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Man kann sich für die Erzeugung von Energie aus Kernkraft entscheiden oder sich dagegen aussprechen. Jedoch sollte es nicht die Aufgabe des Verteilnetzbetreibers sein die Kunden zu bevormunden und Ihm die Wahl eines Stromtarifs zu entziehen.
Im Sinne des Unbundlings ist dies auch vom Gesetzgeber so nicht vorgesehen.
Das Kartellamt dient dazu, den wettbewerb am Merkt zu schützen. Es ist keine allgemeine Verbraucherschutzbehörde und auch kein dedizierter Konzernzerschlager. Nehmen wir an, ein Stadtwerk würde sich darauf kaprizieren, Anbieter von Ökostrom von vornherein nicht zu berücksichtigen - warum auch immer. Wäre das fair denen gegenüber? Natürlich sind die Anbieter von Ökostrom ja die Guten und verdienen deshalb einen fairen Marktzugang...
Der Kommentar trifft ins Schwarze. Ohnehin sind die Kommunalparlamente nur noch ein Scheinkonstrukt. Es gibt so viele Vorschriften und Regelungen hinter denen sich wer will verstecken kann - und das auch macht. Wirklich politische Entscheidungen sind hier schon lange nicht mehr möglich und auch nicht gewollt.
Zum Lachen wär's, wenn's nicht zum Heulen wär!
Bei der Friedensdemo im Berliner Tiergarten ist BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht die Umjubelte – ganz im Gegensatz zu SPD-Mann Ralf Stegner.
Kommentar Arbeit Bundeskartellamt: Eine bizarre Entwicklung
Das Kartellamt mischt sich sogar in die Politik von Dörfern ein. Wenn das Verfassungsgericht dies nicht stoppt, muss es die Politik tun.
Sollen Dörfer selbst entscheiden können, was für eine Stromversorgung sie wollen? Das Kartellamt mischt mit Bild: dpa
Das Bundeskartellamt ist auf Krawall gebürstet. Da wird nun an einem kleinen Stadtwerk ein Exempel statuiert – damit bloß nicht auch noch andere Gemeinden auf die Idee kommen, ihre Energieversorgung als mehr zu betrachten als ein schnödes Wirtschaftsunternehmen.
Blicken wir einmal zurück: Als die Bürger von Schönau in den neunziger Jahren ein ganz besonderes Stadtwerk gründen wollten, durften sie darüber vor Ort noch ganz alleine entscheiden. Man wollte keinen Atomstrom mehr – ein Kriterium, das aus heutiger Kartellamtssicht „diskriminierend“ wäre. Aber zum Glück hatte das Kartellamt damals noch nichts zu melden.
Heute aber funkt die Behörde selbst in die Dörfer hinein. Und das nicht nur bei der Stromversorgung: In Baden-Württemberg will sie die traditionelle Vermarktungsstruktur der Forstwirtschaft zerschlagen; plötzlich sollen Dienstleistungen des Landes, wie die Vermarktung von Holz aus kleinen Privatwäldern, kartellrechtswidrig sein. Kleinwaldbesitzer toben.
Es ist eine bizarre Entwicklung, die das Kartellamt in den letzten Jahren genommen hat. Längst muss man den Eindruck gewinnen, hier sucht eine Behörde ihre Daseinsberechtigung zu belegen, nachdem sie dort, wo sie eigentlich gefragt wäre – bei den Großkonzernen nämlich –, jämmerlich versagt hat. Das Kartellamt hat es nicht verhindern können, dass Banken „systemrelevant“, dass Unternehmen „too big to fail“ wurden.
In solchen Großstrukturen wäre typischerweise ein Kartellamt gefragt. Stattdessen regiert man nun in Kleinstrukturen hinein und schikaniert Bürger, die eben keine Kartelle bilden wollen, sondern im Gegenteil auch andere Werte kennen als die schlichte Ökonomie – Bürgerbeteiligung und Ökologie zum Beispiel. Wenn das Verfassungsgericht das Kartellamt nicht stoppt, muss es die Politik tun.
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Kommentar von
Bernward Janzing
Autor
Fachjournalist mit Schwerpunkt Energie und Umwelt seit 30 Jahren. Naturwissenschaftler - daher ein Freund sachlicher Analysen.
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