnen, dass sie einfach im Land bleiben. Also halten die Ausländerbehörden sie absichtlich in einem rechtearmen Zustand: reduzierte Sozialleistungen, Lagerpflicht, Arbeitsverbot, Residenzpflicht, Studienverbot. Das soll zermürben. Die Ausländerbehörden versprechen sich davon, dass die Geduldeten irgendwann frustriert verschwinden, wohin auch immer. Von den jüngsten rechtlichen Verbesserungen für Asylsuchende profitieren Geduldete kaum.
Laut Koalitionsvertrag sollte es für sie jetzt eine „Perspektive“ – sprich: ein Bleiberecht – geben. Voraussetzung: Sie haben sich „nachhaltig in die hiesigen Lebensverhältnisse integriert“, was angesichts der Lebensumstände schwerfallen dürfte. Gleichwohl: ein völlig richtiger Vorstoß.
Behörden können willkürlich entscheiden
Doch die Union schlug quer. In dem Gesetzentwurf, den das Innenministerium bereits im Frühjahr präsentierte, ist eine Klausel enthalten, die die gesamte Altfallregelung faktisch aushebelt.
Der Dreh: Wer nicht ausreist, obwohl er das müsste – was definitionsgemäß bei allen Geduldeten der Fall ist –, dem können die Ausländerbehörden nach eigenem Ermessen künftig ein „Aufenthaltsverbot“ erteilen. Die Folge: Sie können willkürlich von der Bleiberechtsregelung ausgeschlossen werden und bleiben dadurch auf Dauer im aufenthaltsrechtlichen Niemandsland.
Seit Jahren haben sich die Grünen den Kampf gegen die Kettenduldungen auf die Fahnen geschrieben, jetzt, wo sie effektiv damit aufräumen könnten, zögern sie: Ob sie von der Möglichkeit Gebrauch machen, in Karlsruhe prüfen zu lassen, ob das Gesetz nicht doch durch den Bundesrat müsste, hat die Partei nach eigenem Bekunden noch nicht entschieden. Es wäre die Gelegenheit, das Kretschmann-Debakel um die „sicheren Herkunftsstaaten“ wiedergutzumachen.
Die Offensive gegen de Maizières Gesetzentwurf würde sich politisch gleich doppelt lohnen. Denn in dem Entwurf steckt noch eine weitere Verschärfung, die zehntausende Flüchtlinge betrifft. Im Juli hatte der Bundesgerichtshof es für unrechtmäßig erklärt, sogenannte Dublin-Fälle ohne Weiteres in Abschiebehaft zu nehmen. Dabei handelt es sich um solche Flüchtlinge, die über einen anderen EU-Staat nach Deutschland gekommen sind. Also fast alle. Haft sei nur zulässig, wenn es konkrete Anhaltspunkte für ein Untertauchen gebe, so die Richter.
Nach dem Willen de Maizières soll es künftig genügen, dass ein Flüchtling ein EU-Land verlassen hat, bevor dort ein Asylverfahren beendet wurde. Eine Ausnahme bilden Flüchtlinge, die über Griechenland in die EU einreisten. Für die Übrigen heißt es: Wer nicht mit dem Flugzeug von außerhalb der EU hierher kommt, sieht von Deutschland künftig nur noch eine Zelle im Knast.
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