Kommentar Arbeit an Universitäten: Schluss mit Dr. Zeitvertrag
Promovierte Mitarbeiter an den Unis hangeln sich von Zeitvertrag zu Zeitvertrag. Es wird höchste Zeit, dass sich die Bedingungen ändern.
W as in privaten Unternehmen undenkbar, ist an staatlichen Hochschulen die Regel: langjährige Mitarbeiter einen Zeitvertrag nach dem anderen unterschreiben zu lassen und dies oft im Abstand von wenigen Monaten.
Möglich wird das durch ein Gesetz mit dem sperrigen Namen Wissenschaftszeitvertragsgesetz. Die GEW hat den Vorschlag gemacht, dieses so zu verändern, dass befristete Verträge die Ausnahme und Hochschulen per Gesetz gezwungen werden, ihren Nachwuchswissenschaftlern und sonstigen Angestellten feste Stellen in Aussicht zu stellen. Das ist radikal, aber richtig.
Radikal, weil eine Entfristung der Arbeitsverhältnisse die gängige Praxis in deutschen Hochschulen komplett umkrempeln würde. Feste Stellen haben hier in der Regel nur Professoren. Die Mehrheit müht sich und hangelt sich auf der Karriereleiter von Fristvertrag zu Fristvertrag. Die wenigsten gelangen bis nach oben. Kritik an der Hochschule, gar an Professoren zu üben, wird daher sehr schwierig.
So bleiben die Hochschulen flexibel und offen für neue Köpfe und frische Ideen, lautet im Kern die Rechtfertigung der Hochschulen. Doch dieser vermeintliche Vorteil hat viele Nachteile. Die besten Absolventen gehen nach der Promotion lieber gleich in die Wirtschaft. Dort verdienen sie nicht nur besser, sie werden auch nach kurzer Zeit fest angestellt.
Um gute Nachwuchswissenschaftler zu halten, ist die Aussicht auf eine Professur mit Anfang 40 (Durchschnittsalter) wenig verlockend. Das haben die ersten Hochschulen nun erkannt und steuern um. Die Uni Potsdam etwa schreibt Stellen für Nachwuchswissenschaftler aus, die eine Daueranstellung nach einer Bewährungsphase versprechen. Solche Ansätze gesetzlich zu flankieren, ist Aufgabe der Regierung. Der Vorstoß der GEW ist daher richtig.
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